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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04   

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https://dejure.org/2005,3597
OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2005,3597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.11.2005 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2005,3597)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. November 2005 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2005,3597)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen ein Land wegen vorzeitig erfolgter Handelsregistereintragung der Umwandlung einer Aktiengesellschaft (AG) in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG); Erfordernis der Umstellung einer unbezifferten Feststellungsklage in eine bezifferte ...

  • Judicialis

    AktG § 246 Abs. 1; ; AktG § ... 345 Abs. 2 S. 1; ; UmwG § 16 Abs. 2; ; UmwG § 16 Abs. 2 S. 1; ; UmwG § 16 Abs. 2 S. 1 1. Hlbs.; ; UmwG § 16 Abs. 2 S. 1 2. Hlbs.; ; UmwG § 16 Abs. 3; ; UmwG § 16 Abs. 3 S. 6; ; UmwG § 20 Abs. 2; ; UmwG § 25 Abs. 1 S. 2; ; UmwG § 192 Abs. 2; ; UmwG § 198 Abs. 3; ; UmwG § 202 Abs. 3; ; UmwG § 205; ; UmwG § 205 Abs. 1 S. 2; ; UmwG § 206 S. 1; ; UmwG § 207; ; UmwG § 212; ; UmwG § 220; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 529; ; BGB § 254; ; BGB § 288; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GG Art. 34; ; FGG § 142; ; FGG § 144; ; BRAGO § 6 Abs. 1 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wegen vorzeitiger Eintragung einer formwechselnden Umwandlung durch den Rechtspfleger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Staatshaftung wegen verfrühter Eintragung einer formwechselnden Umwandlung durch den Rechtspfleger ? Aussagekraft einer Negativerklärung ? Wartepflichten des Registergerichts nach Ablauf der Anfechtungsfrist ? Rechtsverfolgungskosten als Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1296
  • DB 2006, 36
  • NZG 2006, 274
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 09.02.2001 - 15 W 129/01

    Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaft - Nichtigkeit aufgrund Abweichungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Die hiergegen eingelegte weitere Beschwerde vom 16.03.2001 wurde durch Beschluß des OLG Hamm vom 28.05.2001 zurückgewiesen (15 W 129/01 OLG Hamm, Bl. 761 ff d.A.).

    Die Fa. H2 AG & Co. KG hat gegenüber den Klägern bisher keine Kostenfestsetzung im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens 15 W 129/01 OLG Hamm betrieben.

    Sie könnten darüber hinaus nicht alle Schäden, insbesondere nicht die in Gestalt von steuerlichen Nachteilen (Bl. 10 - 17, 965, 972 ff d.A.) und die Schäden aufgrund der Erstattungspflicht außergerichtlicher Kosten aus dem Beschwerdeverfahren 15 W 129/01, beziffern.

    Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass die Kläger auf Ausgleich der derzeit noch nicht abgerechneten und infolgedessen noch nicht bezifferten außergerichtlichen Kosten des Rechtsträgers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm 15 W 129/01 in Anspruch genommen werden.

  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 347/00

    Voraussetzungen der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens gegen die Eintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Sie erklärten das Beschwerdeverfahren für erledigt, nachdem der 15. Zivilsenat in dem Parallelverfahren die dortige Beschwerde durch Beschluß vom 27.11.2000 (15 W 347/00 OLG Hamm) zurückgewiesen hatte.

    Ihre Beschwerde wurde durch den o.g. Beschluß des OLG Hamm vom 27.11.2000 (15 W 347/00, Bl. 47 ff d.A.) ebenfalls zurückgewiesen.

    Angesichts der weitreichenden Wirkungen der konstitutiven Eintragung gem. § 202 Abs. 3 UmwG, nach der auch schwerwiegende Mängel des Formwechsels die Wirkungen der Eintragung unberührt lassen, ist es notwendig, die Anteilsinhaber durch die Negativerklärung vor dem Eintritt vollendeter Tatsachen zu schützen, weil in diesen Fällen auch kein Anspruch auf Amtslöschung gem. §§ 142, 144 FGG besteht (vgl. OLG Hamburg NZG 2003, 981; OLG Hamm, ZIP 2001, 569; Lutter/Decher, UmwG, 3. Aufl. § 198 Rdn. 38 a.E.).

  • OLG Hamburg, 20.08.2003 - 11 W 39/03

    Keine Eintragung der Verschmelzung vor Ablauf der Klagefrist des § 14 Abs. 1 UmwG

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Angesichts der weitreichenden Wirkungen der konstitutiven Eintragung gem. § 202 Abs. 3 UmwG, nach der auch schwerwiegende Mängel des Formwechsels die Wirkungen der Eintragung unberührt lassen, ist es notwendig, die Anteilsinhaber durch die Negativerklärung vor dem Eintritt vollendeter Tatsachen zu schützen, weil in diesen Fällen auch kein Anspruch auf Amtslöschung gem. §§ 142, 144 FGG besteht (vgl. OLG Hamburg NZG 2003, 981; OLG Hamm, ZIP 2001, 569; Lutter/Decher, UmwG, 3. Aufl. § 198 Rdn. 38 a.E.).

    Bei der Prüfung, ob im Hinblick auf eine im Zeitpunkt einer Anmeldung vor Ablauf der Anfechtungsfrist abgegebenen Negativerklärung noch mit einer Erhebung von Anfechtungsklagen zu rechnen ist, ist der Zeitraum einer demnächst erfolgenden Zustellung gem. § 270 Abs. 3 ZPO a.F. mitzuberücksichtigen (OLG Hamburg NZG 2003, 981; Lutter/Bork, a.a.O., § 16 Rdn. 11; Widmann/Mayer, UmwG, § 16 Rdn. 15.1.3).

    Denn das Registergericht hat sich jedenfalls auf eine nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartende fristwahrende Zustellung einer Anfechtungsklage nach Ablauf der Anfechtungsfrist einzustellen und hierzu nach Auffassung des Senats zumindest einen Zeitraum von zwei Wochen nach Ablauf der Anfechtungsfrist abzuwarten, bevor die Eintragung der formwechselnden Umwandlung erfolgen darf (vgl. hierzu OLG Hamburg NZG 2003, 981).

  • OLG Hamm, 25.02.2002 - 8 U 59/01

    Aussetzung eines Verfahrens zur Amtslöschung einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Das Berufungsverfahren wird beim OLG Hamm - 8 U 59/01 - geführt.

    Die weitere Durchführung des Berufungsverfahrens über die Anfechtungsklagen wurde mit Beschluß des 8. Zivilsenats des OLG Hamm vom 25.02.2002 (8 U 59/01; lose Anlage) bis zur - inzwischen vorliegenden - Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluß des 15. Zivilsenats vom 27.11.2000 ausgesetzt, weil ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklagen dann nicht bestehe, wenn § 20 Abs. 2 UmwG verfassungsgemäß sei und Mängel der Verschmelzung durch die konstitutive Handelsregistereintragung geheilt würden.

  • BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Löschung der Eintragung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Hiergegen erhoben die Kläger am 18.12.2000 ebenfalls Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 2303/00 -.
  • BGH, 26.11.1981 - III ZR 59/80

    Amtshaftung bei Amtspflichtverletzung durch einen Anstaltsarzt

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    In diesem Fall ist die Inanspruchnahme einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit nicht mehr zumutbar (vgl. BGH NJW 1982, 1328, 1329; Palandt/Sprau, a.a.O., § 839 Rdn. 60; MK/Papier, BGB, 4. Aufl. § 839 Rdn. 318).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 39/03

    Amtshaftung eines Notars; Gebrauch eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    § 839 Abs. 3 BGB ist dagegen unanwendbar, solange die Pflichtverletzung wie hier noch nicht begangen wurde (BGH NJW-RR 2004, 706).
  • BGH, 16.12.2004 - IX ZR 295/00

    Haftung des Rechtsanwalts bei vorzeitiger Abweisung einer Klage ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    (5) Eine Erstattungsfähigkeit der Rechtsverfolgungskosten lässt sich auch nicht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Verlustes einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, deren Erhalt der Geschädigte nach der Rechtsordnung nicht beanspruchen könne (BGH NJW 2005, 1935), verneinen.
  • BGH, 02.07.1990 - II ZB 1/90

    Hypothekenbank-Schwestern - Anfechtungsklage gegen Verschmelzungsbeschluss als

    Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04
    Bereits nach der alten Rechtslage zu § 345 Abs. 2 S. 1 AktG sollte durch die Negativerklärung die Vorgreiflichkeit einer Entscheidung über Anfechtungsklagen ersetzt und sichergestellt werden, dass keine Eintragungen erfolgen konnten, deren rechtliche Grundlage sich später als Ergebnis erfolgreicher Anfechtungsklagen als mangelhaft erweisen könnte (BGH WM 1990, 1372 = BGHZ 112, 9).
  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in DB 2006, 36 = NZG 2006, 274 = ZIP 2006, 1296 abgedruckt ist, bejaht einen Amtshaftungsanspruch der Kläger gegen das beklagte Land gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12625
OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2014,12625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2014 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2014,12625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2014 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2014,12625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amtspflichtverletzung durch vorzeitige Eintragung der Umwandlung einer AG in eine KG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amtspflichtverletzung durch vorzeitige Eintragung der Umwandlung einer AG in eine KG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2014, 1430
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.05.2004 - III ZR 247/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb einer "Ost-Immobilie"

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Ob den Klägern als Folge der dem Rechtspfleger anzulastenden Amtspflichtverletzung tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen Verlauf die Dinge bei (unterstellt) pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich die Vermögenslage der Kläger dann dargestellt hätte (BGH, NJW 1995, 449 ff.; BGH DStRE 2005, 548 f.) , was eine vergleichende Gegenüberstellung der tatsächlichen Vermögenslage mit derjenigen erfordert, die sich ohne die Amtspflichtverletzung ergeben hätte (sog. Differenzhypothese; BGH, Urteil vom 06.05.2004, III ZR 247/03 - Rz. 44 f. - zitiert nach juris - für den Fall der Geltendmachung eines Vermögensschadens bei notarieller Amtspflichtverletzung).

    Maßgeblich für eine solche Feststellung ist dabei regelmäßig der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BGH, Urteil vom 06.05.2004, III ZR 247/03, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 09.02.2001 - 15 W 129/01

    Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaft - Nichtigkeit aufgrund Abweichungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Die dagegen von den Klägern eingelegte weitere Beschwerde wurde durch Beschluss des OLG Hamm vom 28.05.2001 (15 W 129/01) ebenfalls zurückgewiesen.

    Die Feststellungsklage sei in dem vom Landgericht zuerkannten Umfang ebenfalls begründet, weil zumindest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass die Kläger infolge der amtspflichtwidrig verfrüht verfügten Eintragung der formwechselnden Umwandlung noch auf Ausgleich der noch nicht abgerechneten und infolgedessen noch nicht bezifferten außergerichtlichen Kosten des Rechtsträgers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm 15 W 129/01 in Anspruch genommen werden.

  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 347/00

    Voraussetzungen der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens gegen die Eintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Die Kläger legten gegen den Aussetzungsbeschluss Beschwerde ein und erklärten später das Beschwerdeverfahren für erledigt, nachdem der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in einem Parallelverfahren die dortige Beschwerde durch Beschluss von 27.11.2000 (15 W 347/00) zurückgewiesen hatte.

    Auch ihre Beschwerde wurde mit dem vorgenannten Beschluss des OLG Hamm vom 27.11.2000 (15 W 347/00) zurückgewiesen.

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten der ersten Instanz, die außergerichtlichen Kosten des beklagten Landes im ersten Berufungsverfahren und die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens BGH III ZR 283/05.

    Auf die vom Senat zugelassene Revision des beklagten Landes hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 05.10.2006 (III ZR 283/05) das Senatsurteil vom 09.11.2005 aufgehoben, in teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die Klage auf Zahlung von 166, 63 EUR nebst Zinsen sowie auf Freistellung von den weitergehenden Rechtsverfolgungskosten der Kläger nebst Zinsen abgewiesen und im Übrigen die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an den Senat zurückverwiesen.

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 153/98

    Haftung des Notars wegen Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Eine andere Beweislastverteilung ergibt sich nicht aus den von den Klägern angeführten beiden Entscheidungen des BGH vom 10.12.1992 in IX ZR 54/92 (= NJW 1993, 1139 ff.) und vom 18.11.1999 in IX ZR 153/98 (=NJW 2000, 734 ff.) zur Frage der Darlegungs- und Beweislast bei Aspekten des Vorteilsausgleichs.
  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Eine andere Beweislastverteilung ergibt sich nicht aus den von den Klägern angeführten beiden Entscheidungen des BGH vom 10.12.1992 in IX ZR 54/92 (= NJW 1993, 1139 ff.) und vom 18.11.1999 in IX ZR 153/98 (=NJW 2000, 734 ff.) zur Frage der Darlegungs- und Beweislast bei Aspekten des Vorteilsausgleichs.
  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 8 U 59/01

    Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Diese Entscheidung wurde in der Folgezeit auf die unter anderen von den Klägern eingelegte Berufung hin mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.03.2009 (I-8 U 59/01) dahin abgeändert, dass unter anderem der in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23./24.02.2000 gefasste Beschluss über die Umwandlung der G AG in die G AG & Co. KG für nichtig erklärt wurde.
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00

    Höhe des Schadens bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Ob den Klägern als Folge der dem Rechtspfleger anzulastenden Amtspflichtverletzung tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen Verlauf die Dinge bei (unterstellt) pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich die Vermögenslage der Kläger dann dargestellt hätte (BGH, NJW 1995, 449 ff.; BGH DStRE 2005, 548 f.) , was eine vergleichende Gegenüberstellung der tatsächlichen Vermögenslage mit derjenigen erfordert, die sich ohne die Amtspflichtverletzung ergeben hätte (sog. Differenzhypothese; BGH, Urteil vom 06.05.2004, III ZR 247/03 - Rz. 44 f. - zitiert nach juris - für den Fall der Geltendmachung eines Vermögensschadens bei notarieller Amtspflichtverletzung).
  • BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Löschung der Eintragung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Hiergegen legten die Kläger am 18.12.2000 Verfassungsbeschwerde ein (1 BvR 2303/00).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Ob den Klägern als Folge der dem Rechtspfleger anzulastenden Amtspflichtverletzung tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen Verlauf die Dinge bei (unterstellt) pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich die Vermögenslage der Kläger dann dargestellt hätte (BGH, NJW 1995, 449 ff.; BGH DStRE 2005, 548 f.) , was eine vergleichende Gegenüberstellung der tatsächlichen Vermögenslage mit derjenigen erfordert, die sich ohne die Amtspflichtverletzung ergeben hätte (sog. Differenzhypothese; BGH, Urteil vom 06.05.2004, III ZR 247/03 - Rz. 44 f. - zitiert nach juris - für den Fall der Geltendmachung eines Vermögensschadens bei notarieller Amtspflichtverletzung).
  • LG Dortmund, 19.03.2007 - 18 AktE 5/03

    Festsetzung der angemessenen Barabfindung gemäß § 207 UmwG und eines

  • LG Dortmund, 16.01.2004 - 8 O 26/01
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