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   OLG Frankfurt, 04.05.2010 - 11 U 70/09 (Kart)   

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https://dejure.org/2010,3694
OLG Frankfurt, 04.05.2010 - 11 U 70/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,3694)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.2010 - 11 U 70/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,3694)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 2010 - 11 U 70/09 (Kart) (https://dejure.org/2010,3694)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 GWB, § 20 GWB
    Untersagung kommerzieller documenta-Führungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis der Trägergesellschaft der Documenta zur Untersagung von Führungen durch kommerzielle Veranstalter von Bildungsreisen

  • Betriebs-Berater

    Untersagung kommerzieller documenta-Führungen

  • Betriebs-Berater

    Untersagung kommerzieller documenta-Führungen

  • reise-recht-wiki.de

    Kommerzielle documenta-Führungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19; GWB § 20
    Befugnis der Trägergesellschaft der Documenta zur Untersagung von Führungen durch kommerzielle Veranstalter von Bildungsreisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 19 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4; 20 Abs. 1; 33 Abs. 1 GWB
    Trägergesellschaft der documenta darf kommerziellen Reiseveranstaltern die Durchführung von documenta-Führungen untersagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bildungsreise zur documenta nach Kassel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf eigene Führungen bei documenta?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausstellungsveranstalter darf Fremdführungen verbieten

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Documenta - zur Untersagung kommerzieller Führungen trotz Marktbeherrschung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "documenta" - Veranstalter von Bildungsreisen dürfen keine eigenen kommerziellen Führungen anbieten - Interesse der Kostendeckung der Veranstaltung durch hauseigene Führungen hat Vorrang vor Angebot einheitlicher fachlicher Leitung durch Reiseveranstalter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.02.1991 - C-180/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2010 - 11 U 70/09
    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf die Urteile des EuGH vom 26. Februar 1991 in den Rechtssachen C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659), C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709), C-198/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727) und vom 22.03.1994 in der Rechtssache C-375/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1994, I-00923).

    Selbst den Mitgliedsstaaten ist es nach diesen Entscheidungen nicht verwehrt, für bestimmte Museen oder Denkmäler aufgrund der besonderen Merkmale bestimmter Orte durch nationale Regelungen spezielle Qualifikationen zusätzlich zu denen vorschreiben, die für die Erlangung der allgemeinen Fremdenführererlaubnis erforderlich sind (vgl. Urteil des EuGH vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89 [Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709], zitiert nach Juris Rn. 26).

  • LG Kassel, 07.11.2008 - 12 O 4157/07

    Unterlassungsanspruch: Nichtzulassung kommerzieller Führungen durch den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2010 - 11 U 70/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 07.11.2008 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer (2. Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Kassel (Az. 12 O 4157/07) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Kassel vom 07.11.2008, Az.: 12 O 4157/07, dahingehend abzuändern, dass die Beklagte verurteilt wird, 1. es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer, zu unterlassen, der Klägerin im Rahmen der allgemeinen Öffnungs- und Zugangszeiten der jeweiligen Ausstellung in Einzelbesuchern zugänglichen Bereichen der Ausstellungsflächen der documenta Führungen für deren Pauschalreisegruppen durch eigene Reiseleiter/Ausstellungsführer zu untersagen, soweit eine allgemeingültig festgelegte Höchstteilnehmerzahl für Gruppenführungen nicht überschritten wird, die Teilnehmer über gültige Eintrittskarten verfügen und die Führungen zuvor angemeldet werden, 2. an die Klägerin als Schadenersatz EUR 3.150,00 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit und vorgerichtliche Kosten in Höhe von EUR 895, 20 zu zahlen.

  • EuGH, 22.03.1994 - C-375/92

    Kommission / Spanien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2010 - 11 U 70/09
    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auf die Urteile des EuGH vom 26. Februar 1991 in den Rechtssachen C-154/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659), C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709), C-198/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727) und vom 22.03.1994 in der Rechtssache C-375/92 (Kommission/Spanien, Slg. 1994, I-00923).
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