Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 16.03.2011

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   OLG Köln, 23.02.2011 - I-11 U 70/10   

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https://dejure.org/2011,6515
OLG Köln, 23.02.2011 - I-11 U 70/10 (https://dejure.org/2011,6515)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.02.2011 - I-11 U 70/10 (https://dejure.org/2011,6515)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - I-11 U 70/10 (https://dejure.org/2011,6515)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 634a Abs. 1 Nr. 2, 637 Abs. 3
    Individualvertraglicher Gewährleistungsausschluss bei Neubauten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 637
    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Rechtsfolgen der Durchsetzung von Gewährleistungsbestimmungen in einem Bauvertrag; Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses in einem notariellen Grundstückskaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein formelhafter Gewährleistungsausschluss in Individualvertrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Notare Bayern PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 634 a Abs. 1 Nr. 2, 637 Abs. 3
    Individualvertraglicher Gewährleistungsausschluss bei Neubauten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Individueller Gewährleistungsausschluss: Bei Neubauten nur nach umfassender Belehrung! (IBR 2011, 525)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2012, 126
  • BauR 2011, 1010
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 153/86

    Wirksamkeit des formelhaften Ausschlusses der Gewährleistung für Sachmängel beim

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1981, 2344, 2345; NJW 1982, 2243, 2244 m.w.N.; NJW 1988, 135, 136) richten sich Ansprüche des Erwerbers aus Sachmängeln an "neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein".

    Anderes gilt hingegen bei einer Individualvereinbarung über den Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser; in einem solchen notariellen Vertrag ist ein formelhafter Ausschluss werkvertraglicher Gewährleistung nach § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 17.09.1987 - VI ZR 153/86 - in: BGHZ 101, 350-356 = NJW 1988, 135, 136; BGHZ 108, 164, 168 f.; BGH BauR 2005, 542, 544; BGH, Urt. vom 8.3.2007 - VII ZR 130/05 - in: NJW-RR 2007, 895-897 = BauR 2007, 1036 ff.).

    Grundlage dieser Rechtsprechung ist die Erwägung, dass Verträge über die Veräußerung von Häusern und Eigentumswohnungen erhebliche Vermögenswerte betreffen und solche Objekte betreffende Gewährleistungsausschlüsse einschneidende Rechtsfolgen mit sich bringen, deren Bedeutung und Tragweite zur Wahrung einer angemessenen Vertragsgestaltung jedem Erwerber klar sein muss (BGHZ 101, 350 ff. = NJW 1988, 135, 136), so dass Treu und Glauben eine ausführliche Belehrung über diese Rechtsfolgen gebieten.

  • BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81

    Musterhaus: Gewährleistungsansprüche

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1981, 2344, 2345; NJW 1982, 2243, 2244 m.w.N.; NJW 1988, 135, 136) richten sich Ansprüche des Erwerbers aus Sachmängeln an "neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein".

    Bei einer Individualvereinbarung ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel bei Altbauten und ähnlichen Objekten grundsätzlich zulässig und rechtlich unbedenklich (vgl. BGHZ 74, 204, 209; BGH NJW 1982, 2243, 2244; BGH NJW 1986, 2824, 2825).

    Hierzu gehören auch Hinweise auf die sich aus solcher Verlagerung für die Kläger als Erwerber ergebenden Notwendigkeiten, nämlich: sich Kenntnis von Rechtsverhältnissen zu verschaffen, mit denen ein Erwerber im Normalfall nichts zu tun hat (also nicht die Kenntnis der Person der Handwerker und deren Schlussrechnungen, sondern: Kenntnis von allen Vertragsinhalten und wesentlichen Zeitpunkten, die für eine Inanspruchnahme der Bauhandwerker von Bedeutung sind oder sein können - Abnahme, etwaige Mängelrügen, Nacherfüllungsverlangen, etwa erfolgte Nachbesserungen usw.), des weiteren: Hinweise darauf, dass der ins Auge gefasste Haftungsausschluss zugunsten des Veräußerers auch bewirken kann, dass sich die Erwerber wegen etwaiger Planungsfehler der Beklagten nicht bei (einem) Dritten schadlos halten könnten (vgl. BGH NJW 1982, 2243, 2244).

  • BGH, 08.03.2007 - VII ZR 130/05

    Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Häuser

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10
    Anderes gilt hingegen bei einer Individualvereinbarung über den Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser; in einem solchen notariellen Vertrag ist ein formelhafter Ausschluss werkvertraglicher Gewährleistung nach § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 17.09.1987 - VI ZR 153/86 - in: BGHZ 101, 350-356 = NJW 1988, 135, 136; BGHZ 108, 164, 168 f.; BGH BauR 2005, 542, 544; BGH, Urt. vom 8.3.2007 - VII ZR 130/05 - in: NJW-RR 2007, 895-897 = BauR 2007, 1036 ff.).

    Eine solche Aufklärung würde voraussetzen, dass der Notar sich davon überzeugt hat, dass sich die Beteiligten über die Tragweite ihrer Erklärungen und das damit verbundene Risiko vollständig im Klaren sind und dennoch die konkrete Vertragsgestaltung ernsthaft wollten (BGH NJW-RR 2007, 895, 897 m.w.N.).

  • BGH, 29.06.1981 - VII ZR 259/80

    Eigentumswohnungen: Sachmängelhaftung bei Veräußerung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1981, 2344, 2345; NJW 1982, 2243, 2244 m.w.N.; NJW 1988, 135, 136) richten sich Ansprüche des Erwerbers aus Sachmängeln an "neu errichteten Häusern oder Eigentumswohnungen grundsätzlich nach Werkvertragsrecht, mag auch das Bauwerk bei Vertragsschluss bereits fertiggestellt sein".
  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10
    Anderes gilt hingegen bei einer Individualvereinbarung über den Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser; in einem solchen notariellen Vertrag ist ein formelhafter Ausschluss werkvertraglicher Gewährleistung nach § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 17.09.1987 - VI ZR 153/86 - in: BGHZ 101, 350-356 = NJW 1988, 135, 136; BGHZ 108, 164, 168 f.; BGH BauR 2005, 542, 544; BGH, Urt. vom 8.3.2007 - VII ZR 130/05 - in: NJW-RR 2007, 895-897 = BauR 2007, 1036 ff.).
  • BGH, 05.04.1979 - VII ZR 308/77

    Sachmängelansprüche des Erwerbers eines Hauses; Freizeichnung des Veräußerers

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10
    Bei einer Individualvereinbarung ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel bei Altbauten und ähnlichen Objekten grundsätzlich zulässig und rechtlich unbedenklich (vgl. BGHZ 74, 204, 209; BGH NJW 1982, 2243, 2244; BGH NJW 1986, 2824, 2825).
  • BGH, 06.06.1986 - V ZR 67/85

    Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses in Veräußerungsverträgen über

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10
    Bei einer Individualvereinbarung ist ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel bei Altbauten und ähnlichen Objekten grundsätzlich zulässig und rechtlich unbedenklich (vgl. BGHZ 74, 204, 209; BGH NJW 1982, 2243, 2244; BGH NJW 1986, 2824, 2825).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus OLG Köln, 23.02.2011 - 11 U 70/10
    Anderes gilt hingegen bei einer Individualvereinbarung über den Erwerb neu errichteter oder so zu behandelnder Häuser; in einem solchen notariellen Vertrag ist ein formelhafter Ausschluss werkvertraglicher Gewährleistung nach § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (vgl. BGH, Urt. vom 17.09.1987 - VI ZR 153/86 - in: BGHZ 101, 350-356 = NJW 1988, 135, 136; BGHZ 108, 164, 168 f.; BGH BauR 2005, 542, 544; BGH, Urt. vom 8.3.2007 - VII ZR 130/05 - in: NJW-RR 2007, 895-897 = BauR 2007, 1036 ff.).
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