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   OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00   

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OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00 (https://dejure.org/2000,2241)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.11.2000 - 11 U 75/00 (https://dejure.org/2000,2241)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. November 2000 - 11 U 75/00 (https://dejure.org/2000,2241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Aussicht auf Erfolg; Schmerzensgeld; Künftige Schäden; Unfallschaden

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 3 Abs. 2a; ; BGB § 254; ; BGB § 288; ; BGB § 291; ; ZPO § 528; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 2 a; ZPO § 403
    Auch in Wohngebieten muss mit plötzlichem Betreten der Fahrbahn durch ein Kind nicht stets gerechnet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: für PKW-Fahrer unsichtbares Kind, das hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 209
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Dabei sind die Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Verletzten dann seinen zu ersetzenden Heilungskosten zuzuordnen, wenn die Besuche medizinisch notwendig und die Aufwendungen unvermeidbar sind; Verdienstausfall oder der Ausfall im Haushalt der Angehörigen ist nur zu ersetzen, wenn er nicht durch Vor- oder Nacharbeit aufgefangen werden kann (BGH, NJW 1991, 2340 ff.).

    c) Soweit der Kläger für den angeblichen Verpflegungsmehraufwand des Vaters - wegen Ausfalls der Mutter im Haushalt - einen Betrag von 525, 00 DM geltend macht, ist gerade bei derartigen Schadenspositionen zur Vermeidung eines vom Gesetz nicht vorgesehenen Ersatzes der Schäden von nur "mittelbar" Betroffenen eine Begrenzung auf den nicht anders vermeidbaren Mehraufwand vorzunehmen (BGH, NJW 1991, 2340 [2341]).

  • OLG Schleswig, 07.05.1997 - 9 U 112/96

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines auf die Fahrbahn laufenden Kindes in einem

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • BGH, 05.05.1992 - VI ZR 262/91

    Beobachtungspflicht bei Annäherung eines Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92

    Inhalt des Gefahrzeichens 136; Verwertung einer ohne Vereidigung des Dolmetschers

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 22/84

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers bei Entgegenkommen von Kindern auf

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • BGH, 25.09.1990 - VI ZR 19/90

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers geschützten

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 124/97

    Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel

    Auszug aus OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 75/00
    Die Verletzung dieser Sorgfaltspflicht setzt jedoch voraus, dass er die Kinder am Fahrbahnrand gesehen hat oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bemerken müssen und dass das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, auf eine mögliche Gefährdung hinweisen; damit, dass ein bisher für ihn unsichtbares Kind hinter einem geparkten PKW auf die Fahrbahn läuft, braucht ein Fahrzeugführer auch in Wohngebieten nicht stets zu rechnen (BGH, NJW 1986, 184 [185] = VersR 1985, 1088; NJW 1991, 292 [293] = VersR 1990, 1366; NJW-RR 1992, 1116 [1117] = VersR 1982, 890; NJW 1994, 941; NJW 1998, 2816 [2817]; OLG Schleswig, VersR 1999, 334 f.).
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Für eine Unfallrekonstruktion bedarf es hinreichender Anknüpfungstatsachen (vgl. a. OLG Köln, Urteil vom 22. November 2000 - 11 U 75/00 -, Rn. 10, juris).
  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 146/13

    Ein Rechtsanwalt im Zivilprozess verhält sich im Allgemeinen gegenüber seinem

    Im Verkehrsunfallprozess ist dem Antrag auf Einholung eines (hier: weiteren) Sachverständigengutachtens nur nachzugehen, wenn geeignete Anknüpfungstatsachen vorgetragen sind (OLG Köln OLGR 2001, 149).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 75/00   

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OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 75/00 (https://dejure.org/2002,12023)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2002 - 11 U 75/00 (https://dejure.org/2002,12023)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 11 U 75/00 (https://dejure.org/2002,12023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Garanten aus culpa in contrahendo (cic) i.R.e. Kapitalvermittlung unter Heranziehung der Grundsätze der Prospekthaftung; Begründung der Haftung einer Person nach der Prospekthaftung im weiteren Sinne; Initiatoren einer Kapitalanlage-Vermittlungsgesellschaft ...

  • Judicialis

    BGB § 166; ; BGB § 242; ; BGB § 276; ; BGB § 280

  • rechtsportal.de

    BGB § 166; BGB § 242; BGB § 276; BGB § 280
    Haftung des Garanten aus culpa in contrahendo (cic) gegenüber Kapitalanlegern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 75/00
    Auch die Initiatoren einer Kapitalanlage-Vermittlungsgesellschaft, sowie die Gründungsgesellschafter können Haftungsschuldner sein, sofern diese Einfluss und Verantwortung in der Gesellschaft besitzen oder als Vermittler der Anlage persönliches Vertrauen in Anspruch nehmen (MK-Emmerich, a.a.O., Rn. 134; BGH NJW 1984, 2524; NJW 1995, 1085).

    Dies gilt jedoch nicht für die hier einschlägigen Haftungsgrundsätze wegen culpa in contrahendo (BGH NJW 1984, 2524; Palandt/Heinrichs 61. Auf., § 195 RdNr. 10, 11).

  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 192/93

    Umdeutung einer mangels qualifizierter Freigabeklausel unwirksamen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 75/00
    Auch die Initiatoren einer Kapitalanlage-Vermittlungsgesellschaft, sowie die Gründungsgesellschafter können Haftungsschuldner sein, sofern diese Einfluss und Verantwortung in der Gesellschaft besitzen oder als Vermittler der Anlage persönliches Vertrauen in Anspruch nehmen (MK-Emmerich, a.a.O., Rn. 134; BGH NJW 1984, 2524; NJW 1995, 1085).

    Anknüpfungspunkt ist dabei der Einfluss auf die Gesellschaft bei der Initiierung des Projekts (BGH NJW 1995, 1085).

  • OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 73/00

    Kapitalanlagevermittlung: Haftung des Garanten aus cic; Prospektberichtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 75/00
    11 U 73/00 8 O 59/00 LG Stuttgart 11 U 74/00 8 O 56/00 LG Stuttgart 11 U 75/00 8 O 70/00 LG Stuttgart 11 U 76/00 8 O 71/00 LG Stuttgart LG Stuttgart.

    Ihr Geschäftsfeld waren hauptsächlich DAX und BUND-Kontrakte, Optionen und Terminkontrakte für deutsche Investoren (Anl. B 7 im Verfahren 11 U 74/00).".

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 41/00

    Prospekthaftung der Gesellschafter eines Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 75/00
    Ändern sich diese Umstände nach der Herausgabe des Prospekts, so haben die Verantwortlichen davon durch Prospektberichtigung oder durch entsprechende Hinweise bei Abschluss des Vertrages Mitteilung zu machen (BGHZ 123, 106, 109 f.; BGH NJW-RR 2002, 915).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 75/00
    Auch die somit mindestens im Jahr 1993 vorhanden gewesene Kenntnis der Zeugen --- und --- über das DAX-Programm ist d. Bekl. entsprechend § 166 BGB zuzurechnen (BGH NJW 1996, 1205; BGHZ 117, 104; Palandt/Heinrichs, 62. Aufl., § 166 RdNr. 6).
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 75/00
    Auch die somit mindestens im Jahr 1993 vorhanden gewesene Kenntnis der Zeugen --- und --- über das DAX-Programm ist d. Bekl. entsprechend § 166 BGB zuzurechnen (BGH NJW 1996, 1205; BGHZ 117, 104; Palandt/Heinrichs, 62. Aufl., § 166 RdNr. 6).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 75/00
    Ändern sich diese Umstände nach der Herausgabe des Prospekts, so haben die Verantwortlichen davon durch Prospektberichtigung oder durch entsprechende Hinweise bei Abschluss des Vertrages Mitteilung zu machen (BGHZ 123, 106, 109 f.; BGH NJW-RR 2002, 915).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 76/00

    Bürgerliches Recht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 75/00
    11 U 73/00 8 O 59/00 LG Stuttgart 11 U 74/00 8 O 56/00 LG Stuttgart 11 U 75/00 8 O 70/00 LG Stuttgart 11 U 76/00 8 O 71/00 LG Stuttgart LG Stuttgart.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 73/00, 11 U 74/00, 11 U 75/00, 11 U 76/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10268
OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 73/00, 11 U 74/00, 11 U 75/00, 11 U 76/00 (https://dejure.org/2002,10268)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2002 - 11 U 73/00, 11 U 74/00, 11 U 75/00, 11 U 76/00 (https://dejure.org/2002,10268)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2002 - 11 U 73/00, 11 U 74/00, 11 U 75/00, 11 U 76/00 (https://dejure.org/2002,10268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Garanten aus culpa in contrahendo (cic) i.R.e. Kapitalvermittlung unter Heranziehung der Grundsätze der Prospekthaftung; Begründung der Haftung einer Person nach der Prospekthaftung im weiteren Sinne; Initiatoren einer Kapitalanlage-Vermittlungsgesellschaft ...

  • Judicialis

    BGB § 166; ; BGB § 242; ; BGB § 276; ; BGB § 280

  • rechtsportal.de

    BGB § 166; BGB § 242; BGB § 276; BGB § 280
    Haftung des Garanten aus culpa in contrahendo (cic) gegenüber Kapitalanlegern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.1995 - XI ZR 192/93

    Umdeutung einer mangels qualifizierter Freigabeklausel unwirksamen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 73/00
    Auch die Initiatoren einer Kapitalanlage-Vermittlungsgesellschaft, sowie die Gründungsgesellschafter können Haftungsschuldner sein, sofern diese Einfluss und Verantwortung in der Gesellschaft besitzen oder als Vermittler der Anlage persönliches Vertrauen in Anspruch nehmen (MK-Emmerich, a.a.O., Rn. 134; BGH NJW 1984, 2524; NJW 1995, 1085).

    Anknüpfungspunkt ist dabei der Einfluss auf die Gesellschaft bei der Initiierung des Projekts (BGH NJW 1995, 1085).

  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 231/82

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 73/00
    Auch die Initiatoren einer Kapitalanlage-Vermittlungsgesellschaft, sowie die Gründungsgesellschafter können Haftungsschuldner sein, sofern diese Einfluss und Verantwortung in der Gesellschaft besitzen oder als Vermittler der Anlage persönliches Vertrauen in Anspruch nehmen (MK-Emmerich, a.a.O., Rn. 134; BGH NJW 1984, 2524; NJW 1995, 1085).

    Dies gilt jedoch nicht für die hier einschlägigen Haftungsgrundsätze wegen culpa in contrahendo (BGH NJW 1984, 2524; Palandt/Heinrichs 61. Auf., § 195 RdNr. 10, 11).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 73/00
    Ändern sich diese Umstände nach der Herausgabe des Prospekts, so haben die Verantwortlichen davon durch Prospektberichtigung oder durch entsprechende Hinweise bei Abschluss des Vertrages Mitteilung zu machen (BGHZ 123, 106, 109 f.; BGH NJW-RR 2002, 915).
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 73/00
    Auch die somit mindestens im Jahr 1993 vorhanden gewesene Kenntnis der Zeugen --- und --- über das DAX-Programm ist d. Bekl. entsprechend § 166 BGB zuzurechnen (BGH NJW 1996, 1205; BGHZ 117, 104; Palandt/Heinrichs, 62. Aufl., § 166 RdNr. 6).
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 73/00
    Auch die somit mindestens im Jahr 1993 vorhanden gewesene Kenntnis der Zeugen --- und --- über das DAX-Programm ist d. Bekl. entsprechend § 166 BGB zuzurechnen (BGH NJW 1996, 1205; BGHZ 117, 104; Palandt/Heinrichs, 62. Aufl., § 166 RdNr. 6).
  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 41/00

    Prospekthaftung der Gesellschafter eines Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2002 - 11 U 73/00
    Ändern sich diese Umstände nach der Herausgabe des Prospekts, so haben die Verantwortlichen davon durch Prospektberichtigung oder durch entsprechende Hinweise bei Abschluss des Vertrages Mitteilung zu machen (BGHZ 123, 106, 109 f.; BGH NJW-RR 2002, 915).
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