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   OLG Düsseldorf, 23.09.1998 - 11 U 77/97   

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https://dejure.org/1998,9583
OLG Düsseldorf, 23.09.1998 - 11 U 77/97 (https://dejure.org/1998,9583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1998 - 11 U 77/97 (https://dejure.org/1998,9583)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1998 - 11 U 77/97 (https://dejure.org/1998,9583)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1423
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 10 U 91/17

    Anspruch des Testamentsvollstreckers oder der Erben auf Abrechnung von

    Ist ein nachträgliches Abrechnungsverlangen wegen Unzumutbarkeit nicht mehr gerechtfertigt, so kehrt sich auch die Beweislast für eine auftragswidrige Verwendung der Gelder um (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2007, 26 U 62/06 - juris Rn.25; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.1998 - 11 U 77/97 - juris Rn.53).
  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 105/11

    Vermietungs-Vermittlungsvertrag: Pflicht des Vermieters einer Ferienwohnung

    a) Richtig ist zwar, dass die nachträgliche Erhebung eines Anspruchs auf Rechnungslegung einschließlich der Herausgabe von Belegen unter Umständen gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn er jahrelang nicht geltend gemacht wurde (z.B. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2008 - III ZR 30/08, MDR 2008, 1161; BGH, Urteile vom 18. November 1986 - IVa ZR 79/85, NJW-RR 1987, 963, 964 und vom 31. Januar 1963 - VII ZR 284/61, BGHZ 39, 87, 92 f; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 1998 - 11 U 77/97, juris Rn. 50).

    Andernfalls würden wünschenswerte Hilfeleistungen im engen persönlichen Umfeld mit unvertretbaren Risiken für den Helfer belastet und auf Vertrauen gründende zwischenmenschliche Beziehungen rechtlichen Notwendigkeiten (Quittungserfordernissen etc.) unterworfen, die im täglichen Leben weder üblich sind noch von juristischen Laien zu überblicken wären (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 1998 aaO Rn. 53; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. August 2008 - I-4 U 182/07, juris Rn. 46).

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 26 U 62/06

    Nachträgliche Rechnungslegungspflicht des zur Kontoführung Beauftragten nach Tod

    Allerdings läge die volle Beweislast für die pflichtwidrige Verwendung der erhaltenen Gelder bei den Klägern, wenn auch ein nachträgliches Abrechnungsverlangen wegen Unzumutbarkeit nicht mehr gerechtfertigt wäre (vgl. auch Urteil des OLG Düsseldorf vom 23.09.1998 - 11 U 77/97).
  • OLG Schleswig, 16.03.2010 - 3 U 76/09

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung eines mit Einverständnis des

    Das Landgericht verweist zum Beleg dieser Auffassung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 23. September 1998 - 11 U 77/97 - FamRZ 1999, 1423 ).
  • OLG Bremen, 10.12.2009 - 5 U 31/09

    Zulassung eines Beweisangebots in der Berufungsinstanz; Darlegungs- und

    Steht fest, dass der Auftragnehmer etwas aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, obliegt es ihm, dem Auftragsnehmer, nach den allgemeinen Beweislastregeln darzulegen und zu beweisen, dass er das Erlangte an den Auftraggeber herausgegeben bzw. anderweitig bestimmungsgemäß verbraucht hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.1998, FamRZ 1999, 1423; OLG Bamberg, Urt. v. 25.02.2002, ZEV 2004, 207; Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl., § 667 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2008 - 4 U 182/07

    Rechtsnatur der Übertragung der Verwaltung von Liegenschaften auf den Sohn der

    Einzelne Irrtümer und kleinere Unregelmäßigkeiten, welche die Redlichkeit des Beauftragten im ganzen nicht in Frage stellen, reichen hierfür nicht aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. September 1998, 11 U 77/97, OLGR 1999, 6).
  • LG Münster, 22.01.2014 - 16 O 386/12

    Rückzahlunganspruch der Entgegennahme der Gelder von dem sog. Gutachtenkonto per

    Nach der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass es gegen Treu und Glauben verstoßen kann, wenn man innerhalb einer engen persönlichen Beziehung auch für länger zurückliegende Zeiträume Abrechnung verlangt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.09.1998 in 11 U 77/97, www.juris.de ); vorliegend fehlt es aber bereits an einer engen persönlichen Beziehung zwischen den Parteien.
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