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   OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03   

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https://dejure.org/2003,5934
OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03 (https://dejure.org/2003,5934)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.11.2003 - 11 U 9/03 (https://dejure.org/2003,5934)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. November 2003 - 11 U 9/03 (https://dejure.org/2003,5934)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Vermietung der Eigentumswohnungen einer Anlage an den Betreiber eines Seniorenstifts; gemeinschaftliche Verwaltung der Anlage; Befugnis des Verwalters zur Geltendmachung von Mietzinsansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung der gemeinschaftlichen Verwaltung nach § 21 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auf die Verwaltung von im Sondereigentum stehenden mitverpachteten Räume; Gemeinschaftliche Forderungsberechtigung von Wohnungseigentümern eines Seniorenstifts hinsichtlich ...

  • Judicialis

    WEG § 15; ; WEG § 21; ; BGB § 432 a.F.; ; BGB § 428 a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Mietzinsansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Gesamtmietvertrag mit Betreiber eines Seniorenstifts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf Verwalter Miete geltend machen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1997 - 24 U 223/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
    Sie wird auch in der Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. nur BGH NJW 1992, 2160, 2163; Wolf/Horn/Lindacher AGBG, 4. Auflage, § 11 Nr. 2 Rdnr. 11; a. A: OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 587).

    Entgegen der Auffassung der Berufung hat sich das OLG Düsseldorf in der zitierten Entscheidung (NJW-RR 1998, 587) nicht zur Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses von Minderungs- und Leistungsverweigerungsrechten geäußert, sondern ausschließlich zur Auslegung der Ausschlussklausel.

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
    Zur Durchsetzung der Ansprüche durfte die Verwalterin den Prozessbevollmächtigten beauftragen (BGH NJW 1993, 1924, 1925).

    Da sich die Vertretungsbefugnis der Verwalterin in Geschäften der laufenden Verwaltung des Anwesens aus der Vollmacht in der Teilungserklärung ergibt, greift (jedenfalls) die Ausnahmeregelung des Art. 1 § 3 Nr. 6 RBerG ein (BGH NJW 1993, 1924).

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 141/90

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Schiedsklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
    Der Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten und dem Leistungsverweigerungsrecht gem. § 320 BGB ist im kaufmännischen Verkehr ebenfalls zulässig (BGHZ 115, 324, 327).
  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
    Maßgeblich ist der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit, die nicht gegeben ist, wenn das Berufungsgericht bei Zulassung der Widerklage über - wenn auch zulässigen - Streitstoff entscheiden müsste, den es sonst nicht zu beurteilen hätte (vgl. zum alten Recht: BGH NJW 1977, 49).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1998 - 24 U 27/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
    Auch liegt keine einfache Forderungsgemeinschaft gem. § 432 Abs. 1 BGB vor, wie üblicherweise beim Anspruch mehrerer Miteigentümer auf Miete (BGH NJW 1958, 1723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1412).
  • BayObLG, 10.03.1988 - BReg. 2 Z 123/87

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Gemeinschaftsordnung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
    (2) So konnten die Wohnungseigentümer durch Gebrauchsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 WEG und durch gebrauchsregelnde Beschlüsse nach § 15 Abs. 2 WEG regeln, dass eine Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Verpachtung ihrer Wohnung an einen Betreiber des Seniorenstifts besteht (vgl. zu einer Ferienanlage: BayObLG NJW-RR 1988, 1163).
  • BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 180/99

    Zu den Pflichten des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
    Auch wenn bei einer nur allgemeinen Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ohne nähere Bezeichnung der Angelegenheiten im Einzelfall ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich ist, den streitgegenständlichen Anspruch geltend zu machen (BayObLG NJW-RR 2000, 968), war ein solcher hier entbehrlich.
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
    Vielmehr hat § 21 Abs. 1 WEG als Sonderregelung Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften des BGB (BGHZ 121, 22, 25 m. w. N.).
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
    Sie wird auch in der Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. nur BGH NJW 1992, 2160, 2163; Wolf/Horn/Lindacher AGBG, 4. Auflage, § 11 Nr. 2 Rdnr. 11; a. A: OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 587).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 108/57
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
    Auch liegt keine einfache Forderungsgemeinschaft gem. § 432 Abs. 1 BGB vor, wie üblicherweise beim Anspruch mehrerer Miteigentümer auf Miete (BGH NJW 1958, 1723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1412).
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