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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4542
OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07 (https://dejure.org/2007,4542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.10.2007 - 11 U 9/07 (https://dejure.org/2007,4542)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 11 U 9/07 (https://dejure.org/2007,4542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG, § 22 KunstUrhG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierende Berichterstattung über die Person eines Straftäters

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auch Pressegrossisten haften als Störer nur bei Verletzung von Prüfungspflichten.

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; KUG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit einer zeitlich unbeschränkten Berichterstattung über einen Straftäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer zeitlich unbegrenzten identifizierenden Berichterstattung über die Person eines Straftäters ohne besonderen Anlass; Vorrang des Persönlichkeitsrechtsschutzes vor dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit; Inanspruchnahme als Störer für eine ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07
    Weil die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers weiter die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 01, 1038 - Ambiente.de m. w. N; GRUR 99, 418 - Möbelklassiker).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07
    Weil die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers weiter die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 01, 1038 - Ambiente.de m. w. N; GRUR 99, 418 - Möbelklassiker).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 11 W 20/01

    Persönlichkeitsrecht - Pressebericht über Strafverfahren - Name und Foto des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07
    Sie entsprechen der Rechtsprechung des Senats (OLG-Report 2001, 309) und lassen Rechtsfehler nicht erkennen.
  • OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00

    Haftung des Vertreibers ausländischer Zeitschrift - Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.10.2007 - 11 U 9/07
    Wer durch die Verbreitung einer Zeitschrift an der Beeinträchtigung eines Persönlichkeitsrechts mitwirkt, kann jedenfalls als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, da der Betroffene die Möglichkeit haben muss, auch die Verbreitung solcher Exemplare zu unterbinden, die der Einflussnahme des Verlegers bereits entzogen sind (Burkhardt in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. Kap. 10 Rn. 221; OLG München, OLGR 01, 171).
  • LAG Hamm, 13.01.2011 - 8 Sa 788/10

    Streik in der Kirche zulässig?

    Richtig ist zwar, dass eine Erstbegehungsgefahr sich im Einzelfall auch schon daraus ergeben kann, dass der Gegner sich einer diesbezüglichen Berechtigung berühmt (OLG Frankfurt, 30.11.2007, 11 U 9/07 - juris - ArbG Frankfurt, 12.04.2007, 11 Ga 60/07 - Juris -).
  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 129/07

    Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz: Unterlassungsanspruch eines

    Weil die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und wieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038 - Ambiente.de m.w.Nw., BGH GRUR 2004, 860, 864; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007, Az.: 11 U 9/07, S. 6 der Gründe m.w.Nw.).

    Dabei ist darauf zu achten, dass die Arbeit des als Störer in Anspruch Genommenen nicht über Gebühr erschwert und die Verantwortlichen nicht überfordert werden dürfen (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007, Az.: 11 U 9/07, S. 6 der Gründe m.w.Nw.).

  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 90/07

    Bildnisschutz: Haftung einer Bildagentur bei Weitergabe von Fotos an einen

    Weil die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und wieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038 - Ambiente.de m. w. Nw., BGH GRUR 2004, 860, 864; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007, Az.: 11 U 9/07, S. 6 der Gründe m. w. Nw.).

    Dabei ist darauf zu achten, dass die Arbeit des als Störer in Anspruch Genommenen nicht über Gebühr erschwert werden und die Verantwortlichen nicht überfordert werden dürfen (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007, Az.: 11 U 9/07, S. 6 der Gründe m. w. Nw.).

  • LG Berlin, 14.11.2008 - 15 O 120/08

    Buchhandel - Preisangaben - Urheberschutz - Wettbewerbsverstöße

    Das Selbe gelte hinsichtlich der Haftung eines Presse-Großhändlers für persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer von ihm vertriebenen Zeitschrift ( OLG Frankfurt ZUM-RD 2008, 128).
  • LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12

    Urheberrechtsverletzung durch gewerbliches Handeltreiben mit sog.

    11 U 9/07 (BeckRS 2008, 00256 = ZUM-RD 2008, 128) einen Unterlassungsanspruch gegen eine Presse-Großhändlerin für die Weiterverbreitung eines Pressemagazins abgelehnt, in dem sich ein persönlichkeitsrechtsverletzender Bericht befand.
  • LG Frankfurt/Main, 06.03.2006 - 3 O 129/07

    Zulässigkeit der Verbreitung von alten Aufnahmen eines wegen mehrfachen

    Weil die Störerhaftung nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus, deren Umfang sich danach bestimmt, ob und wieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2001, 1038 [BGH 17.05.2001 - I ZR 251/99] - Ambiente.de m.w.Nw., BGH GRUR 2004, 860, 864 [BGH 11.03.2004 - I ZR 304/01] ; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007, Az.: 11 U 9/07 , S. 6 der Gründe m.w.Nw.).

    Dabei ist darauf zu achten dass die Arbeit des als Störer in Anspruch Genommenen nicht über Gebühr erschwert und die Verantwortlichen nicht überfordert werden dürfen ( OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.2007, Az.: 11 U 9/07 , S. 6 der Gründe m.w.Nw.).

  • OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11

    Untersagung ehrenrühriger Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar

    Entgegen der Auffassung des Klägers folgt eine solche Befürchtung auch nicht daraus, dass sich die Beklagten zu ihrer Rechtsverteidigung im vorliegenden Verfügungsverfahren der Rechtmäßigkeit ihres Handelns berühmt und eine bindende Unterlassungserklärung erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht abgegeben haben (vgl. OLG Frankfurt ZUM-RD 2008, 128).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2008 - 3 O 188/07

    Keine Vorab-Prüfungspflicht für Pressegrossisten

    Von einem Grossisten kann nicht verlangt werden, sämtliche von ihm vertriebenen Presseerzeugnisse einschließlich der Tagespresse auf rechtswidrige Beiträge hin zu überprüfen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.10.2007, Az. 11 U 9/07).

    Auch eine Erstbegehungsgefahr liegt nicht vor (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.10.2007, Az. 11 U 9/07).

  • LG Düsseldorf, 18.03.2009 - 12 O 5/09

    Buchhandel - Fotos - Urheberrechtsschutz

    Eine weitere Fallgruppe, die zu einer Haftung des Verbreiters von Presseerzeugnissen führen kann, liegt dann vor, wenn der Verbreiter von der behaupteten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und keine hinreichenden Vorsorgemaßnahmen trifft, um künftige Rechtsverletzungen zu verhindern (BGH, NJW 1990, 160 - Möbelklassiker; OLG Frankfurt, ZUM-RD 2008, 128; LG Berlin, ZUM 209, 163).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.03.2008 - 11 O 1820/08

    Namensnennung in Pressearchiven

    Nach ganz überwiegender Rechtsprechung ist deshalb eine über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkte Berichterstattung über die Person eines Straftäters in identifizierender Weise grundsätzlich rechtswidrig, sofern nicht ein besonderer, aktueller Anlass besteht (OLG Nürnberg, Urteil vom 12. Dezember 2006, 3 U 2036/06; OLG München, Urteil vom 16. Januar 2007, 18 U 4810/06; OLG Hamburg, Urteil vom 28. März 2007, 7 W 9/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Oktober 2007, 11 U 9/07).
  • OLG Hamburg, 11.03.2008 - 7 W 22/08

    Kein Recht des Straftäters "allein gelassen zu werden"

  • LG Hamburg, 26.02.2013 - 310 O 146/12

    Onlinehändler haftet für Urheberrechtsverletzungen auf einer von ihm angebotenen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.12.2007 - 11 U 9/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,51405
OLG Hamm, 07.12.2007 - 11 U 9/07 (https://dejure.org/2007,51405)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.12.2007 - 11 U 9/07 (https://dejure.org/2007,51405)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Dezember 2007 - 11 U 9/07 (https://dejure.org/2007,51405)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.10.2008 - III ZR 13/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auf die Beschwerde des Beklagten wird die Revision gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Dezember 2007 - 11 U 9/07 - zugelassen.
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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 28.03.2007 - S 11 U 9/07 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,114035
SG Hildesheim, 28.03.2007 - S 11 U 9/07 ER (https://dejure.org/2007,114035)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 28.03.2007 - S 11 U 9/07 ER (https://dejure.org/2007,114035)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 28. März 2007 - S 11 U 9/07 ER (https://dejure.org/2007,114035)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Bremen, 19.03.1990 - 1 B 9/90

    Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts; Widerspruchseinlegung; Aufschiebende

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.03.2007 - S 11 U 9/07
    Das Gericht folgt der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Auffassung, wonach das Gericht die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs feststellen kann, wenn die Behörde sie missachtet (OVG Brandenburg, NVwZ 2000, 577 ff.; Bayrischer VGH, NVwZ 1999, 1363; Hessischer VGH, GewArch 1999, 38 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1998, 1969 f.; OVG Berlin, NVwZ 1995, 399; OVG Bremen, NZV 1990, 367; LSG Nieder-sachsen, Beschluss vom 08.07.1999, Az.: L 1 Rlw 20/97 eR; vgl. auch Meyer-Ladewig, SGG-Kommentar, 8. Auflage 2005, § 86 b, Rdnr. 15).
  • OVG Berlin, 21.11.1994 - 2 S 28.94

    Verwaltungsprozeßsrecht: Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und

    Auszug aus SG Hildesheim, 28.03.2007 - S 11 U 9/07
    Das Gericht folgt der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Auffassung, wonach das Gericht die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs feststellen kann, wenn die Behörde sie missachtet (OVG Brandenburg, NVwZ 2000, 577 ff.; Bayrischer VGH, NVwZ 1999, 1363; Hessischer VGH, GewArch 1999, 38 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1998, 1969 f.; OVG Berlin, NVwZ 1995, 399; OVG Bremen, NZV 1990, 367; LSG Nieder-sachsen, Beschluss vom 08.07.1999, Az.: L 1 Rlw 20/97 eR; vgl. auch Meyer-Ladewig, SGG-Kommentar, 8. Auflage 2005, § 86 b, Rdnr. 15).
  • LSG Niedersachsen, 08.07.1997 - L 1 Rlw 20/97
    Auszug aus SG Hildesheim, 28.03.2007 - S 11 U 9/07
    Das Gericht folgt der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Auffassung, wonach das Gericht die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs feststellen kann, wenn die Behörde sie missachtet (OVG Brandenburg, NVwZ 2000, 577 ff.; Bayrischer VGH, NVwZ 1999, 1363; Hessischer VGH, GewArch 1999, 38 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 1998, 1969 f.; OVG Berlin, NVwZ 1995, 399; OVG Bremen, NZV 1990, 367; LSG Nieder-sachsen, Beschluss vom 08.07.1999, Az.: L 1 Rlw 20/97 eR; vgl. auch Meyer-Ladewig, SGG-Kommentar, 8. Auflage 2005, § 86 b, Rdnr. 15).
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