Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09   

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https://dejure.org/2009,22713
OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,22713)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,22713)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,22713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZVG § 154; BGB §§ 195, 280 Abs 1
    Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung von Zwangsverwalteraufträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch aus Zwangsverwalterauftrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch aus Zwangsverwaltung (IMR 2010, 1043)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09
    Eine Rückwirkung ist anzunehmen, wenn das Verhalten des Klägers eine Verzögerung bis zu 14 Tagen nach sich gezogen hat (BGH NJW 2005, 291).
  • OLG Hamm, 19.10.1989 - 27 W 13/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09
    59 Ansprüche gegen den Verwalter verjähren in drei Jahren, § 195 BGB (vgl. Haarmeyer a.a.O. unter Hinweis auf OLG Hamm ZIP 1989, 1592).
  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09
    Nicht zu folgen ist der Auffassung der Klägerin, es handele sich vorliegend um einen BGH WM 2008, 1077 vergleichbaren Fall, worin erkannt worden ist, in Fällen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage könnten Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Anspruchstellers im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB ausnahmsweise erst ab dem Zeitpunkt der objektiven Klärung der Rechtslage angenommen werden.
  • BGH, 30.01.1973 - VI ZR 4/72

    Anforderungen an Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09
    Auf sie kommt es entscheidend an (BGH NJW 1973, 702).
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.12.2009 - 11 U 9/09
    Hat das Verhalten des Klägers, wie im Streitfall offensichtlich, zur Verzögerung der Zustellung beigetragen, so ist bei der Prüfung der Rückwirkung auf die seit dem Ende der Verjährungsfrist verstrichene Zeit abzustellen (BGH NJW 1995, 2230).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2010 - 19 U 173/09

    Zwangsverwaltungsverfahren: Klagbarer Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung

    Der Zwangsverwalter übt seine Tätigkeit, für die er vom Vollstreckungsgericht bestellt wurde, als besonderes Rechtspflegeorgan auf Grund eines eigenständigen Rechts aus (Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 4. Aufl., § 154 Rn. 3; OLG Brandenburg, Urteil vom 8.12.2009 - 11 U 9/09 - zit. nach juris Rn. 40).
  • LG Berlin, 27.09.2011 - 4 O 143/09

    Feststellung der Schadenersatzpflichtigkeit des Zwangsverwalters gegenüber der

    § 154 ZVG war der Beklagte als Zwangsverwalter der Klägerin als Vollstreckungsschuldnerin des Zwangsverwaltungsverfahrens für die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen verantwortlich (OLG Brandenburg, Urteil vom 8.12.2009 - 11 U 9/09, zitiert nach [...]).
  • VG Hannover, 04.04.2019 - 4 B 1137/19

    Anfechtungsklage; Antragsbefugnis; ordnungsrechtliche Verfügung;

    Sollte der Beigeladene mit den ihm auferlegten Maßnahmen seine Befugnisse überschreiten, läge darin ein Verstoß gegen seine Pflichten aus dem zwischen Zwangsverwalter und Schuldner bestehenden gesetzlichen Schuldverhältnis nach § 154 Satz 1 ZVG (BGH, Urteil vom 15.10.2015 - IX ZR 44/15 -, juris, Rn. 14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.12.2009 - 11 U 9/09 -, juris, Rn. 40 f.), wegen dem der Antragsteller den Beigeladenen im Zivilrechtsweg auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch nehmen könnte (Sievers in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, § 152 Rn. 37).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09   

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https://dejure.org/2009,7251
OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,7251)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,7251)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,7251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus Amtshaftung wegen Erteilung einer unrichtigen Auskunft aus dem Einwohnermelderegister; Inhaltliche Anforderungen an eine Melderegisterauskunft; Besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" als Erfordernis ...

  • adresshandel-und-recht.de

    Unrichtige Auskunft einer Meldebehörde führt zu Schadensersatz

  • Judicialis

    ZPO § 276 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § ... 339 Abs. 1; ; MG NRW § 1; ; MG NRW § 2 Abs. 1; ; MG NRW § 3 Abs. 1; ; MG NRW § 31 Abs. 1; ; MG NRW § 34; ; MG NRW § 34 Abs. 1; ; MG NRW § 34 Abs. 1 a; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 34

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskünfte aus dem Melderegister

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Schadensersatzpflicht der Behörde wegen falscher Auskunft aus Einwohnermelderegister

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 1993, 2303, 2304 m.w.N.; vgl. weiter Palandt-Sprau, aa0. § 839 Rn. 45 f.) gehört der Geschädigte dann zum Kreis der "Dritten" i.S.d. § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn die in Rede stehende Amtspflicht -sei es auch nicht notwendig allein, so doch jedenfalls auch- den Zweck hat, das Interesse gerade dieses Geschädigten wahrzunehmen.

    Bei Einhaltung des von ihm oder ihnen zu fordernden objektivierten Sorgfaltsstandards (BGH NJW 1993, 2303 ff, 2304 unter Hinweis auf BGH NJW 1989, 976) hätten der oder die mit der Bearbeitung der Melderegisteranfrage der Klägerin befasste/n Amtsträger der Beklagten danach erkennen müssen, dass im Melderegister der Beklagten zwei namensgleiche Personen geführt wurden, die von der Klägerin bei ihrer Anfrage vom 23.10.2007 mitgeteilten letzten bekannten Anschriften aber nur auf eine dieser Personen zutrafen.

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 117/90

    Amtshaftung wegen Erteilung rechtswidriger Baugenehmigung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09
    Insoweit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass jeder Beamte die für sein Amt erforderlichen Sach-, Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen muss (vgl. nur BGH NJW 1994, 2087 ff, 2088 unter Hinweis auf BGH NVwZ 1992, 911).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 23/79

    Amtshaftung einer Gemeinde bei unrichtiger Auskunft über die Bebaubarkeit eines

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09
    Bei Erteilung behördlicher Auskünfte besteht die Amtspflicht zur richtigen, klaren, unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag hin die Auskunft erteilt wird (BGH NVwZ 2002, 373 ff, 374 unter Hinweis auf BGH NJW 1980, 2573, 2574) und zwar -im Hinblick auf § 34 Abs. 1 MG NRW hier allerdings ohne Relevanz- unabhängig davon, ob der Beamte zur Auskunft verpflichtet war, so er sie denn erteilt hat.
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09
    Die der Klägerin erteilte Melderegisterauskunft hatte inhaltlich den Anforderungen zu genügen, die nach gefestigter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur BGH VersR 1994, 450 f unter Hinweis auf BGH VersR 1991, 1411; BGH VersR 1968, 371; BSG, NJW 1972, 1389; OLG I, VersR 1963, 862; Wurm in: Staudinger, BGB, § 839 Rn. 784; Palandt-Sprau, aa0. § 839 Rn. 41 m.w.N) allgemein an behördliche Auskünfte zu stellen sind.
  • BGH, 03.05.2001 - III ZR 191/00

    Feststellungsinteresse bei künftigem Schaden; Amtshaftungsanspruch bei

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09
    Bei Erteilung behördlicher Auskünfte besteht die Amtspflicht zur richtigen, klaren, unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag hin die Auskunft erteilt wird (BGH NVwZ 2002, 373 ff, 374 unter Hinweis auf BGH NJW 1980, 2573, 2574) und zwar -im Hinblick auf § 34 Abs. 1 MG NRW hier allerdings ohne Relevanz- unabhängig davon, ob der Beamte zur Auskunft verpflichtet war, so er sie denn erteilt hat.
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09
    Bei Einhaltung des von ihm oder ihnen zu fordernden objektivierten Sorgfaltsstandards (BGH NJW 1993, 2303 ff, 2304 unter Hinweis auf BGH NJW 1989, 976) hätten der oder die mit der Bearbeitung der Melderegisteranfrage der Klägerin befasste/n Amtsträger der Beklagten danach erkennen müssen, dass im Melderegister der Beklagten zwei namensgleiche Personen geführt wurden, die von der Klägerin bei ihrer Anfrage vom 23.10.2007 mitgeteilten letzten bekannten Anschriften aber nur auf eine dieser Personen zutrafen.
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09
    Insoweit ist von dem Grundsatz auszugehen, dass jeder Beamte die für sein Amt erforderlichen Sach-, Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen muss (vgl. nur BGH NJW 1994, 2087 ff, 2088 unter Hinweis auf BGH NVwZ 1992, 911).
  • BGH, 13.06.1991 - III ZR 76/90

    Umfang der Auskunftspflicht eines Strafvollzugsbeamten gegenüber dem zukünftigen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09
    Die der Klägerin erteilte Melderegisterauskunft hatte inhaltlich den Anforderungen zu genügen, die nach gefestigter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur BGH VersR 1994, 450 f unter Hinweis auf BGH VersR 1991, 1411; BGH VersR 1968, 371; BSG, NJW 1972, 1389; OLG I, VersR 1963, 862; Wurm in: Staudinger, BGB, § 839 Rn. 784; Palandt-Sprau, aa0. § 839 Rn. 41 m.w.N) allgemein an behördliche Auskünfte zu stellen sind.
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09
    Die der Klägerin erteilte Melderegisterauskunft hatte inhaltlich den Anforderungen zu genügen, die nach gefestigter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur BGH VersR 1994, 450 f unter Hinweis auf BGH VersR 1991, 1411; BGH VersR 1968, 371; BSG, NJW 1972, 1389; OLG I, VersR 1963, 862; Wurm in: Staudinger, BGB, § 839 Rn. 784; Palandt-Sprau, aa0. § 839 Rn. 41 m.w.N) allgemein an behördliche Auskünfte zu stellen sind.
  • BGH, 08.01.1968 - III ZR 176/66

    Bearbeitung von Angelegenheiten der öffentlichen Sozialversicherung als

    Auszug aus OLG Hamm, 08.07.2009 - 11 U 9/09
    Die der Klägerin erteilte Melderegisterauskunft hatte inhaltlich den Anforderungen zu genügen, die nach gefestigter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur BGH VersR 1994, 450 f unter Hinweis auf BGH VersR 1991, 1411; BGH VersR 1968, 371; BSG, NJW 1972, 1389; OLG I, VersR 1963, 862; Wurm in: Staudinger, BGB, § 839 Rn. 784; Palandt-Sprau, aa0. § 839 Rn. 41 m.w.N) allgemein an behördliche Auskünfte zu stellen sind.
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

  • OLG Köln, 04.02.1999 - 7 U 160/98

    Ordnungsmäßigkeit der Führung des Melderegisters; Erhebung und Speicherung von

  • OLG Hamm, 05.05.2010 - 11 U 202/09

    Amtshaftungsansprüche einer Prozesspartei wegen eines unrichtigen Sendevermerks

    Für das beklagte Land gelten die allgemeinen Grundsätze über die Erteilung von Auskünften im hoheitlichen Bereich (vgl. BGH, NJW 1993, 3204; BGH, NJW 1991, 3027; BGH, VersR 1968, 371; BSG, NJW 1972, 1389; Senat, NJOZ 2009, 4341; OLG Hamburg, VersR 1963, 862; Wurm, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2007, § 839 Rn. 149).

    Danach müssen Auskünfte, die ein Beamter im haftungsrechtlichen Sinne erteilt, dem Stand seiner Erkenntnismöglichkeiten entsprechend sachgerecht, mithin vollständig, richtig und unmissverständlich sein, so dass der Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (BGH, NJW 1993, 3204; BGH, NJW 1991, 3027; Senat, NJOZ 2009, 4341).

  • VG Berlin, 20.03.2013 - 23 K 70.12

    Erteilung einer einfachen Meldeauskunft; Bezeichnung von mindestens drei Daten;

    Er würde mithin die ihm obliegende Amtspflicht zur richtigen, klaren, unmissverständlichen und vollständigen Auskunftserteilung (vgl. dazu etwa OLG Hamm, Urteil vom 8. Juli 2009, 11 U 9/09, Juris) nicht verletzten.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.12.2009 - 11 U 9/09   

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OLG Frankfurt, 22.12.2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,65905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,65905)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,65905)
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   SG Hildesheim, 26.10.2009 - S 11 U 9/09   

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https://dejure.org/2009,120869
SG Hildesheim, 26.10.2009 - S 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,120869)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 26.10.2009 - S 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,120869)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - S 11 U 9/09 (https://dejure.org/2009,120869)
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