Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7218
VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98.A (https://dejure.org/2002,7218)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.09.2002 - 11 UE 254/98.A (https://dejure.org/2002,7218)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. September 2002 - 11 UE 254/98.A (https://dejure.org/2002,7218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 Abs 1 AuslG, Art 16a GG
    Iran: Keine Verfolgung exilpolitisch tätiger Monarchisten

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53
    Iran, Monarchisten, Flugblätter, Festnahme, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische Betätigung, NID/OIK, Organisation iranischer Konstitutionalisten, Medienberichterstattung, Zeitschriften

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95

    Iran: Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter exilpolitischer Aktivität gering

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98
    Dies entspricht auch den Feststellungen in der letzten Grundsatzentscheidung vom 30. November 1998 - 9 UE 1492/95 -.

    Der 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist in seiner o. g. Entscheidung vom 30. November 1998 - 9 UE 1492/95 - zu dem Ergebnis gekommen, dass die bloße Mitgliedschaft in einer monarchistisch ausgerichteten Exilorganisation in Deutschland, wie z. B. dem N.I.D., die Teilnahme an Veranstaltungen und Demonstrationen dieser Organisationen oder sonstige im Rahmen dieser Gruppierungen ausgeübte untergeordnete Tätigkeiten einen iranischen Staatsangehörigen nicht allein deshalb dem ernsthaften Risiko einer zielgerichteten staatlichen Verfolgung aus politischen Gründen im Falle der Rückkehr in sein Heimatland aussetzen.

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Prognose ist die letzte gerichtliche Tatsachenentscheidung (BVerwG, U. v. 02.12.1985 - 9 C 22.85 -, NVwZ 1986, 760).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung liegt vor, wenn unter dem Gesichtspunkt der Eintrittswahrscheinlichkeit die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb im Verhältnis zu den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, U. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162; U. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 - DVBl. 1994, 524).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 24.09.2002 - 11 UE 254/98
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung liegt vor, wenn unter dem Gesichtspunkt der Eintrittswahrscheinlichkeit die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deshalb im Verhältnis zu den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (BVerwG, U. v. 05.11.1991 - 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162; U. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 - DVBl. 1994, 524).
  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 11 UE 3311/04

    Asyl; Iraner, Tätigkeit in monarchistischer Exilgruppierung

    Unterhalb dieser Ebene ausgeübte exilpolitische Tätigkeiten (hier: Organisation von Protestveranstaltungen für die Organisation "Wächter des Ewigen Iran - N.I.D." auf örtlicher Ebene) sind, ebenso wie die bloße Mitgliedschaft in einer monarchistischen Exilorganisation oder die Teilnahme an Veranstaltungen einer solchen Gruppierung, nicht dem beachtlichen Risiko einer politischen Verfolgung im Iran verbunden (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 24. September 2002 - 11 UE 254/98.A -).

    Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. September 2002 - 11 UE 254/98.A -, bei der wie im vorliegenden Fall die Rückkehrgefährdung wegen Mitgliedschaft und politischer Betätigung innerhalb des N.I.D. in Deutschland zu beurteilen war, auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse angenommen, dass eine allgemeine, nicht besonders exponierte exilpolitische Tätigkeit für die vorgenannte Gruppierung und für andere monarchistische Exilgruppen im Bundesgebiet noch nicht zur beachtlichen Gefahr staatlicher politischer Verfolgung bei Rückkehr in den Iran führt.

    Eine sich gegen die politische Exilopposition richtende intensive Ausspähungspraxis der iranischen Auslandsvertretungen und mit der Bespitzelung von Dissidenten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 24. September 2002 - 11 UE 254/98.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.

  • VGH Hessen, 14.02.2006 - 11 UE 1171/05

    Iran, Oppositionelle, Regimegegner, exilpolitische Betätigung, Demonstrationen,

    Die auf Antrag des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten von dem Senat zugelassene Berufung begründet der Bundesbeauftragte im Wesentlichen damit, dass entsprechend der Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - davon auszugehen sei, dass Mitgliedern einer monarchistischen Exilorganisation in Deutschland, wie der Wächter des Ewigen Iran - N. I. D. -, grundsätzlich auch bei regional hervorgehobener exilpolitischer Betätigung bei einer Rückkehr nach Iran nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohe.

    Die Urteile des Senats vom 24. September 2002 - 11 UE 254/98.A - und vom 25. Februar 2003 -11 UE 2886/01 .A - hätten noch nicht den Sachverhalt hinreichend würdigen können, dass nicht nur besonders exponierte, sondern auch einfach aktive Mitglieder des Vereins N. I. D. rückkehrgefährdet seien.

    Er hat dort zur Begründung ausgeführt: "Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A -, bei der wie im vorliegenden Fall die Rückkehrgefährdung wegen Mitgliedschaft und politischer Betätigung innerhalb des N.I.D. in Deutschland zu beurteilen war, auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse angenommen, dass eine allgemeine, nicht besonders exponierte exilpolitische Tätigkeit für die vorgenannte Gruppierung und für andere monarchistische Exilgruppen im Bundesgebiet noch nicht zur beachtlichen Gefahr staatlicher politischer Verfolgung bei Rückkehr in den Iran führt.

    11 UE 1171 05 A Urteil 20060213 1492/95 - und der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.

  • VGH Hessen, 09.02.2006 - 11 UE 1061/05

    Iran, Oppositionelle, Regimegegner, exilpolitische Betätigung, Demonstrationen,

    Die auf Antrag des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten von dem Senat zugelassene Berufung begründet der Bundesbeauftragte im Wesentlichen damit, dass entsprechend der Rechtsprechung des Senats in seinem Urteil vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - davon auszugehen sei, dass Mitgliedern einer monarchistischen Exilorganisation in Deutschland, wie der Wächter des Ewigen Iran - N. I. D. -, grundsätzlich auch bei regional hervorgehobener exilpolitischer Betätigung bei einer Rückkehr nach Iran nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohe.

    D. in Deutschland in seiner Entscheidung vom 23. November 2005 -11 UE 3311/04.A - festgestellt und dort zur Begründung ausgeführt: "Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A -, bei der wie im vorliegenden Fall die Rückkehrgefährdung wegen Mitgliedschaft und politischer Betätigung innerhalb des N.I.D. in Deutschland zu beurteilen war, auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse angenommen, dass eine allgemeine, nicht besonders exponierte exilpolitische Tätigkeit für die vorgenannte Gruppierung und für andere monarchistische Exilgruppen im Bundesgebiet noch nicht zur beachtlichen Gefahr staatlicher politischer Verfolgung bei Rückkehr in den Iran führt.

    Eine sich gegen die politische Exilopposition richtende intensive Ausspähungspraxis der iranischen Auslandsvertretungen und mit der Bespitzelung von Dissidenten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.

  • VGH Hessen, 01.03.2006 - 11 UE 465/05

    Iran, Oppositionelle, Regimegegner, exilpolitische Betätigung, Demonstrationen,

    Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A -, bei der wie im vorliegenden Fall die Rückkehrgefährdung wegen Mitgliedschaft und politischer Betätigung innerhalb des N.I.D. in Deutschland zu beurteilen war, auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse angenommen, dass eine allgemeine, nicht besonders exponierte exilpolitische Tätigkeit für die vorgenannte Gruppierung und für andere monarchistische Exilgruppen im Bundesgebiet noch nicht zur beachtlichen Gefahr staatlicher politischer Verfolgung bei Rückkehr in den Iran führt.

    11 UE 465 05 A Urteil 20060301 denten beauftragten Mitarbeiter sonstiger iranischer Stellen in Deutschland haben bereits der 9. Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. November 1998 - 9 UE 1492/95 - und der Senat in seinen Grundsatzurteilen vom 24. September 2002 -11 UE 254/98.A - und 23. November 2005 - 11 UE 3311/04.A - unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der jeweiligen Entscheidung vorliegenden Erkenntnislage festgestellt.

  • VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 3593/99

    Keine Anwendung des Dubliner Übereinkommens auf vor seinem Inkrafttreten

    Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 24. September 2002 - 11 UE 254/98.A - festgestellt, dass Mitgliedern der monarchistischen Exilorganisation grundsätzlich auch bei (regional) hervorgehobener exilpolitischer Betätigung nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung bei einer Rückkehr in den Iran droht.
  • VGH Hessen, 23.07.2008 - 6 UE 154/07

    Abschiebungsschutz für einen iranischen Asylkläger

    Zur Begründung der Berufung hat der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten vorgetragen, das Verwaltungsgericht weiche mit seiner stattgebenden Entscheidung von der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 24. September 2002 - 11 UE 254/98 - ab, wonach dem Mitglied einer monarchistischen Exilorganisation in Deutschland auch bei regional hervorgehobener exilpolitischer Betätigung im Falle der Rückkehr in den Iran grundsätzlich nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung drohe.
  • OVG Bremen, 10.11.2004 - 2 A 478/03

    Iran; Monarchisten

    Auch diese Tätigkeit hält sich im Rahmen allgemeiner exilpolitischer Betätigung, zumal die Auswirkungen regional begrenzt sind und der Offene Kanal Bremen - entsprechend seiner Bezeichnung - von allen Personen genutzt werden kann, die in der Freien Hansestadt Bremen ihre Wohnung oder ihren Sitz haben (vgl. § 26 Abs. 2 BremLMG; zum Offenen Kanal vgl. auch HessVGH, U. v. 24.09.2002 - 11 UE 254/98.A -).
  • OVG Bremen, 24.11.2004 - 2 A 475/03

    Iran, Studentenunruhen, Filmaufnahmen, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe,

    Auch diese Tätigkeiten halten sich noch im Rahmen allgemeiner exilpolitischer Betätigung, zumal die Auswirkungen regional begrenzt sind und die Offenen Kanäle Bremen und Bremerhaven - entsprechend der Bezeichnung - von allen Personen genutzt werden können, die in der Freien Hansestadt Bremen ihre Wohnung oder ihren Sitz haben (vgl. § 26 Abs. 2 BremLMG; zum Offenen Kanal vgl. auch HessVGH, U. v. 24.09.2002 - 11 UE 254/98.A -).
  • VG Darmstadt, 09.02.2007 - 5 E 710/06

    Verfolgungswahrscheinlichkeit eines angeblichen Zoroastriers sowie aufgrund

    Eine solche exponierte oppositionelle Betätigung kann vor allem angenommen werden bei besonders herausgehobenen Führungspersönlichkeiten, die namentlich in Erscheinung träten, darüber hinaus auch bei Personen mit zentralen Funktionsaufgaben in einer Organisation, bei der Teilnahme an Führungsmitgliedern einer Organisation vorbehaltenen Veranstaltungen und bei der öffentlich werdenden Verantwortung für Presseerzeugnisse, für öffentliche Veranstaltungen oder wirtschaftliche Belange einer Organisation (Hess. VGH., Urt. v. 24.09.2002 - 11 UE 254/98.A; Urt. v. 23.11.2005 - 11 UE 3311/04.A).
  • VG Kassel, 16.09.2008 - 5 E 1736/06

    Iran, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Hinzuweisen ist noch darauf, dass Mitgliedern monarchistischer Exilorganisationen nur bei überregional hervorgehobener exilpolitischer Betätigung bei einer Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (Hess. VGH, Urteil vom 24.09.2002 - 11 UE 254/98.A -), die die Kläger jedoch nicht entfaltet haben.
  • VGH Hessen, 25.02.2003 - 11 UE 2886/01

    Familienasyl, Kinder, in Deutschland geborene Kinder, Antragstellung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht