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   VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96   

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VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96 (https://dejure.org/1996,1866)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.08.1996 - 11 UE 284/96 (https://dejure.org/1996,1866)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 (https://dejure.org/1996,1866)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor Wirksamwerden des Halteverbotes abgestellt wurde

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HSOG § 8
    Einrichtung des Haltverbotsraums nach Abstellen des Kfz L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Zahlung von Abschleppkosten ; Entfernung eines Kraftfahrzeuges aus einer Haltverbotszone; Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 14
  • NJW 1997, 1023
  • NVwZ 1997, 609 (Ls.)
  • VersR 1997, 1030
  • DÖV 1997, 466
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89

    Abschleppkosten bei kurzfristiger Aufstellung von Halteverbotsschildern

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96
    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht unter ausdrücklicher Abkehr von der gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 17. September 1990, NJW 1991, 1698) die Ansicht vertreten, dem Verkehrsteilnehmer obliege grundsätzlich die Pflicht, sich über die Zulässigkeit seines Verkehrsverhaltens zu vergewissern.

    Zwar ist im allgemeinen das Handlungsermessen der zuständigen Behörde bei der Frage, ob Kostenerstattung nach § 8 Abs. 2 HSOG verlangt wird, auf die Erhebung der entstandenen Kosten verdichtet (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 (1699); Hess. VGH, Urteil vom 30. Mai 1994 - 11 UE 1684/92 -, NVwZ-RR 1995, 29).

    Von diesem Grundsatz ausgehend ist allerdings - jedenfalls für großstädtische Bereiche - anerkannt, daß das Vertrauen des Verkehrsteilnehmers in das Gleichbleiben verkehrsregelnder Maßnahmen für den ruhenden Verkehr nicht uneingeschränkt geschützt ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990, a. a. O.; OVG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 1994 - Bf VII 14/94 -, DÖV 1995, 783; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 1995 - 5 A 2092/93 -, NVwZ-RR 1996, 59).

  • VGH Hessen, 30.05.1994 - 11 UE 1684/92

    ABSCHLEPPKOSTEN; ERSATZVORNAHME; HALTVERBOT; UNMITTELBARE AUSFÜHRUNG

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96
    Zwar ist im allgemeinen das Handlungsermessen der zuständigen Behörde bei der Frage, ob Kostenerstattung nach § 8 Abs. 2 HSOG verlangt wird, auf die Erhebung der entstandenen Kosten verdichtet (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698 (1699); Hess. VGH, Urteil vom 30. Mai 1994 - 11 UE 1684/92 -, NVwZ-RR 1995, 29).

    Da das Fahrzeug des Klägers entgegen diesem wirksamen Verbot in der Haltverbotszone geparkt war, lag eine bereits eingetretene Störung der öffentlichen Sicherheit vor, so daß ohne Hinzutreten weiterer Umstände abgeschleppt werden konnte (Hess. VGH, Urteil vom 30. Mai 1994, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1995 - 5 A 2092/93

    Bauarbeiten - mobiles Verkehrsschild - § 35 VwVfG, VA, straßenverkehrsrechtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96
    Von diesem Grundsatz ausgehend ist allerdings - jedenfalls für großstädtische Bereiche - anerkannt, daß das Vertrauen des Verkehrsteilnehmers in das Gleichbleiben verkehrsregelnder Maßnahmen für den ruhenden Verkehr nicht uneingeschränkt geschützt ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990, a. a. O.; OVG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 1994 - Bf VII 14/94 -, DÖV 1995, 783; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 1995 - 5 A 2092/93 -, NVwZ-RR 1996, 59).

    Eine Frist von nur 48 Stunden, wie sie hier auch nach der dienstlichen Stellungnahme des einschreitenden Hilfspolizeibeamten vom 13. August 1993 seitens der Beklagten für angemessen gehalten worden ist, hat das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 23. Mai 1995 - 5 A 2092/93 - (NVwZ-RR 1996, 59) für angemessen gehalten, allerdings bei der Auslegung eines Polizeigesetzes, das eine § 8 HSOG entsprechende Regelung nicht enthält, sondern Abschleppmaßnahmen nur im Wege der Ersatzvornahme ermöglicht.

  • OVG Hamburg, 14.07.1994 - Bf VII 14/94

    Halteverbotszone; Einrichtung einer Halteverbotszone; Kostenerstattung;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96
    Von diesem Grundsatz ausgehend ist allerdings - jedenfalls für großstädtische Bereiche - anerkannt, daß das Vertrauen des Verkehrsteilnehmers in das Gleichbleiben verkehrsregelnder Maßnahmen für den ruhenden Verkehr nicht uneingeschränkt geschützt ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990, a. a. O.; OVG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 1994 - Bf VII 14/94 -, DÖV 1995, 783; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 1995 - 5 A 2092/93 -, NVwZ-RR 1996, 59).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96
    Denn das bei seinem Erlaß durch Zusatztafeln aufschiebend befristete Haltverbot war zum Zeitpunkt des Einschreitens als Allgemeinverfügung wirksam öffentlich bekanntgemacht (§ 41 Abs. 3 Satz 2 HVwVfG; vgl. zur Rechtsnatur der Verkehrszeichen als Allgemeinverfügung BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 29/93 -, Buchholz 316, § 38 VwVfG Nr. 11 = NJW 1995, 1977; Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35/92 -, BVerwGE 92, 32, jeweils mit weiteren Nachweisen) und in Kraft getreten.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96
    Denn das bei seinem Erlaß durch Zusatztafeln aufschiebend befristete Haltverbot war zum Zeitpunkt des Einschreitens als Allgemeinverfügung wirksam öffentlich bekanntgemacht (§ 41 Abs. 3 Satz 2 HVwVfG; vgl. zur Rechtsnatur der Verkehrszeichen als Allgemeinverfügung BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1995 - 11 C 29/93 -, Buchholz 316, § 38 VwVfG Nr. 11 = NJW 1995, 1977; Urteil vom 27. Januar 1993 - 11 C 35/92 -, BVerwGE 92, 32, jeweils mit weiteren Nachweisen) und in Kraft getreten.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05

    Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen

    Während einerseits eine Vorlauffrist von lediglich 48 Stunden genügen soll (OVG NRW, Urteil vom 23.05.1995 - 5 A 2092/93 -, NVwZ-RR 1996, 59), werden andererseits mindestens 3 Werktage (Hess. VGH, Urteil vom 20.08.1996 - 11 UE 284/96 -, NJW 1997, 1023) oder 3 Werktage und zusätzlich ein Sonn- oder Feiertag verlangt (OVG Hamburg, Urteil vom 14.07.1994 - Bf VII 14/94 -, DÖV 1995, 783 ).
  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 3 B 891/06

    Kostentragung für das Abschleppen eines ursprünglich erlaubt abgestellten

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kostenerhebung namentlich dann unbillig, wenn ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellt hat und ohne angemessene Reaktionsfrist (Vorlaufzeit) nach Errichtung eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wird (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316; BayVGH, Urt. v. 17.4.2008, DÖV 2008, 732; VGH BW, Urt. v. 13.2.2007, NJW 2007, 2058; HessVGH, Urt. v. 20.8.1996, NJW 1997, 1023; OVG NW, Urt. v. 23.5.1995, NVwZ-RR 1996, 59; OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.1994, DÖV 1995, 783).

    Vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts reichten die in der Rechtsprechung vertretenen Ansichten von einer Frist von drei Tagen und zusätzlich ein Sonn- oder Feiertag, letzteres entweder generell (so OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.1994, DÖV 1995, 783) oder nur sofern nicht bereits in den drei Tagen inbegriffen (so HessVGH, Urt. v. 20.8.1996, NJW 1997, 1023), bis zu mehr als zwei Tagen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.9.1990, NJW 1991, 1699) oder 48 Stunden (OVG NW, Urt. v. 23.5.1995, NVwZ-RR 1996, 59).

  • VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11

    Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten

    Es kann von daher dahin gestellt bleiben, ob -- wie vorliegend -- § 8 Abs. 2 HSOG seinem Wortlaut nach hinsichtlich der Kostenerstattung der Gefahrenabwehrbehörde eine gebundene Entscheidung vorgibt - wie dies die Beklagte annimmt - oder doch ein Ermessen eröffnet, wie dies das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Rechtsprechung und Literatur (VGH Hessen, Urteil vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 - Hornmann, HSOG, 2. Aufl. § 8 Rdnr. 12; Meixner/Fredrich, HSOG, 11. Aufl., § 8 Rdnr. 14) unterstellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    OVG, Urt. v. 18.07.2006 - 12 LC 270/04 -, NJW 2007, 1609 ), berücksichtigt indes nicht hinreichend die neuere - von den Obergerichten ganz überwiegend übernommene - Rechtsprechung dieses Gerichts, wonach Verkehrszeichen bereits durch ihre Aufstellung (vgl. §§ 39 Abs. 2 u. 2a, 45 Abs. 4 StVO) als eine besondere Form der ö f f e n t l i c h e n Bekanntgabe bekanntgegeben werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316; ebenso HessVGH, Urt. v. 20.08.1996 - 11 UE 284/96 -, NJW 1997, 1023; ebenso Senat, Urt. v. 14.08.2002 - 5 S 1608/02 -, NVwZ-RR 2003, 311 ; OVG SH, Urt. v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 -, NVwZ-RR 2003, 647; Hamburg.
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449

    Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung

    In diesem Sinn ist wohl auch die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. vom 17.12.1996 NJW 1997, 1023) und des ihm folgenden Verwaltungsgerichts Darmstadt (Urteil vom 11.11.2004 3 E 1021/02 juris RdNr. 19) zu verstehen.
  • VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10

    Keine Übernahme von Bestattungskosten für den Mörder der Mutter

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich aber entgegen dieser Annahme bei § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG um eine Ermessensvorschrift (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; Hornmann, HSOG, 2. Aufl., 2008, § 8, Rn. 12; Meixner/Friedrich, HSOG, 10. Aufl., 2005, § 8, Rn. 14; ebenso zum insoweit gleichlautenden § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baden-Württembergischen Polizeigesetzes: VGH Baden-Württemberg, NJW 1991, 1698).

    Hierfür spricht die Erwägung, dass es unverhältnismäßig sein und daher gegen das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) verstoßen kann, wenn die Erhebung von Kosten nicht hinreichend die Härten berücksichtigt, die sich aus der strengen Regelung zur öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit für Totenfürsorgemaßnahmen ergeben können (vgl. HessVGH, NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; Hornmann, a.a.O.; Meixner/Friedrich, a.a.O.; zur verfassungsrechtlich gebotenen Berücksichtigung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten bei der Kostenerhebung wegen Zustandshaftung vgl. BVerfG, NJW 2000, 2573; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., 1986, S. 321).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass das der Behörde eingeräumte Ermessen schon aus Gleichheitsgesichtspunkten regelmäßig auf die Erhebung der Kosten verdichtet sein wird, sofern nicht besondere Umstände eine andere Entscheidung erforderlich machen (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 07.10.2008 - 3 Bf 116/08

    Kostenerstattung für das Abschleppen oder Umsetzen eines erlaubt abgestellten

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt und eine nachträglich eingerichtete Haltverbotszone weder gekannt hatte noch mit ihr hatte rechnen müssen, zwar - auf der Primärebene des polizeilichen Handelns - die Vollstreckung des nachträglich wirksam gewordenen Wegfahrgebots zu dulden hat (vgl.o.), zu seinen Gunsten aber - auf der Sekundärebene der Kostentragung - zu berücksichtigen ist, dass sein Vertrauen auf den Fortbestand der Situation des erlaubten Parkens in gewissem Umfang Schutz verdient (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a.a.O., VGH Mannheim, Urt. v. 13.2.2007, NJW 2007, 2058, VGH München, Urt. v. 17.4.2008, DÖV 2008, 732, VGH Kassel, Urt. v. 20.8.1996, NJW 1997, 1023, OVG Münster, Urt. v. 23.5.1995, NVwZ-RR 1996, 59).
  • VGH Hessen, 17.12.1996 - 11 UE 2403/96

    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor wirksamwerden des

    Was die Verhältnismäßigkeit der Kostenforderung nach § 8 Abs. 2 HSOG angeht, ist der Senat hier in Einklang mit seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 und 11 UE 285/96 -) der Ansicht, daß die erforderliche Vorlauffrist von drei Werktagen gewahrt war.

    (Hess. VGH, Urteil vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 -, S. 11 f. des Urteilsabdrucks).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2018 - 1 B 12.16

    Umsetzungsgebühr für Kraftfahrzeug; mobiles Haltverbotszeichen;

    Der Verwaltungsgerichtshof Kassel hat sich im Urteil vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 - (juris Rn. 22 ff. ) der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim angeschlossen, allerdings mit der in der übrigen Rechtsprechung überwiegend abgelehnten Ausnahme, dass die Frist drei Werktage betragen müsse.
  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 30/02
    Mit ihrer Auffassung, dass ein Verkehrsteilnehmer jedenfalls nach Ablauf von drei Tagen nicht mehr darauf vertrauen könne, dass das zunächst ordnungsgemäße Parken auch weiterhin erlaubt sein werde, bleiben sie zum einen im Rahmen der höchstrichterlichen fachgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 102, 316 , wonach das Haltverbot am vierten Tag nach seiner Bekanntgabe durchgesetzt werden kann; vgl. auch HessVGH, Urteil vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 - NJW 1997, 1023).

    Gerade im großstädtischen Bereich müssen Verkehrsteilnehmer den Eintritt von Situationen in Rechnung stellen, die einer längerfristigen, ungehinderten Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes entgegenstehen (BVerwGE 102, 316 ; OVG NW, Urteil vom 23. Mai 1995, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 20. August 1996, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 09.02.2007 - 5 K 1581/06

    Wohnungsöffnung wegen Klopfgeräuschen: Mieter muss keine Kosten tragen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2009 - 5 S 3146/08
  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 59/05

    Abschleppkosten - mobiles Halteverbot

  • VG Schwerin, 04.09.2013 - 7 A 1141/12

    Abschleppkosten: Wahrnehmbarkeit eines Behindertenparkplatzes, umstrittene

  • VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03

    Abschleppen; Abschleppkosten; Bauarbeiten; Ermessen; Ersatzvornahme; Halteverbot;

  • VG Darmstadt, 11.11.2004 - 3 E 1021/02

    Rechtmäßigkeit des Abschleppens eines PKW aufgrund eines wegen Baumaßnahmen

  • VG Gießen, 02.09.2004 - 10 E 2589/04

    Zuständigkeit für die Anbringung von Verkehrszeichen

  • VG Saarlouis, 28.05.2008 - 6 K 936/07

    Vollstreckung der Beseitigung von Störungshandlungen(hier: Parken in einer

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