Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 SOG HE, § 49 SOG HE
    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor Wirksamwerden des Halteverbotes abgestellt wurde

Zeitschriftenfundstellen

  • ESVGH 47, 14
  • NJW 1997, 1023
  • VersR 1997, 1030
  • NVwZ 1997, 609 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (14)  

  • OVG Sachsen, 23.03.2009 - 3 B 891/06  

    Langzeitparker sollten wenigstens alle 3 Tage Verkehrsregelungen überprüfen

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kostenerhebung namentlich dann unbillig, wenn ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Parkplatz abgestellt hat und ohne angemessene Reaktionsfrist (Vorlaufzeit) nach Errichtung eines mobilen Halteverbots abgeschleppt wird (BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, BVerwGE 102, 316; BayVGH, Urt. v. 17.4.2008, DÖV 2008, 732; VGH BW, Urt. v. 13.2.2007, NJW 2007, 2058; HessVGH, Urt. v. 20.8.1996, NJW 1997, 1023; OVG NW, Urt. v. 23.5.1995, NVwZ-RR 1996, 59; OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.1994, DÖV 1995, 783).

    Vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts reichten die in der Rechtsprechung vertretenen Ansichten von einer Frist von drei Tagen und zusätzlich ein Sonn- oder Feiertag, letzteres entweder generell (so OVG Hamburg, Urt. v. 14.7.1994, DÖV 1995, 783) oder nur sofern nicht bereits in den drei Tagen inbegriffen (so HessVGH, Urt. v. 20.8.1996, NJW 1997, 1023), bis zu mehr als zwei Tagen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.9.1990, NJW 1991, 1699) oder 48 Stunden (OVG NW, Urt. v. 23.5.1995, NVwZ-RR 1996, 59).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 1 S 822/05  

    Abschleppen eines zunächst erlaubt abgestellte KFZ nach Aufstellen eines mobilen

    Während einerseits eine Vorlauffrist von lediglich 48 Stunden genügen soll (OVG NRW, Urteil vom 23.05.1995 - 5 A 2092/93 -, NVwZ-RR 1996, 59), werden andererseits mindestens 3 Werktage (Hess. VGH, Urteil vom 20.08.1996 - 11 UE 284/96 -, NJW 1997, 1023) oder 3 Werktage und zusätzlich ein Sonn- oder Feiertag verlangt (OVG Hamburg, Urteil vom 14.07.1994 - Bf VII 14/94 -, DÖV 1995, 783 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08  

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    OVG, Urt. v. 18.07.2006 - 12 LC 270/04 -, NJW 2007, 1609 ), berücksichtigt indes nicht hinreichend die neuere - von den Obergerichten ganz überwiegend übernommene - Rechtsprechung dieses Gerichts, wonach Verkehrszeichen bereits durch ihre Aufstellung (vgl. §§ 39 Abs. 2 u. 2a, 45 Abs. 4 StVO) als eine besondere Form der ö f f e n t l i c h e n Bekanntgabe bekanntgegeben werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316; ebenso HessVGH, Urt. v. 20.08.1996 - 11 UE 284/96 -, NJW 1997, 1023; ebenso Senat, Urt. v. 14.08.2002 - 5 S 1608/02 -, NVwZ-RR 2003, 311 ; OVG SH, Urt. v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 -, NVwZ-RR 2003, 647; Hamburg.
mehr
  • VerfGH Berlin, 05.03.2004 - VerfGH 30/02  

    Art 7 Verf BE, Art 10 Abs 1 Verf BE

    Mit ihrer Auffassung, dass ein Verkehrsteilnehmer jedenfalls nach Ablauf von drei Tagen nicht mehr darauf vertrauen könne, dass das zunächst ordnungsgemäße Parken auch weiterhin erlaubt sein werde, bleiben sie zum einen im Rahmen der höchstrichterlichen fachgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 102, 316 , wonach das Haltverbot am vierten Tag nach seiner Bekanntgabe durchgesetzt werden kann; vgl. auch HessVGH, Urteil vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 - NJW 1997, 1023).

    Gerade im großstädtischen Bereich müssen Verkehrsteilnehmer den Eintritt von Situationen in Rechnung stellen, die einer längerfristigen, ungehinderten Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes entgegenstehen (BVerwGE 102, 316 ; OVG NW, Urteil vom 23. Mai 1995, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 20. August 1996, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.12.1996 - 11 UE 2403/96  

    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor wirksamwerden des

    Was die Verhältnismäßigkeit der Kostenforderung nach § 8 Abs. 2 HSOG angeht, ist der Senat hier in Einklang mit seiner bisherigen Rechtsprechung (Urteile vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 und 11 UE 285/96 -) der Ansicht, daß die erforderliche Vorlauffrist von drei Werktagen gewahrt war.

    (Hess. VGH, Urteil vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 -, S. 11 f. des Urteilsabdrucks).

  • OVG Hamburg, 07.10.2008 - 3 Bf 116/08  

    Kostenerstattung für das Abschleppen oder Umsetzen eines erlaubt abgestellten

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Verkehrsteilnehmer, der sein Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt und eine nachträglich eingerichtete Haltverbotszone weder gekannt hatte noch mit ihr hatte rechnen müssen, zwar - auf der Primärebene des polizeilichen Handelns - die Vollstreckung des nachträglich wirksam gewordenen Wegfahrgebots zu dulden hat (vgl.o.), zu seinen Gunsten aber - auf der Sekundärebene der Kostentragung - zu berücksichtigen ist, dass sein Vertrauen auf den Fortbestand der Situation des erlaubten Parkens in gewissem Umfang Schutz verdient (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996, a.a.O., VGH Mannheim, Urt. v. 13.2.2007, NJW 2007, 2058, VGH München, Urt. v. 17.4.2008, DÖV 2008, 732, VGH Kassel, Urt. v. 20.8.1996, NJW 1997, 1023, OVG Münster, Urt. v. 23.5.1995, NVwZ-RR 1996, 59).
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449  

    Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung

    In diesem Sinn ist wohl auch die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. vom 17.12.1996 NJW 1997, 1023) und des ihm folgenden Verwaltungsgerichts Darmstadt (Urteil vom 11.11.2004 3 E 1021/02 juris RdNr. 19) zu verstehen.
  • VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11  

    Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten

    Es kann von daher dahin gestellt bleiben, ob -- wie vorliegend -- § 8 Abs. 2 HSOG seinem Wortlaut nach hinsichtlich der Kostenerstattung der Gefahrenabwehrbehörde eine gebundene Entscheidung vorgibt - wie dies die Beklagte annimmt - oder doch ein Ermessen eröffnet, wie dies das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf Rechtsprechung und Literatur (VGH Hessen, Urteil vom 20. August 1996 - 11 UE 284/96 - Hornmann, HSOG, 2. Aufl. § 8 Rdnr. 12; Meixner/Fredrich, HSOG, 11. Aufl., § 8 Rdnr. 14) unterstellt.
  • VG Neustadt, 09.02.2007 - 5 K 1581/06  

    Immobilien - Polizeieinsatz wegen Klopfgeräuschen aus der Wohnung

    Allerdings kann die Kostenforderung im Einzelfall unverhältnismäßig sein (vgl. Hess. VGH, NJW 97, 1023).
  • VG Braunschweig, 24.10.2003 - 5 A 127/03  

    PKW-Abschleppkosten; Abschleppen; Ermessen; Ersatzvornahme; Kosten; PKW;

    So hat der VGH Kassel in seinem Urteil vom 20.08.1996 - 11 UE 284/96, NJW 1997, 1023 f. - ausgeführt, dass das Verlangen nach Kostenerstattung in einem solchen Fall ohne Anhaltspunkte für die Einrichtung eines Halteverbotes unverhältnismäßig sei, wenn das Halteverbot nicht wenigstens drei Werktage vor dem Abschleppen angekündigt oder ohne Ankündigung in Kraft gesetzt worden war.
  • VG Braunschweig, 01.09.2005 - 5 A 59/05  

    Abschleppkosten; Abschleppkosten; Halteverbotsschild, mobil; Verhältnismäßigkeit;

  • VG Gießen, 02.09.2004 - 10 E 2589/04  

    Zuständigkeit für die Anbringung von Verkehrszeichen

  • VG Darmstadt, 11.11.2004 - 3 E 1021/02  

    Rechtmäßigkeit des Abschleppens eines PKW aufgrund eines wegen Baumaßnahmen

  • VG Saarlouis, 28.05.2008 - 6 K 936/07  

    Vollstreckung der Beseitigung von Störungshandlungen(hier: Parken in einer

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