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   VGH Hessen, 18.11.1997 - 11 UE 315/97   

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https://dejure.org/1997,4646
VGH Hessen, 18.11.1997 - 11 UE 315/97 (https://dejure.org/1997,4646)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.11.1997 - 11 UE 315/97 (https://dejure.org/1997,4646)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. November 1997 - 11 UE 315/97 (https://dejure.org/1997,4646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 1 § 4 Abs 2 SchwFamHiG, Art 1 § 2 Abs 2 SchwFamHiG, Art 1 § 2 Abs 3 SchwFamHiG
    Zum Anspruch auf Förderung von Schwangerenberatungsstellen; zum Umfang der Förderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 380 (Ls.)
  • DVBl 1998, 1142 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1997 - 11 UE 315/97
    Der Kläger, die als eingetragene Vereine organisierten Caritasverbände in Darmstadt, Gießen und Offenbach und der Sozialdienst Katholischer Frauen in Gießen betrieben im Jahre 1993 im hessischen Teil des Bistums Mainz Schwangerenberatungsstellen, die durch das Hessische Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90, 4/92, 5/92 - (BVerfGE 88, 203) als solche anerkannt waren.

    Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (a. a. O.) sei ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen, wobei "ausreichend" bedeute, dass pro 40.000 Einwohner mindestens eine vollzeitbeschäftigte Beratungskraft zur Verfügung stehe.

    Diese Vorschrift des SFHG wurde nicht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den §§ 218 ff. StGB (Urteil vom 28.05.1993, NJW 1993, S. 1751) betroffen und ist auch heute noch geltendes Recht (vgl. § 4 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in der Fassung vom 21.08.1995, BGBl. I S. 1050).

    Der besseren Übersicht wegen zitiert der Senat in der vorliegenden Entscheidung Bestimmungen dieses Gesetzes als Bestandteil des Art. 1 SFHG und folgt dabei der von den Beteiligten, dem Verwaltungsgericht und übrigens auch dem Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 (a.a.O.) gewählten Zitierweise.

  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 20.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1997 - 11 UE 315/97
    Zwar ist bei Verpflichtungsklagen im Hinblick auf § 42 Abs. 2 VwGO bei der Beurteilung der Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft Zurückhaltung geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1973 - IV C 20.73 -, Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 37 = DÖV 1974, 318).
  • VG Wiesbaden, 20.11.1996 - 1/V E 1090/94
    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1997 - 11 UE 315/97
    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 20. November 1996 - 1/V E 1090/94 - der Klage unter Abweisung im Übrigen teilweise stattgegeben, indem es den Beklagten verpflichtet hat, über den Förderungsantrag des Klägers für das Jahr 1993 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 18.11.1997 - 11 UE 315/97
    Wenn der Staat ein 'Angebot' sicherstellen will (§ 4 Abs. 2 SFHG), so muss er, wenn er dies nicht selbst tut, sondern sich dazu freier Träger bedient (was er zweifelsohne darf und in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge auch tut, vgl. dazu BVerfGE 22, 180), deren Einrichtungen auch unter Zugrundelegung dieser Angebots- und Vorhaltepflicht fördern.
  • BVerwG, 03.07.2003 - 3 C 26.02

    Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen;

    Dazu berief er sich auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. November 1997 (11 UE 315/97 - RiA 1998 S. 198).

    Bei der Erörterung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 2 SchKG wendet sich die Revision vor allem dagegen, dass das Berufungsgericht - ebenso wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil vom 18. November 1997 (11 UE 315/97 - RiA 1998 S. 198) - die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes nach den §§ 3 und 8 SchKG erforderlichen Beratungsstellen entscheidend nach dem Versorgungsschlüssel des § 4 Abs. 1 SchKG bestimmt hat.

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2001 - 11 L 4042/00

    Öffentliche Förderung einer anerkannten Einrichtung der Freien Wohlfahrtspflege

    Eine "angemessene Förderung der Personal- und Sachkosten" beinhalte nach dem Urteil des Hess. VGH vom 18. November 1997 (11 UE 315/97 - Recht im Amt 1998, 198) aber eine Förderung in Höhe von mindestens 50 % der notwendigen Personal- und Sachkosten.

    Der in § 4 Abs. 3 SchKG enthaltene Landesrechtsvorbehalt erfordert nicht zwingend eine Regelung durch Landesgesetz (vgl. ebenso Hess. VGH, Urt. v. 18.11.1997 - 11 UE 315/97 -, Recht im Amt 1998, 198; a. A.: Ellwanger, SchKG, Erläuternde Textausgabe 1997, § 4 Anm. 10).

    Es besteht lediglich ein rechtliches Ermessen im Sinne des § 114 VwGO (vgl. ebenso Hess. VGH, Urt. v. 18.11.1997 - 11 UE 315/97 -, Recht im Amt 1998, 198).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2003 - 21 A 1144/02

    Gewährung einer Zuwendung zur Förderung einer betriebenen Beratungsstelle;

    in diesem Zusammenhang auch Hess. VGH, Urteil vom 18.11.1997 - 11 UE 315/97 -, RiA 1998, 198.
  • VG Regensburg, 03.02.2000 - RO 12 K 99.1970

    Gewährung der Förderung von Schwangerenberatung; Festlegung eines

    Die Bewilligung der Förderung nach Art. 16 und 18 des Gesetzes über die Schwangerenberatung (Bayerisches Schwangerenberatungsgesetz - BaySchwBerG) vom 09.08.1996 (GVBl. S. 320) ist unstreitig ein Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 BayVwVfG (vgl. VG Wiesbaden, Urt. v. 20.11.1996, Nr. 1/Verf. E 1103/94, zit. nach juris, bestätigt durch VGH Kassel, Urt. v. 18.11.1997, Nr. 11 UE 315/97, NVwZ-RR 1998, 380 u. DVBl 1998, 1142 nur Ls.).
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