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   VGH Hessen, 15.06.1987 - 11 UE 318/84   

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VGH Hessen, 15.06.1987 - 11 UE 318/84 (https://dejure.org/1987,22052)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.06.1987 - 11 UE 318/84 (https://dejure.org/1987,22052)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Juni 1987 - 11 UE 318/84 (https://dejure.org/1987,22052)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Das durch eine Parkuhr gekennzeichnete, modifizierte Haltverbot enthält zugleich das sofort vollziehbare Gebot, ein dort abgestelltes Kraftfahrzeug alsbald wegzufahren, wenn die Voraussetzungen für ein erlaubtes Halten nicht mehr gegeben sind, und kann somit Grundlage für das Abschleppen des Fahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme sein (BVerwG, B. v. 26.01.1988 - 1 B 189/87 -, NVwZ 1988, 623, mit dem die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1987 - 11 UE 318/84 - zurückgewiesen wurde).

    Es ist deshalb mit der h. M. in Rechtsprechung und Literatur zugrunde zu legen, dass als Rechtsgrundlage in Fällen, in denen es um das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs zur Durchsetzung eines aus einem Verkehrszeichen oder einer Verkehrseinrichtung folgenden Wegfahrgebots auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde geht, zutreffende Rechtsgrundlage die "Ersatzvornahme" nach den einschlägigen Polizeigesetzen ist (BVerwG, B. v. 26.01.1988 - 1 B 189/87 -, a. a. O., U. v. 23.06.1993 - 11 C 32.92 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 255; VGH Baden-Württemberg, U. v. 15.01.1990 - 1 S 3664/88 -, VBlBW 1990, 257; Hess. VGH, U. v. 15.06.1987 - 11 UE 318/84 -, U. v. 22.05.1990 - 11 UE 2056/89 -, NVwZ-RR 1991, 28).

    Der Verstoß gegen das mit der Aufstellung des Parkscheinautomaten geregelte modifizierte Parkverbot und damit gegen eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar (Hess. VGH, U. v. 15.06.1987 - 11 UE 318/84 -).

    Zur Ermittlung des Fahrers oder Halters eines rechtswidrig abgestellten Kraftfahrzeuges ist die Behörde zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen der Beseitigung der praktischen Auswirkungen des Verkehrsverstoßes grundsätzlich nicht verpflichtet, wenn der Pflichtige nicht ausnahmsweise leicht erreichbar ist (VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.06.1991 - 1 S 2967/90 -, DVBl. 1991, 1370; ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Hess. VGH, U. v. 15.06.1987 - 11 UE 318/84 - U. v. 27.06.1995 - 11 UE 1354/92 -).

    Ein solches generalpräventives Interesse hat erhebliches Gewicht, weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen (BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, a. a. O.; dies bejahend auch Hess. VGH, U. v. 15.06.1987 - 11 UE 318/84 -).

  • VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12

    Abschleppkosten (Taxenstand)

    Ein solches generalpräventives Interesse hat erhebliches Gewicht, weil erfahrungsgemäß Kraftfahrzeuge, die längere Zeit an nicht betätigten oder abgelaufenen Parkuhren abgestellt sind, andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen ( BVerwG, B. v. 06.07.1983 - 7 B 182/82 -, a. a. O.; dies bejahend auch Hess. VGH, U. v. 15.06.1987 - 11 UE 318/84 -).
  • VG Gießen, 09.08.1995 - 7 E 1147/94

    Kostenerstattung für das Abschleppen eines ohne Parkschein verbotswidrig

    Anders kann die zitierte Entscheidung des Hess.VGH auch deshalb nicht verstanden werden, weil sonst das Institut der Ersatzvornahme durch die Einführung der unmittelbaren Ausführung de facto überflüssig geworden wäre, die unmittelbare Ausführung aber lediglich eine Gesetzeslücke (vgl. insoweit Hess. VGH vom 15.06.1987, 11 UE 318/84, S. 11 des amtlichen Umdrucks) schließen und nicht die bisherigen Regelungen ersetzen wollte (vgl. LT-Drucksache 12/1482 vom 22.01.1988; Kunkel/Pausch/Prillwitz, Kommentar zum HSOG, 1991, § 8 Rdnr. 3).

    Die Abschleppmaßnahme war außerdem wegen des langandauernden Verstoßes gegen die Parkzeitbegrenzung keine den Kläger unverhältnismäßig belastende Maßnahme (vgl. BVerwG vom 06.07.1983, a.a.O.; BVerwG vom 26.01.1988, a.a.O.; Hess.VGH vom 15.06.1987, 11 UE 318/84).

  • VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 2393/96

    Abschleppen eines Fahrzeugs - Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art"

    Der Verstoß gegen das mit dem Zeichen 250 geregelte Verbot des Stehenlassens eines Fahrzeugs in seinem Geltungsbereich stellt einen Verstoß gegen eine straßenverkehrsrechtliche Vorschrift dar und damit eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Hess.VGH, U. v. 15.06.1987 -- 11 UE 318/84 --).
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