Rechtsprechung
VGH Hessen, 10.05.2005 - 11 UE 3488/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Einstufung als gefährlicher Hund; Schädigung eines "anderen Tieres"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des "anderen Tieres" im Sinne der hessischen Hundeverordnung (HundeVO HE); Voraussetzungen der Schädigung eines anderen Tieres; Ausnahmen zu diesem Grundsatz; Umfang des Begriffs der Schädigung; Nicht artgemäße Aggressionsbereitschaft als nicht relevanter Umstand ...
- Judicialis
HundeVO § 2 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt.; ; HundeVO § 2 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt.; ; HundeVO § 2 Abs. 2 Nr. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 16.07.2004 - 10 E 5578/03
- VGH Hessen, 19.11.2004 - 11 UZ 2947/04
- VGH Hessen, 10.05.2005 - 11 UE 3488/04
- BVerwG, 19.12.2005 - 6 B 47.05
Papierfundstellen
- ESVGH 55, 237
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.1997 - 5 B 3201/96
Stadt darf das Halten eines bissigen Hundes untersagen, wenn der Halter die dafür …
Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2005 - 11 UE 3488/04
Aus der von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 6. März 1997 - 5 B 3201/96 -, Juris, folgt nichts anderes. - BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90
Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2005 - 11 UE 3488/04
Ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Tieres ist dann anzunehmen, wenn bei ihm ein von den normalen körperlichen Funktionen abweichender Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird (vgl. zur Gesundheitsverletzung im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB: BGH, Urteil vom 30. April 1991 - VI ZR 178/90 -, NJW 1991, 1948 [1949]). - VGH Hessen, 19.11.2004 - 11 UZ 2947/04
Schädigungen durch den Biss eines Hundes sind alle Beeinträchtigungen der …
Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2005 - 11 UE 3488/04
Gefährlich ist ein Hund unter den Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 HundeVO unabhängig davon, ob sein Verhalten Ausdruck einer besonderen, nicht artgemäßen Aggressionsbereitschaft ist (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Beschluss vom 19. November 2004 - 11 UZ 2947/04 -).
- VGH Hessen, 18.10.2007 - 8 UE 243/06
Zur Eigenschaft eines Hundes als gefährlicher Hund - hier: Hessen
§ 2 Abs. 2 HundeVO stellt nach seinem eindeutigen Wortlaut ("Gefährlich sind auch die Hunde, die ...") bezüglich der Gefährlichkeit eines Hundes allein auf die unter den Nummern 1 bis 3 der Bestimmung im Einzelnen normierten Tatbestandsmerkmale ab (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10. Mai 2005 - 11 UE 3488/04 -, NVwZ-RR 2005, S. 629 ff. [631]).Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2005 (a.a.O.) entschieden, dass die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes, der einen der Tatbestände des § 2 Abs. 2 HundeVO erfüllt, nicht noch der zusätzlichen Anforderung unterliegt, dass in dem von dem Hund gezeigten Verhalten auch eine besondere, nicht artgerechte Aggressivität zutage treten müsse.
- VG Gießen, 25.08.2016 - 4 K 5786/15
Klagefrist bei subjektiver Klageänderung auf Beklagtenseite
Außer Betracht bleiben nur ganz geringfügige Verletzungen wie etwa einzelne herausgerissene Haare oder sehr kleine oberflächliche Kratzer (Hess. VGH, Urteil vom 10.05.2005 - 11 UE 3488/04 -, ESVGH 55, 237). - VG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 5 L 1833/19
Haltungsverbot und Sicherstellung von Hunden
Von der Regelung in Nr. 2 werden Schadensfälle bei anderen Tieren, die auch andere Hunde sein können (vergleiche Urteil des Hess. VGH vom 10. Mai 2005 - 11 UE 3488/04 ) erfasst. - VG Frankfurt/Main, 29.10.2021 - 5 L 2309/21 Es bedarf nicht etwa noch einer weiteren Prüfung, ob das vom Hund gezeigte Verhalten eine übersteigerte Aggressionsbereitschaft erkennen lässt (vergleiche Urteil des Hess. VGH vom 10. Mai 2005 - 11 UE 3488/04).
- VGH Hessen, 19.11.2004 - 11 UZ 2947/04 Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 11 UE 3488/04 fortgesetzt.