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   VGH Hessen, 26.10.1999 - 11 UE 661/99   

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https://dejure.org/1999,5677
VGH Hessen, 26.10.1999 - 11 UE 661/99 (https://dejure.org/1999,5677)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.10.1999 - 11 UE 661/99 (https://dejure.org/1999,5677)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 11 UE 661/99 (https://dejure.org/1999,5677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 48 NATOTrStatZAbk, § 5 RVermG, § 10 RVermG, § 167 Abs 1 VwGO, § 894 ZPO
    Rückübertragung von Reichsvermögen, das zwischenzeitlich von den US-Streitkräften genutzt worden war und nach Aufgabe des Stationierungsstandortes an den Bund zurückgegeben wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 357
  • DÖV 2000, 652
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Gießen, 29.06.1998 - 10 E 772/94

    Rückübertragung von ehemals dem Deutschen Reich zur Verfügung gestellten

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1999 - 11 UE 661/99
    Das Verwaltungsgericht Gießen hat der Klage mit Urteil vom 29. Juni 1998 -- 10 E 772/94 (3) -- stattgegeben.

    Juni 1998 -- 10 E 772/94 (3) -- aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus VGH Hessen, 26.10.1999 - 11 UE 661/99
    Dies ergibt sich schon daraus, dass die Einschätzung des Stationierungsbedarfs Prognosecharakter hatte und bei der gerichtlichen Überprüfung von "Abwägungsentscheidungen" nur die Tatsachen einfließen können, die der abwägenden Stelle bei ihrer Entschließung bekannt oder vorhersehbar waren (BVerwG, Urt. v. 1. Juli 1988 -- 4 C 49.86 --, BVerwGE 80, 8 (13); Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., Rdnr. 23 zu § 108; a.A. wohl Kopp/Schenke, a.a.O., Rdnrn. 53 und 225 zu § 113, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 297/02

    Herausgabe einer im unberechtigten Besitz einer NATO-Truppe befindlichen

    Hierdurch entstand ein völkerrechtliches Überlassungsverhältnis zwischen der Beklagten und dem Königreich Belgien (BT-Drucks. 10/3956, S. 3; VGH Kassel, DVBl. 2000, 357; Heitmann, NJW 1989, 432, 436).

    Das ist bei einem Überlassungsverhältnis zu den Stationierungsstreitkräften der Fall (BFH/NV 1999, 517, 519; VGH Kassel, DVBl. 2000, 357).

  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch (Art. 134 Abs. 3 GG); Reichsvermögen, zum Bundesvermögen

    Was zunächst das von den verbündeten Streitkräften genutzte Gelände der Ludendorff-Kaserne anlange, so schließe sich das Gericht der vom HessVGH (Urteil vom 26. Oktober 1999 - 11 UE 661/99 - DVBl 2000, 357) vertretenen Auffassung an, wonach - trotz im Jahre 1961 keineswegs absehbarer Wiedervereinigung Deutschlands - sowohl das deutsche Verfassungsrecht wie das der Stationierung ausländischer Truppen zugrunde liegende Vertragswerk nicht von einer auf Dauer angelegten Situation im Hinblick auf die Stationierung ausländischer Truppen ausgegangen seien.

    Ebenso wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 26. Oktober 1999 - 11 UE 661/99 - (a.a.O.) ist der erkennende Senat der Auffassung, dass der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für den Ausschluss des Rückfallrechts nach § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG gegeben sind, die Sachlage im Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch den Bund zugrunde zu legen ist.

  • VG Frankfurt/Oder, 24.05.2000 - 6 K 858/95

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Vermögenszuordnungsantrages ; Beurteilung der

    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 26. Oktober 1999 (11 UE 661/99) erkannt habe, liege in der weiteren Duldung der Nutzung einer Liegenschaft, derer sich die Besatzungsmächte zuvor bemächtigt hätten, auch dann keine unmittelbare Wahrnehmung von Bundesaufgaben, wenn im Nachhinein über die betreffende Liegenschaft ein Überlassungsvertrag abgeschlossen werde.

    Diese Umstände stellen entgegen der Auffassung der Klägerin nicht das Tatbestandsmerkmal der Unmittelbarkeit in Zweifel (vgl. insoweit aber wohl die Vorinstanz zum Hessischen VGH, Urteil vom 26.10.1999 - 11 UE 661/99 - S. 6 des Umdrucks).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2018 - 6 A 11945/17

    Auslegung eines Erschließungsvertrages; unentgeltliche Grundstücksübereignung;

    88 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils beruht auf § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 708 Nr. 10 ZPO, wobei die vorläufige Vollstreckung des Urteils nach § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit §§ 894, 895 ZPO erfolgt (vgl. zur Anwendbarkeit von § 894 ZPO BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 A 24/01 -, juris Rn. 62; HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - 11 UE 661/99 -, juris Rn. 61).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 3 C 39.99

    Rückfallrecht - Reichsvermögen - Ausschluß - Rückübertragung - Grundstück - BRD

    BVerwG 3 C 39.99 VGH 11 UE 661/99.
  • VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 12.1506

    Tschechischer Führerschein mit tschechischem Wohnsitz

    Hinsichtlich der Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit der allgemeinen Leistungsklage ist § 167 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden (vgl. VGH BW, B.v. 24.3.1999 - 9 S 3012/98 - juris; OVG NdS, U.v. 18.1.2000 - 11 L 87/00 - juris; Pietzner in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, § 167 Rn. 135; a.A. HessVGH, U.v. 26.10.1999 - 11 UE 661/99 - juris).
  • VG Schleswig, 19.11.2001 - 11 A 308/98

    Unentgeltlichkeit der Zurverfügungstellung von Grundstücken; Eigener

    Bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen für diesen Ausschluss nach § 5 Abs. 2 Satz 1 RVG gegeben sind, ist die Sachlage im Zeitpunkt der Bedarfsanmeldung durch den Bund zugrunde zu legen (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 18.05.2000 - 3 C 8.00 und 3 C 39.99 - vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 26.10.1999 - 11 UE 661/99 -).
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