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   OLG Hamm, 19.03.2003 - 11 UF 200/02   

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https://dejure.org/2003,5535
OLG Hamm, 19.03.2003 - 11 UF 200/02 (https://dejure.org/2003,5535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2003 - 11 UF 200/02 (https://dejure.org/2003,5535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2003 - 11 UF 200/02 (https://dejure.org/2003,5535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung von Prozessvergleichen ; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Anwendbarkeit der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH); Anwendung der Differenzmethode; Zulässigkeit eines Teilurteils bei Klage ...

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 301 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1361; ; BGB § 1570; ; BGB § 1571; ; BGB § 1572; ; BGB § 1573; ; BGB § 1575; ; BGB § 1576; ; BGB § 1578 II; ; BGB § 1579 Ziff. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Änderung des nachehelichen Unterhalts - Zeitraum für Anwendung der Differenzmethode bei Erwerbstätigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2003 - 11 UF 200/02
    Bei Prozessvergleichen kommt eine Abänderung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des BGH zur Anwendung der Differenzmethode (Urteil vom 13.6. 2001 - FamRZ 2001, 986) nicht immer erst mit dem 13.6.2001 in Betracht.

    Die Entscheidung des BGH, auf die sich das Amtsgericht beruft (BGH FamRZ 2001, 1061) befaßt sich mit der Frage, wie bei einer Änderung der Rechtsprechung mit Vergleichen zu verfahren ist, in denen die Parteien entsprechend der Handhabung bei Vergleichsabschluß die Anwendung der Anrechnungsmethode bindend zugrundegelegt haben.

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2003 - 11 UF 200/02
    Der Versorgeunterhalt ist ein unselbständiger Teil des einheitlichen Unterhaltsanspruchs (BGH FamRZ 1982, 255).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2003 - 11 UF 200/02
    Deshalb ist der Senat an die Aufteilung nur insoweit gebunden, als insgesamt nicht mehr als die Summe des verlangten Elementar- und Vorsorgeunterhalts zugesprochen werden darf (BGH FamRZ 1989, 483, 485).
  • OLG Schleswig, 05.04.2000 - 15 UF 5/97

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei Geltendmachung von Unterhalt; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2003 - 11 UF 200/02
    (OLG Schleswig FamRZ 2000, 1375, das Unzulässigkeit für den Fall annimmt, daß für beide Zeiträume die Frage der Verwirkung nach § 1579 BGB von Bedeutung ist; OLG Brandenburg EzFamR aktuell 2000, 3; OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1594; Eschenbruch/Klinkhammer, Unterhaltsprozeßrecht, 2. Aufl., Rn. 51234).
  • BGH, 14.02.1990 - XII ZR 51/89

    Klage auf Abänderung des Unterhalts für geschiedene Ehefrau - Bemessung des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2003 - 11 UF 200/02
    Nur in Ausnahmefällen, die hier ersichtlich nicht vorliegen und auf die sich der Beklagte auch nicht beruft, kann gemäß § 1579 Ziff. 7 BGB anders zu verfahren sein (BGH FamRZ 1990, 981).
  • OLG Nürnberg, 16.05.1994 - 10 UF 3952/93

    Zulässigkeit eines im Rahmen einer Stufenklage gestellten Auskunftsantrag und

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.2003 - 11 UF 200/02
    (OLG Schleswig FamRZ 2000, 1375, das Unzulässigkeit für den Fall annimmt, daß für beide Zeiträume die Frage der Verwirkung nach § 1579 BGB von Bedeutung ist; OLG Brandenburg EzFamR aktuell 2000, 3; OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1594; Eschenbruch/Klinkhammer, Unterhaltsprozeßrecht, 2. Aufl., Rn. 51234).
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