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   OLG Hamm, 23.06.2000 - 11 UF 26/00   

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https://dejure.org/2000,1233
OLG Hamm, 23.06.2000 - 11 UF 26/00 (https://dejure.org/2000,1233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.2000 - 11 UF 26/00 (https://dejure.org/2000,1233)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - 11 UF 26/00 (https://dejure.org/2000,1233)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erziehungsrecht der Eltern gegenüber Großeltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Besuchskontakte der Großeltern mit ihrem Enkelkind bei Meinungsverschiedenheiten mit den Eltern über den Umgang

  • Judicialis

    BGB § 1685 I

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1685 Abs. 1
    Zum Anspruch auf Einräumung von Besuchskontakten der Großeltern mit dem Enkelkind

  • rechtsportal.de

    BGB § 1685
    Umgangsrecht der Großeltern - Kindeswohl - Streitigkeiten mit Kindesmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern und den Großeltern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 95
  • FamRZ 2000, 1601
  • FamRZ 2001, 704 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 48 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Brandenburg, 17.05.2010 - 10 UF 10/10

    Umgangsrecht der Großeltern mit dem Enkelkind

    Dabei geht das Gesetz davon aus, dass der Aufbau einer zwischenmenschlichen Beziehung zu den Großeltern regelmäßig im Interesse des Kindes liegt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 200, 1601, 1602; Johannsen/ Henrich/Jaeger, Familienrecht, 5. Aufl., § 1685, Rz. 3; Spangenberg, FamRZ 2002, 48).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2008 - 10 UF 210/07

    Zum Umgangsrecht der Großeltern

    Es hängt davon ab, dass die Großeltern den Erziehungsvorrang des sorgeberechtigten Elternteils respektieren (vgl. Palandt/ Diederichsen, BGB, 67. Auflage, § 1685, Rz. 3; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1601 f.).
  • OLG Oldenburg, 31.03.2003 - 11 UF 25/03

    Umgangsrecht des früheren heterosexuellen nichtehelichen Lebensgefährten der

    Der erneute Verlust einer männlichen Bezugsperson (nach dem Wegfall des leiblichen Vaters) könnte die Gefahr mit sich bringen, dass das Kind in seiner Bindungsfähigkeit beeinträchtigt wird, quasi das Modell eines Beziehungsabbruchs als Konfliktlösungsstrategie erlernt (vgl. Spangenberg/Spangenberg FamRZ 2002, 48, 49).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 9 UF 176/09

    Voraussetzungen des Umgangsrechts der Großeltern

    Es hängt davon ab, dass die Großeltern den Erziehungsvorrang des sorgeberechtigten Elternteils respektieren (Brandenburgisches OLG, FamRZ 2008, 2303 ; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1601 ).
  • OLG Hamm, 24.09.2002 - 1 UF 72/02

    Rechtmäßigkeit einerörtlichen Beschränkung des Umgangsrechts mit einem Kind;

    Zu Recht weist die Antragsgegnerin darauf hin, daß bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern und den Großeltern über den Umgang das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern Vorrang hat (OLG Hamm FamRZ 2000, 1601).
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2005 - 6 UF 127/04

    Umgangsrecht der Großeltern - Bedeutung anderer Personen für die Entwicklung des

    Während Vater und Mutter als elementare Bezugspersonen für die Entwicklung eines Kindes erforderlich sind und das Fehlen einer dieser Bezugspersonen jedenfalls einen schmerzlichen Mangel bedeutet, steht und fällt die Bedeutung anderer Personen für die Entwicklung des Kindes mit der vorhandenen Bindung (OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 884; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2001, 704; FamRZ 2000, 1601).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2000 - 6 UF 127/99
    VRiOLG Dr. Helmut Büttner, Köln § 1685 Abs. 2 BGB Beweislast der Großeltern im Falle von Streit über ihr Umgangsrecht mit dem Enkelkind OLG Hamm, Beschl. v. 23.6.2000 ¼ 11 UF 26/00 (AG Warendorf) 1. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern und den Großeltern über den Umgang des Kindes mit den Großeltern hat das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern grundsätzlich Vorrang.
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2007 - 18 UF 217/06

    Geltendmachung eines Umgangsrechts der Großmutter mit ihren Enkeln;

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  • AG Nördlingen, 06.06.2006 - 2 F 79/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines großelterlichen Umgangsrechtes mit dem

    Bei tief greifenden Zerwürfnissen zwischen Eltern und Großeltern werde das Kind im Falle eines Umgangs noch mehr in das angespannte Verhältnis hineingezogen und dadurch psychisch belastet (vgl. OLG Hamm FamRZ 2000, 1110f., OLG Hamm MDR 2001, 95f. [OLG Hamm 23.06.2000 - 11 UF 26/00] ).
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