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   OLG Hamm, 11.04.2003 - 11 UF 287/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5121
OLG Hamm, 11.04.2003 - 11 UF 287/02 (https://dejure.org/2003,5121)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2003 - 11 UF 287/02 (https://dejure.org/2003,5121)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2003 - 11 UF 287/02 (https://dejure.org/2003,5121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Bestimmung des Umfangs der Erwerbsverpflichtung; Gleichzeitige Betreuung minderjähriger Kinder; Gesteigerte Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Halbschichtige Tätigkeit bei Betreuung von zwei ...

  • Judicialis

    BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1615 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 1601 ff.; BGB § 1603 Abs. 2; BGB § 1615 I
    Zur Erwerbsverpflichtung bei Unterhaltspflichtigen über eine halbschichtige Tätigkeit hinaus; zum Umfang der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau mit Minijob betreut zwei Kinder - Muss die Mutter für ein weiteres Kind, das beim Vater lebt, mehr arbeiten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1160
  • FamRZ 2003, 1961
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2003 - 11 UF 287/02
    Der BGH hat gebilligt, dass bei Betreuung von zwei Kindern im Alter von 12 und 13 Jahren nur eine Verpflichtung zu einer Geringverdienertätigkeit (10 Wochenstunden) angenommen worden ist (BGH FamRZ 99, S. 372 ff.) Da die beiden von der Beklagten betreuten Kinder zur Zeit 14 und 15 Jahre alt sind, wird man keine Erwerbsverpflichtung annehmen können, die.
  • OLG Stuttgart, 31.07.2001 - 15 UF 204/01

    Durchbrechung der materiellen Rechtskraft einer Entscheidung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2003 - 11 UF 287/02
    Diese Rechtsprechung wendet der BGH inzwischen auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften an, soweit der Unterhaltspflichtige gegen den neuen Partner einen Unterhaltsanspruch aus § 1615 I BGB hat und darin sein Auskommen findet (BGH FamRZ 2002, S. 614 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03

    Trennungsunterhalt für eine Ehefrau in den neuen Bundesländern: Anrechenbares

    So hat das OLG Hamm für das Gebiet der alten Bundesländer jüngst einer als Verkäuferin im Geringverdienerbereich arbeitenden Frau, die in ihrem erlernten Beruf keine Realchance auf eine Einstellung besaß, ein aus 2/3 Erwerbstätigkeit fiktiv erzielbares Einkommen von netto 714, 94 EUR zugerechnet (OLG Hamm, OLG-Report, 2003, 255, 256).
  • OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 768/04

    Familienrecht, Kindesunterhalt

    Allerdings kann die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils wiederum durch die ihm obliegende Betreuung eines oder mehrerer Geschwisterkinder beeinträchtigt sein (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1160).
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