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   OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02   

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https://dejure.org/2003,4893
OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02 (https://dejure.org/2003,4893)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02 (https://dejure.org/2003,4893)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 11 UF 340/02, 11 WF 357/02 (https://dejure.org/2003,4893)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einheitlicher Familienname für Mutter und Kinder bei Wiederheirat einer geschiedenen Mutter; Einbenennung von Kindern unter Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils; Anhörungserfordernis bei Einbenennung von Kindern; Annahme eines Verfahrensfehlers ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1411 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 29.09.1999 - 2 UF 182/99

    Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils zur

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Gegenstand des Verfahrens ist in der Hauptsache eine Familiensache, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge und damit auch die hier in Rede stehende Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Namensänderung seines Kindes ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren i. S. von §§ 23b I S. 2 Nr. 2 GVG, 621 I Nr. 1 ZPO ist (BGH FamRZ 1999, 1648; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 Rz. 27).

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).

  • OLG Rostock, 12.01.2000 - 8 UF 402/99

    Anforderungen an die Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Einbenennung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).
  • OLG Celle, 23.04.1999 - 18 UF 26/99

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das der Kinder selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO (vgl. Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 25 Rz. 8; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; OLG Celle, FamRZ 1999, 1377, 1378).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 UF 340/02
    Gegenstand des Verfahrens ist in der Hauptsache eine Familiensache, da das Recht der Eltern zur Bestimmung des Kindesnamens Ausfluss der elterlichen Sorge und damit auch die hier in Rede stehende Ersetzung der Zustimmung eines nicht sorgeberechtigten Elternteils zur Namensänderung seines Kindes ein die elterliche Sorge betreffendes Verfahren i. S. von §§ 23b I S. 2 Nr. 2 GVG, 621 I Nr. 1 ZPO ist (BGH FamRZ 1999, 1648; OLG Stuttgart, OLG Report 1999, 297, 298; OLG Bamberg, MDR 2000, 524; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 621 Rz. 27).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 9 UF 97/08

    Persönliche Anhörung von Eltern und Kind im Namensänderungsverfahren

    Das Amtsgericht hat bei seiner Entscheidung die Beteiligungsrechte der Kindeseltern und hier in erster Linie das Beteiligungsrecht der Antragstellerin als Kindesmutter (§ 50 a Abs. 1 Satz 2 FGG) nicht ausreichend beachtet, ebenso wenig wie im übrigen auch das des Kindes selbst (§ 50 b Abs. 1 ZPO), und damit die gebotene Aufklärung des Sachverhalts unterlassen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1748; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1411, m.w.N.; OLG Rostock, FamRZ 2000, 695; OLG Bamberg, MDR 2000, 524).
  • OLG Hamm, 17.01.2003 - 11 WF 357/02

    Einheitlicher Familienname für Mutter und Kinder bei Wiederheirat einer

    11 UF 340/02 OLG Hamm 11 WF 357/02 OLG Hamm.
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