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   OLG Koblenz, 30.03.2004 - 11 UF 567/01   

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https://dejure.org/2004,12254
OLG Koblenz, 30.03.2004 - 11 UF 567/01 (https://dejure.org/2004,12254)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.03.2004 - 11 UF 567/01 (https://dejure.org/2004,12254)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. März 2004 - 11 UF 567/01 (https://dejure.org/2004,12254)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Scheidung einer in der Türkei geschlossenen Ehe bei Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung vor Ablauf des Trennungsjahres; Begriff und Voraussetzung des "Getrenntlebens" und Anforderungen für das Getrenntleben in der ehelichen Wohnung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ehescheidung: Ehewohnung strikte Trennung der persönlichen Lebensbereiche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565 Abs. 1 § 1567
    Voraussetzungen des Getrenntlebens innerhalb der ehelichen Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Getrennt leben in der Ehewohnung? - "Wille zur Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft" muss erkennbar sein

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77

    Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2004 - 11 UF 567/01
    Dann darf allerdings kein gemeinsamer Haushalt geführt werden und es dürfen auch keine wesentlichen persönlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten mehr bestehen, wobei es aber genügt, wenn nur einer der Ehegatten die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen will (BGH NJW 1978, 1810 f.; 1979, 105; Neumann in: Bamberger/Roth aaO., § 1567 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 22.02.2000 - 5 UF 82/99

    Getrenntleben in der Ehewohnung bei gemeinsamer Wirtschaftsführung

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2004 - 11 UF 567/01
    Der Antragsgegner seinerseits kommt - wenn auch im Hinblick auf die Wohnungsmiete nun durch Inanspruchnahme seiner Mutter - unverändert seiner Verpflichtung zum Familienunterhalt gemäß § 1360 Satz 1 BGB nach (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2000, 1388 f.).
  • OLG Hamm, 31.10.1994 - 8 UF 86/94

    Voraussetzungen für eine Ehescheidung nach türkischem Recht

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2004 - 11 UF 567/01
    Zwar waren beide Parteien zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags am 14. September 1999 (Bl. 19 GA) noch türkische Staatsangehörige, sodass - unwandelbar (OLG Hamm FamRZ 1995, 933; Otte in: Bamberger/Roth, BGB , 1. Auflage 2003, Art. 17 EGBGB Rn. 5) - das türkische Recht berufen ist (Art. 17 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB ); dieses verweist indessen - beide Parteien sind inzwischen deutsche Staatsangehörige - auf das deutsche Recht zurück (Art. 13 Abs. 1 des Gesetzes über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht Nr. 2675 vom 20. Mai 1982; Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EGBGB ).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZR 188/77

    Scheitern einer Ehe als Grundvoraussetzung für eine Scheidung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.03.2004 - 11 UF 567/01
    Dann darf allerdings kein gemeinsamer Haushalt geführt werden und es dürfen auch keine wesentlichen persönlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten mehr bestehen, wobei es aber genügt, wenn nur einer der Ehegatten die häusliche Gemeinschaft nicht mehr herstellen will (BGH NJW 1978, 1810 f.; 1979, 105; Neumann in: Bamberger/Roth aaO., § 1567 Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.12.2012 - 4 UF 182/12

    Voraussetzungen der Ehescheidung; Begriff des Getrenntlebens

    Bis zum 15.10.2012 nutzen die Ehegatten auch gemeinsam das Schlafzimmer in der Ehewohnung, was auch dann gegen eine vollzogene Trennung spricht, wenn die Ehegatten nicht mehr geschlechtlich miteinander verkehrten ( vgl.: OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.1998 - 5 WF 85/98 - zitiert nach Juris Rn. 2; OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.2004 - 11 UF 567/01 - zitiert nach Juris Rn. 15 ).
  • LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 3 AS 720/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer

    In diesem Sinne wurde ein Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung verneint, wenn die Ehefrau dem Ehemann unverändert Versorgungsleistungen in erheblichem Umfang erbringt und dieser seinerseits seiner Verpflichtung zum Familienunterhalt kontinuierlich nachkommt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 30. März 2004 - 11 UF 567/01 - OLGR Koblenz 2004, 632 = JURIS-Dokument).
  • LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AS 150/10

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer

    In diesem Sinne wurde ein Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung verneint, wenn die Ehefrau dem Ehemann unverändert Versorgungsleistungen in erheblichem Umfang erbringt und dieser seinerseits seiner Verpflichtung zum Familienunterhalt kontinuierlich nachkommt (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 30. März 2004 - 11 UF 567/01 - OLGR Koblenz 2004, 632 = JURIS-Dokument).
  • OLG Koblenz, 06.06.2023 - 7 UF 172/23
    Es darf dazu kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden und es dürfen keine wesentlichen, persönlichen Beziehungen mehr bestehen, insbesondere keine wechselseitigen Versorgungsleistungen mehr erbracht werden (OLG Koblenz OLGR 2004, 632).
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