Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 806/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes: Einsatz vorhandenen Vermögens zur Abdeckung des Mindestunterhalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Wer zu spät vorträgt, den bestraft das OLG
Verfahrensgang
- AG Schwabach, 20.05.2010 - 2 F 28/10
- OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 806/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02
GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in …
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 806/10
Unter Berücksichtigung der von dem Antragsteller weiter geltend gemachten - nicht bestrittenen - Fahrtzeiten von täglich etwa zwei Stunden und insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Antragsteller im Abstand von vier bis sechs Wochen Umgangskontakte mit dem Antragsgegner über das Wochenende pflegt und auch zur Ausübung von Umgangskontakten mit seinen nicht mehr bei ihm lebenden Kindern L und A verpflichtet ist, ist ihm die Ausübung einer zusätzlichen Tätigkeit neben seiner regulären Erwerbstätigkeit von 40 Stunden pro Woche nicht zuzumuten, da er hierdurch unverhältnismäßig belastet würde (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2009, 413). - BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 7/88
Heranziehung des Vermögensstamms des unterhaltspflichtigen Elternteils zur …
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 806/10
Diese Opfergrenze ist in der Regel nur dann überschritten, wenn der Unterhaltspflichtige sein Vermögen zur Deckung des eigenen Unterhaltsbedarfes braucht (BGH FamRZ 1989, 170 ff; OLG Hamm FamRZ 2003, 1964). - LG Saarbrücken, 15.04.2008 - 9 O 320/07
Schadensersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 806/10
Eine Abänderung kommt vielmehr nur dann und nur so weit in Betracht, als es dem Unterhaltsschuldner nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB nicht zugemutet werden kann, an ihr festgehalten zu werden (…vgl. Keidel a.a.O Rn 24 zu § 239 FamFG; zustimmend wohl BGH FamRZ 2009, 124; Graba, FamRZ 2005, 678 ff; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 767). - OLG Hamm, 02.05.2003 - 11 UF 218/02
Barunterhaltspflicht des das minderjährige Kind betreuenden Elternteils?
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 806/10
Diese Opfergrenze ist in der Regel nur dann überschritten, wenn der Unterhaltspflichtige sein Vermögen zur Deckung des eigenen Unterhaltsbedarfes braucht (BGH FamRZ 1989, 170 ff; OLG Hamm FamRZ 2003, 1964). - OLG Stuttgart, 28.11.2000 - 17 UF 264/00
Zur gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs.2 BGB und zur Dynamisierung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 03.11.2010 - 11 UF 806/10
Eine Abänderung kommt vielmehr nur dann und nur so weit in Betracht, als es dem Unterhaltsschuldner nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB nicht zugemutet werden kann, an ihr festgehalten zu werden (…vgl. Keidel a.a.O Rn 24 zu § 239 FamFG; zustimmend wohl BGH FamRZ 2009, 124; Graba, FamRZ 2005, 678 ff; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 767).
- OLG Stuttgart, 26.11.2020 - 11 UF 145/20
Verpflichtung eines Elternteils zum Einsatz von Vermögen für den Kindesunterhalt
Diese Opfergrenze ist in der Regel nur dann überschritten, wenn der Unterhaltspflichtige sein Vermögen zur Deckung des eigenen Unterhaltsbedarfes benötigt (BGH FamRZ 1989, 170; OLG Nürnberg FamFR 2011, 55). - OLG Brandenburg, 08.01.2021 - 13 UF 92/18 Auf die Frage, ob der Antragsteller - obergerichtlicher Rechtsprechung entsprechend (vgl. OLG Nürnberg, BeckRS 2011, 503) - zur Sicherstellung des Mindestbedarfs gehalten wäre, über die monatlich angerechneten 108, 33 EUR hinaus seinen Vermögensstamm zur Deckung des Mindestunterhalts der Antragsgegnerinnen einzusetzen, kann offenbleiben, denn es ist im vorliegenden Fall nicht entscheidend.
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 31.05.2011 - 11 UF 806/10 |
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Verfahrensgang
- AG Worms, 05.11.2010 - 6 F 39/10
- OLG Koblenz, 31.05.2011 - 11 UF 806/10
- BGH, 19.06.2013 - XII ZB 309/11