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   OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 UF 84/03   

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https://dejure.org/2003,6443
OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 UF 84/03 (https://dejure.org/2003,6443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2003 - 11 UF 84/03 (https://dejure.org/2003,6443)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2003 - 11 UF 84/03 (https://dejure.org/2003,6443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Wohnungszuweisungsverfahren; Vorgreiflichkeit im Sinne des § 148 ZPO; Abwägung der Umstände, die für und gegen die Aussetzung sprechen; Zuweisung der Ehewohnung an den Alleineigentümer; Unbillige Härte im Sinne des § 3 HausratsVO

  • Judicialis

    HausratsVO § 2; ; HausratsVO § 3; ; HausratsVO § 3 I; ; HausratsVO § 13; ; FGG § 19; ; ZPO § 148

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit im FGG -Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 888
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 02.01.1995 - 12 UF 1346/94

    Zuweisung der Ehewohnung an den Nichteigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 UF 84/03
    In einem solchen Fall ist dabei zudem die Zuweisungsdauer unter Festsetzung eines Nutzungsentgelts (BayObLG FamRZ 1974, 22, 24) oder Begründung eines Mietverhältnisses (BayObLG FamRZ 1965, 513) zeitlich zu begrenzen (Johannsen/Henrich a.a.O., Rn. 8 zu § 3 HausratsVO; OLG München FamRZ 1995, 1205 ff, 1206).

    Überdies kann eine unbillige Härte aber auch nur dann angenommen werden, wenn die Zuweisung der Ehewohnung an den Ehegatten, der Alleineigentümer der Wohnung ist, für den anderen Ehegatten eine ungewöhnlich schwere Beeinträchtigung darstellen würde (OLG Naumburg, FamRZ 2002, 672; OLG München, FamRZ 1995, 1205 f; Palandt-Brudermüller, aaO., jeweils m.w.N.).

  • OLG München, 11.11.1994 - 15 W 1742/94

    Aussetzung einer erbrechtlichen Stufenklage wegen eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 UF 84/03
    Im Rahmen der Beschwerde kann die Entscheidung des Amtsgerichts dabei durch den Senat allein daraufhin überprüft werden, ob überhaupt ein Fall der Vorgreiflichkeit vorliegt oder das Amtsgericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (OLG Köln, OLGR 2002, 217; vgl. auch OLG München NJW-RR 1995, 779).
  • OLG Brandenburg, 02.10.1995 - 10 UF 61/95

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers gegen eine Aussetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 UF 84/03
    Die Beschwerde des Antragstellers ist als einfache Beschwerde nach § 19 FGG i.V.m. § 13 HausratsVO zulässig (Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Aufl., § 19 Rz. 13; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Aufl., § 19 Rz. 6; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 496 /).
  • OLG Köln, 18.02.2002 - 14 WF 17/02

    Einfache Beschwerde gegen die Aussetzungsentscheidung in einer Hausratsache

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 UF 84/03
    Im Rahmen der Beschwerde kann die Entscheidung des Amtsgerichts dabei durch den Senat allein daraufhin überprüft werden, ob überhaupt ein Fall der Vorgreiflichkeit vorliegt oder das Amtsgericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (OLG Köln, OLGR 2002, 217; vgl. auch OLG München NJW-RR 1995, 779).
  • OLG Naumburg, 02.08.2001 - 14 UF 85/01

    Zuweisung ehelicher Wohnung - unbillige Härte - strenge Anforderungen - Abwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 UF 84/03
    Überdies kann eine unbillige Härte aber auch nur dann angenommen werden, wenn die Zuweisung der Ehewohnung an den Ehegatten, der Alleineigentümer der Wohnung ist, für den anderen Ehegatten eine ungewöhnlich schwere Beeinträchtigung darstellen würde (OLG Naumburg, FamRZ 2002, 672; OLG München, FamRZ 1995, 1205 f; Palandt-Brudermüller, aaO., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06

    Ein mitgeteilter, anhand von unwirksamen Regelungen ermittelter Wert einer

    Dies gilt nicht nur bei Streitbefangenheit eines vorgreiflichen Rechtsverhältnisses in einem anderen Verfahren (vgl. OLG Hamm FamRZ 2004, 888 f.), sondern grundsätzlich auch bei Feststellung der Nichtigkeit einer entscheidungserheblichen Norm durch das BVerfG bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung (Keidel/Kuntze/Schmidt aaO § 12 Rdn. 99).
  • OLG Frankfurt, 18.07.2022 - 6 UF 87/22

    Zuweisung der ehelichen Wohnung

    Die Zuweisung an den anderen Ehegatten ist nur zulässig, wenn dies dringend erforderlich ist, um eine unerträgliche Belastung abzuwenden, die ihn außergewöhnlich beeinträchtigen würde (OLG Naumburg, a. a. O.; OLG Hamm, FamRZ 2004, 888), etwa wenn ein Ehegatte für sich und die von ihm betreuten Kinder keine Wohnung finden kann (OLG Köln, FamRZ 1996, 492; Grüneberg/Götz, a. a. O., Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - W (Kart) 27/04

    Beschwerde gegen die fortdauernde Aussetzung des Klageverfahrens; Anforderungen

    Zum Teil wird es als ausreichend angesehen, wenn die andere Entscheidung geeignet ist, einen irgendwie gearteten erheblichen Einfluss auf die Entscheidung im auszusetzenden Rechtsstreit auszuüben (OLG Köln, NJW-RR 1988, 1172; OLG Hamm, FamRZ 2004, 888; Peters in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 1, 2. Aufl., § 148 Rn. 10; Roth in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 2, 21. Aufl., § 148 Rn. 22; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, Band 1, 63. Aufl., § 148 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2005 - W (Kart) 26/04

    Überprüfung der Vorgreiflichkeit als Voraussetzung zur Aussetzung gem. § 148 ZPO

    Zum Teil wird es als ausreichend angesehen, wenn die andere Entscheidung geeignet ist, einen irgendwie gearteten erheblichen Einfluss auf die Entscheidung im auszusetzenden Rechtsstreit auszuüben (OLG Köln, NJW-RR 1988, 1172; OLG Hamm, FamRZ 2004, 888; Peters in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 1, 2. Aufl., § 148 Rn. 10; Roth in Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 2, 21. Aufl., § 148 Rn. 22; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, Band 1, 63. Aufl., § 148 Rn. 4).
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