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   VGH Hessen, 23.07.2007 - 11 UZ 601/07   

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https://dejure.org/2007,16500
VGH Hessen, 23.07.2007 - 11 UZ 601/07 (https://dejure.org/2007,16500)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.07.2007 - 11 UZ 601/07 (https://dejure.org/2007,16500)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 11 UZ 601/07 (https://dejure.org/2007,16500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Art 14 Abs 1 EWGAssRBes 1/80, Art 7 Abs 1 S 1 EWGAssRBes 1/80, § 11 Abs 1 S 3 AufenthG, Art 6 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren; Antrag auf ein Bescheidungsurteil über eine befristete Ausweisung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB Nr. 1/80 Art. 7; GG Art. 6 Abs. 1; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3
    D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Türken, Assoziationsberechtigte, Familienangehörige, Deutsche, Ausweisung, Wirkungen der Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung, Ermessen, Schutz von Ehe und Familie

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 7 Abs. 1 S. 1; ; ARB 1/80 Art. 14 Abs. 1; ; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3; ; GG Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2007 - 11 UZ 601/07
    Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung bietet der Ausländerbehörde ein geeignetes rechtsstaatliches Mittel dafür, die einschneidenden Folgen einer Ausweisung für die persönliche Lebensführung des Ausländers einzuschränken und zu verhindern, dass sich die ausländerrechtliche Maßnahme als unverhältnismäßiger Eingriff erweist (BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386; Hess. VGH, 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -, DVBl. 1997, 913; Hess. VGH, 12.05.2004 - 12 UE 494/04 - n.v.).

    Die Bemessung der Länge der Frist steht im pflichtgebundenen Ermessen der Ausländerbehörde (Hess. VGH, 28.10.1996, a.a.O.).

    Für die Kriterien der Ermessensausübung kann auf die Maßstäbe des § 55 Abs. 1 und Abs. 3 AufenthG zurückgegriffen werden (Hess. VGH, 28.10.1996, a.a.O. zu den gleichlautenden Vorgängervorschriften im Ausländergesetz).

    Der Rechtsprechung des Senats entspricht es weiter, in Verfahren über die Befristung einer Ausweisung in den Entscheidungsgründen einen zeitlichen Rahmen mit Festlegung einer Obergrenze für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens anzugeben, um einerseits dem Wesen eines Bescheidungsurteils, das lediglich den Rahmen rechtmäßiger behördlicher Ermessensausübung festlegt, gerecht zu werden, und andererseits durch Hinweise für die konkrete Fristbemessung innerhalb des behördlichen Spielraums effektiven Rechtsschutz zu gewähren (siehe bereits Hess. VGH, 28.10.1996, a.a.O.; 12.05.2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2007 - 11 UZ 601/07
    Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung bietet der Ausländerbehörde ein geeignetes rechtsstaatliches Mittel dafür, die einschneidenden Folgen einer Ausweisung für die persönliche Lebensführung des Ausländers einzuschränken und zu verhindern, dass sich die ausländerrechtliche Maßnahme als unverhältnismäßiger Eingriff erweist (BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386; Hess. VGH, 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -, DVBl. 1997, 913; Hess. VGH, 12.05.2004 - 12 UE 494/04 - n.v.).
  • VGH Bayern, 14.04.1997 - 25 B 97.30067

    Stattgabe einer Berufung in asylrechtlichen Streitigkeiten ohne mündliche

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2007 - 11 UZ 601/07
    Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung bietet der Ausländerbehörde ein geeignetes rechtsstaatliches Mittel dafür, die einschneidenden Folgen einer Ausweisung für die persönliche Lebensführung des Ausländers einzuschränken und zu verhindern, dass sich die ausländerrechtliche Maßnahme als unverhältnismäßiger Eingriff erweist (BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77 -, BVerfGE 51, 386; Hess. VGH, 28.10.1996 - 12 UE 628/96 -, DVBl. 1997, 913; Hess. VGH, 12.05.2004 - 12 UE 494/04 - n.v.).
  • VG Darmstadt, 01.11.2000 - 8 G 2556/00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Fall der Ausweisung oder

    Auszug aus VGH Hessen, 23.07.2007 - 11 UZ 601/07
    Es erscheint fraglich, ob der bereits im Eilverfahren 8 G 2556/00 des Verwaltungsgerichts Darmstadt vertretenen Rechtsauffassung, eine aufenthaltsrechtliche Position nach Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 könne auch dann erworben werden, wenn ein Familiennachzug zu einem bereits eingebürgerten ehemaligen türkischen Staatsangehörigen erfolgt (siehe dort S. 8 Beschlussabdruck), gefolgt werden kann.
  • VG München, 26.02.2008 - M 4 K 07.2984

    Auch vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG

    Der Anspruch aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 setzt demnach neben einem aktuell bestehenden Aufenthalt des die Position vermittelnden türkischen Staatsangehörigen voraus, dass dieser Familienangehörige türkischer Staatsangehöriger ist und damit überhaupt Rechte aus dem Assoziationsratsbeschluss vermitteln kann (vgl. VGH Kassel vom 23.7.2007, InfAuslR 2008, 7; OVG Schleswig vom 13.9.1995, Az.: 4 L 424/94; VG Ansbach vom 24.3.2003, Az.: AN 19 S 03.00340).

    Er hat die Rechte eines Familienangehörigen eines Deutschen, insbesondere bezüglich des Familiennachzugs und seines Aufenthalts nach Maßgabe der §§ 27 ff. AufenthG und er hat bereits nach zwei Jahren Ehebestandszeit nach Maßgabe des § 31 AufenthG ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, welches er nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 frühestens nach 3 Jahren hätte erwerben können (vgl. VGH Kassel vom 23.7.2007, AuAS 2007, 239).

  • OVG Hamburg, 05.02.2021 - 6 Bs 136/20

    Anwendung von § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG 2004; Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1

    bb) Aus der genannten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ergibt sich jedoch weder, dass entgegen dem Wortlaut von Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 hinreichend ist, dass der Stammberechtigte die Rechte aus Art. 6 ARB 1/80 zustehen, noch dass Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 - erweiternd - auf eine Fallkonstellation wie die vorliegende entsprechend anwendbar wäre (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 29.6.2009, 7 B 10454/09, NVwZ-RR 2009, 978, juris Rn. 15; VGH Kassel, Beschl. v. 23.7.2007, 11 UZ 601/07, InfAuslR 2008, 7, juris Rn. 4; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Auflage 2020, zu Art. 7 ARB 1/80 Rn. 39; Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage 2016, Art. 7 EWG-Türkei, Rn. 7 f.; vgl. zum Kooperationsabkommen mit Marokko: EuGH, Urt. v. 11.11.1999, C-179/89, Mesbah, InfAuslR 2000, 56).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2009 - 7 B 10454/09

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts nach EWGAssRBes 1/80 § 7 S 1, Auswirkungen des

    Dies ist zu verneinen (ebenso: HessVGH, InfAuslR 2008, 7; Oberhäuser, a.a.O., Rn. 67).
  • VG Freiburg, 19.01.2010 - 3 K 2399/08

    Erlöschen von Ansprüche nach Art. 6 oder Art. 7 EWGAssRBes 1/80 mit dem Erwerb

    Für den Verlust der Rechtsstellung aus Art. 6 ARB 1/80 durch Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit spricht auch, dass das Entstehen eines Anspruchs nach Art. 7 ARB 1/80 nur möglich ist, wenn der Arbeitnehmer, zu dem ein Familienangehöriger nachzieht, die türkische Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt des Nachzugs (noch) besitzt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.06.2009 - 7 B 10454/09 -, NVwZ-RR 2009, 978; Hess. VGH, Beschl. v. 23.07.2007 - 11 ZU 601/07 -, InfAuslR 2008, 7; vgl. auch EuGH, Urt. v. 11.11.1999 - Rs. C-179/89 - Mesbah -, InfAuslR 2000, 56 zum Kooperationsabkommen mit Marokko, wonach sich der Familienangehörige eines marokkanischen Wanderarbeitnehmers, der die Staatsangehörigkeit des Aufnahmemitgliedstaates erwirbt, bevor der Familienangehörige beginnt, mit ihm in dem betreffenden Mitgliedsstaat zusammenzuleben, nicht auf das Abkommen berufen kann).
  • VG München, 16.10.2008 - M 12 K 08.3676

    Türkischer Staatsangehöriger; zeitliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis;

    Der Anspruch aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 setzt demnach neben einem aktuell bestehenden Aufenthalt des die Position vermittelnden türkischen Staatsangehörigen voraus, dass dieser Familienangehörige türkischer Staatsangehöriger ist und damit überhaupt Rechte aus dem Assoziationsratsbeschluss vermitteln kann (VGH Kassel v. 23.7.2007,InfAuslR 2008, 7).
  • VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 5175/10

    Eheschließung nach Ausweisung und Abschiebung; Schutzwürdigkeit der ehelichen

    Der Sohn ... befindet sich heute noch in einem Alter, in dem die Anwesenheit des Vaters und seine Mitwirkung bei der Erziehung grundsätzlich notwendig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 - NVwZ 2006, 682 und Beschl. v. 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08 - NVwZ 2009, 387; OVG Bremen, Beschl. v. 16.07.2009 - 1 B 217/09 - NordÖR 2009, 398; VGH Kassel, Beschl. v. 23.07.2007 - 11 UZ 601/07 - InfAuslR 2008, 7).
  • VGH Hessen, 31.08.2007 - 11 TG 1096/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ausweisung

    Durch eine bestandskräftige Ausweisung wird jedoch, wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. zuletzt Beschluss vom 23.07.2007 - 11 UZ 601/07 - 2. Leitsatz) der Vorbehalt der öffentlichen Sicherheit nach Art. 14 ARB 1/80 verwirklicht.
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