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   FG Münster, 01.06.2007 - 11 V 1382/07 E   

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https://dejure.org/2007,26256
FG Münster, 01.06.2007 - 11 V 1382/07 E (https://dejure.org/2007,26256)
FG Münster, Entscheidung vom 01.06.2007 - 11 V 1382/07 E (https://dejure.org/2007,26256)
FG Münster, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 11 V 1382/07 E (https://dejure.org/2007,26256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines einseitigen bilanziellen Ausweises von ungewissen Verbindlichkeiten bei sog. schwebenden Geschäften; Ein auf eine (ratierliche) Leistungserbringung auf Dauer gerichtetes Vertragsverhältnis als schwebendes Geschäft; Voraussetzungen für das Vorliegen ...

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 S. 1; ; FGO § ... 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 3; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 4; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 5; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 6; ; EStG § 5 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 4a; ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rückstellung - Rückstellungen eines Versicherungskaufmanns für Bestandspflege

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus FG Münster, 01.06.2007 - 11 V 1382/07
    Die Ast. sind der Auffassung, dass der Ast., der in dem von ihm mit der ... ... ...VVaG in L. geschlossenen Vertretervertrag ausdrücklich u.a. auch die Aufgabe übernommen habe, den ihm zugeordneten und von ihm selbst vermittelten Bestand zu pflegen, im Hinblick auf die Ausführungen des BFH in seinerEntscheidung vom 28.07.2004 - XI R 63/03 (BStBl II 2006, 866) verpflichtet gewesen sei, eine Rückstellung für Bestandspflege zu bilden.

    Ausnahmsweise dürfen sowohl Ansprüche als auch Verbindlichkeiten aus einem schwebenden Geschäft aber dann in der Bilanz ausgewiesen werden, wenn das Gleichgewicht der Vertragsbeziehungen durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände eines Vertragspartners gestört ist (vgl. Urteil des BFH vom 28.07.2004 - XI R 63/03, BStBl II 2006, 866).

    Ein Erfüllungsrückstand liegt vor, wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner im Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag für die bis dahin vom Vertragspartner erbrachte Leistung insgesamt zu leisten hätte (vgl. Urteil des BFH vom 28.07.2004 - XI R 63/03, a.a.O.).

    Bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen und anderen Produkten und der weiteren Betreuung der vermittelten Vertragsverhältnisse durch den Ast. handelt es sich jeweils um ein schwebendes Geschäft (vgl. Urteil des BFH vom 28.07.2004 - XI R 63/03, a.a.O.).

  • BFH, 05.04.2006 - I R 43/05

    Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

    Auszug aus FG Münster, 01.06.2007 - 11 V 1382/07
    Bei sog. schwebenden Geschäften scheidet allerdings der einseitige bilanzielle Ausweis von ungewissen Verbindlichkeiten grundsätzlich aus, da sich im Rahmen schwebender Geschäfte Forderungen und Leistungen regelmäßig ausgleichend gegenüberstehen (vgl. Urteil des BFH vom 05.04.2006 - I R 43/05, BStBl II 2006, 593).

    Zu den schwebenden Geschäften zählen auch Vertragsverhältnisse, die auf eine (ratierliche) Leistungserbringung auf Dauer gerichtet sind (vgl. Urteil des BFH vom 05.04.2006 - I R 43/05, a.a.O.).

    Dabei setzt das Vorliegen eines Erfüllungsrückstands jedoch zumindest voraus, dass mit der nach dem Vertrag geschuldeten zukünftigen Leistung nicht nur an Vergangenes angeknüpft, sondern Vergangenes abgegolten wird (vgl. Urteil des BFH vom 05.04.2006 - I R 43/05, a.a.O.).

  • BFH, 13.12.1999 - III B 15/99

    Umqualifikation von im Rahmen einer Zebragesellschaft erzielten Einkünften

    Auszug aus FG Münster, 01.06.2007 - 11 V 1382/07
    Dabei ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (vgl. u.a. Beschluss des BFH vom 13.12.1999 - III B 15/99, BFH/NV 2000, 827).
  • FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen

    Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ist aber - wie bereits ausgeführt - die Bildung einer Rückstellung durch § 5 Abs. 4a EStG ausdrücklich ausgeschlossen (ebenso Beschluss des FG Münster vom 01.06.2007 11 V 1382/07 E, Juris, und Urteil des FG München vom 27.02.2008 10 K 1237/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 931, mit Anm. von Valentin in EFG 2008, 1107).
  • FG Münster, 08.09.2010 - 6 K 1533/07

    Erfüllungsrückstand in Bezug auf Betreuung bereits abgeschlossener

    Auch die Finanzgerichte haben sich der skizzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in einer Vielzahl von Fällen im Grundsatz angeschlossen, auch wenn die Judikate naturgemäß unterschiedliche Ausführungen zum Nachweis und zum Umfang der Betreuungspflichten im jeweiligen Einzelfall enthalten (vgl. etwa FG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 09.02.2007, 2 V 233/06, juris; FG Münster, Beschluss v. 01.06.2007, 11 V 1382/07 E, juris; FG Münster, Urteil v. 13.09.2007, 12 K 6087/04 E, EFG 2007, 1931; FG Niedersachsen, Beschluss v. 21.12.2007, 9 V 309/06, juris; FG München, Urteil v. 27.02.2008, 10 K 1237/07, EFG 2008, 931; FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.05.2008, 8 V 1535/08, EFG 2008, 1543; FG Niedersachsen, Beschluss v. 24.07.2008, 15 V 43/08, juris; FG Münster, Urteil v. 02.12.2008, 9 K 4216/07 K, EFG 2009, 454; FG München, Urteil v. 16.12.2008, 10 K 1954/07, EFG 2009, 562; FG Hessen, Urteil v. 12.02.2009, 1 K 24/08, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.02.2010, 6 K 1570/07, juris).
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