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   FG Hessen, 10.10.1995 - 11 V 2088/95   

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https://dejure.org/1995,8770
FG Hessen, 10.10.1995 - 11 V 2088/95 (https://dejure.org/1995,8770)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.10.1995 - 11 V 2088/95 (https://dejure.org/1995,8770)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 1995 - 11 V 2088/95 (https://dejure.org/1995,8770)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb von Grundstücken durch die Treuhandanstalt; Auflage die ehemals von der Nationalen Volksarmee genutzten Gebäude als Hotelbetrieb einzurichten; Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für die Anschaffungskosten; Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1996, 1057
  • EFG 1996, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.02.1893 - 28/93

    1. Ist ein Ersuchen um Rechtshilfe als abgelehnt anzusehen, wenn dem Ersuchen im

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  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

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  • BFH, 26.10.1989 - IV R 83/88

    1. Auflösungszeitpunkt einer § 6 b-Rücklage bei fehlender Reinvestition - 2.

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  • BFH, 28.05.1986 - I B 22/86

    Ernstliche Zweifelhaftigkeit - Großbetriebsprüfungstelle - Außenprüfung -

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  • BFH, 12.03.2003 - X R 33/00

    Steuerfreie Rücklage nach § 6 Abs. 1 FördG

    b) Vor diesem Hintergrund ist der Vorinstanz darin zu folgen, dass der Beginn der Investition genehmigungspflichtiger Bauprojekte i.S. von § 6 Abs. 1 FördG nicht zwingend erst in dem Moment vollzogen wurde, in welchem der Steuerpflichtige den eigentlichen Antrag auf Baugenehmigung stellte (ebenso z.B. Hessisches FG, Beschluss vom 10. Oktober 1995 11 V 2088/95, EFG 1996, 26; FG Nürnberg in EFG 2001, 1158; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., Anhang 1, FördG Rz. 15; vgl. ferner auch Lademann/Kaligin, a.a.O., § 6 FördG Rz. 7; a.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 29. März 1993 IV B 3 -S 1988- 28/93, BStBl I 1993, 279, 283, Tz. 18, a.E., und die herrschende Meinung im Schrifttum: vgl. z.B. Blümich/Stuhrmann, Einkommensteuergesetz, § 6 FördG Rz. 4; Bordewin/Masuch in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 6 FördG Rz. 9; Wewers, DB 1991, 1539, 1543, re. Spalte; Sproß, Deutsche Steuer-Zeitung --DStZ-- 1993, 193, 197, re. Spalte oben).

    Nach Auffassung des Senats stellte es indessen nicht das einzige und allein entscheidende Kriterium dar, anhand dessen der Steuerpflichtige den (definitiven) Beginn der Bauinvestitionen i.S. von § 6 Abs. 1 FördG nachzuweisen vermochte (ebenso auch Beschluss des Hessischen FG in EFG 1996, 26, und Urteil des FG Nürnberg in EFG 2001, 1158).

  • BFH, 22.04.2009 - X R 60/06

    Zum Beginn der Investition i.S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 FördG - Nachweispflicht des

    Das Hessische FG hat im Beschluss vom 10. Oktober 1995 11 V 2088/95 (EFG 1996, 26) bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern Maßnahmen als ausreichend angesehen, die --wie z.B. angefallene Planungsarbeiten-- eindeutig auf die Herstellung abzielen, also die "körperliche" Herstellung ermöglichen sollen.
  • FG Brandenburg, 24.05.2000 - 2 K 2502/98

    Zeitpunkt des Beginns der Herstellung i.S.des § 6 FördG

    Vielmehr wird auch bei solchen Objekten, die einer Baugenehmigung bedürfen, mit der Herstellung in dem Zeitpunkt begonnen, in dem der Steuerpflichtige erstmals seine Entscheidung zur Herstellung des Wirtschaftsguts für sich bindend und unwiderruflich nach außen hin erkennbar macht (so auch Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 10. Oktober 1995 - 11 V 2088/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 26 [27] und Schreiben des BMF vom 29. März 1993 - IV B 3 - S 1988 - 28/93, a.a.O., Rn. 18 Satz 3).
  • FG Nürnberg, 24.04.2001 - I 144/98

    Zeitpunkt des Beginns einer Investition

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