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   FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06   

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FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06 (https://dejure.org/2007,9064)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.01.2007 - 11 V 2553/06 (https://dejure.org/2007,9064)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 11 V 2553/06 (https://dejure.org/2007,9064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs 1 Nr 5 EStG, § 164 Abs 2 AO
    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung des Betriebsvermögens bei der Aufspaltung in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen; Abschreibung des Teilwertes eines GmbH-Anteils; Bindungswirkung einer unzutreffenden Teilwertabschreibung durch den Steuerpflichtigen; Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5; ; AO 1977 § 163 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilwertabschreibung; Firmenwert; Treu und Glauben; Korrektur; Falscher Bilanzansatz - Korrektur eines fehlerhaften Wertansatzes in der Bilanz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Korrektur eines fehlerhaften Wertansatzes in der Bilanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • BFH, 16.03.1999 - IV B 137/97

    Verwirkung

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss es zum frühest möglichen Zeitpunkt aufgeben; dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Steuerpflichtige auf diese Rechtsauffassung vertraut haben sollte (Entscheidungen des BFH vom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217 ; vom 23. August 2000 X R 106/97 , BFH/NV 2001, 160 ; vom 6. Februar 2003 X B 153/01 , BFH/NV 2003, 621 , jeweils mit Nachweisen der Rechtsprechung des BFH), wenn die - fehlerhafte - Auffassung im Prüfungsbericht niedergelegt worden ist (BFH-Urteile vom 16. Juli 1964 V 92/61 S, BFHE 80, 446, BStBl. III 1964, 634, und vom 22. Oktober 1993 IX R 3/92 , BFH/NV 1994, 698, sowie BFH-Beschluss vom 16. März 1999 IV B 137/97 , BFH/NV 1999, 1188) oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine rechtsirrige, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hatte ( BFH-Urteil vom 22. Juni 1971 VIII 23/65, BFHE 103, 77, BStBl. II 1971, 749 ).

    Mit Urteil vom 16. März 1999 (IV B 137/97, BFH/NV 1999, 1188) hat der BFH insbesondere die Ansicht vertreten, dass Gegenstand der Verwirkung nur Rechte und Rechtspositionen sein können und dass eine fehlerhafte Rechtsauffassung des Finanzamtes für sich genommen keinen Vertrauenstatbestand in der Weise begründen könne, dass das Finanzamt auch in späteren Veranlagungszeiträumen an die falsche Auffassung gebunden wäre, ohne dass es auf die Länge der Zeit, während derer das Finanzamt die falsche Auffassung vertreten hätte, ankäme.

    Eine Verwirkung wegen Zeitablaufs, d.h. wegen übermäßig langer Untätigkeit der Behörde, kommt nach den Verhältnissen des Streitfalles damit nicht in Betracht (vgl. auch BFH Beschluss vom 16. März 1999 IV B 137/97 a.a.O.).

  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
    Hinzu kommt bei summarischer Prüfung, dass die gesetzlichen Regelungen zur Bewertung der Einlage von GmbH-Anteilen für den vorliegenden Fall hinreichend eindeutig sein dürften, wobei Rechtsunkenntnis- und Rechtsirrtum einer späteren Berichtigung nicht entgegen stehen (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630).

    Insoweit hat der Antragsgegner in der Einspruchsentscheidung auch zutreffend darauf hingewiesen, dass der Vorbehalt der Nachprüfung die Festsetzung insgesamt erfasse, dass eine Beschränkung auf Einzelpunkte oder Besteuerungsgrundlagen nicht zulässig und dass der gesamte Steuerfall "offen" bleibe, solange der Vorbehalt - wie hier - wirksam sei (vgl. auch BFH-Urteil vom 25. April 1990 I R 78/85 a.a.O.).

    Im Streitfall fehlt es insgesamt an dem für die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben erforderlichen Vertrauenstatbestand, so dass es auf die Frage möglicher Dispositionen nicht mehr ankommt (vgl. auch BFH-Urteil vom 25. April 1990 I R 78/85 a.a.O.).

  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
    Ferner entspricht es dem von der Rechtsprechung (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 12. Juli 2006 IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028) entwickelten Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, dass das Finanzamt in jedem Veranlagungszeitraum die einschlägigen Besteuerungsgrundlagen erneut zu prüfen und rechtlich zu würdigen hat.

    Derartige Fälle werden bei der Abwägung zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Vertrauensschutz regelmäßig nicht anders zu behandeln sein, als die, in denen das Finanzamt eine unzutreffende, für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsauffassung nicht beanstandet hat (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 12. Juli 2006 IV B 9/05 a.a.O.).

  • BFH, 14.09.1977 - II R 74/76

    Lauf der Verjährungsfrist - Beginn der Verjährung - Erbschaftsteueranspruch -

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
    Zeitablauf allein führt also noch nicht zur Verwirkung (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 2 BvR 255/67, BVerfGE 32, 305, 308, BStBl. II 1972, 306 ; BFH-Urteil vom 14. September 1977 II R 74/76, BFHE 123, 299, 304, BStBl. II 1978, 168).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
    Zeitablauf allein führt also noch nicht zur Verwirkung (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 2 BvR 255/67, BVerfGE 32, 305, 308, BStBl. II 1972, 306 ; BFH-Urteil vom 14. September 1977 II R 74/76, BFHE 123, 299, 304, BStBl. II 1978, 168).
  • BFH, 04.07.1979 - II R 74/77

    Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
    Verwirkung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit, es geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Rechtsausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen ( BFH-Urteile vom 08. Oktober 1986 II R 167/84, BFHE 147/409, BStBl. II 1987, 12 und vom 4. Juli 1979 II R 74/77, BFHE 129, 201, 202, BStBl. II 1980, 126).
  • BFH, 09.12.1999 - III B 16/99

    InvZul; KapG, an denen ehemalige DDR-Bürger beteiligt sind

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
    Denn nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 1999 III B 16/99, BFH/NV 2000, 885 m.w.N.) kommt diese Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung nur in Betracht, wenn auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen.
  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
    Hinzukommen muss ein Vertrauenstatbestand und eine Vertrauensfolge ( BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BFHE 126, 130, 139, BStBl. II 1979, 121 , und vom 7. Juni 1984 IV R 180/81 , BFHE 141, 451, 453, BStBl. II 1984, 780).
  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
    Verwirkung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit, es geltend zu machen, längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Rechtsausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen ( BFH-Urteile vom 08. Oktober 1986 II R 167/84, BFHE 147/409, BStBl. II 1987, 12 und vom 4. Juli 1979 II R 74/77, BFHE 129, 201, 202, BStBl. II 1980, 126).
  • BFH, 01.08.1986 - V B 79/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen

    Auszug aus FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06
    Zudem läge eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte (§ 69 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz FGO) nach der Rechtsprechung des BFH nur vor, wenn wirtschaftliche Nachteile drohten, die über die eigentliche Zahlung hinaus gingen und die nicht oder nur schwer gut zu machen wären oder wenn eine wirtschaftliche Existenzgefährdung vorläge (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 31. August 1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174, 175 und vom 1. August 1986 V B 79/84, BFH/NV 1988, 335, 338).
  • BFH, 31.08.1987 - V B 57/86

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Bindung der Finanzverwaltung an Treu und

  • BFH, 03.06.1991 - IX B 13/90

    Begehrte Aussetzung der Vollziehung auf Grund unbilliger Härte

  • BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß

  • BFH, 14.07.1976 - I R 138/74

    Klageverfahren - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Beweismittel -

  • BFH, 16.07.1964 - V 92/61 S

    Zulässigkeit des Abzugs von Kaffeesteuer - Einbeziehung von Kaffeesteuer in die

  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

  • BFH, 25.05.1977 - I R 93/75

    Steuerbegünstigte Umwandlung - Vermögensverwaltende Kapitalgesellschaft -

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 22.10.1993 - IX R 3/92

    Nutzungswert der eigenen Wohnung im eigenen Haus (§ 21 EStG )

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

  • BFH, 22.06.1971 - VIII 23/65

    Gutachter - Schätzung von Einrichtungsgegenständen - Schätzung von Kunstwerken -

  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

  • BFH, 16.10.1991 - I B 227/90

    Aussetzung der Vollziehung angefochtener Körperschaftsteuerbescheide - Bezüge

  • BFH, 15.12.1966 - V 181/63

    Umsatzsteuerzahlungen wegen Verpachtung von Stadtreklame und wegen der

  • BFH, 23.08.2000 - X R 106/97

    Versicherungsagentur als Liebhaberei

  • BFH, 09.11.2000 - IV R 45/99

    Einlage eines Pkw

  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

  • BFH, 15.04.2004 - IV R 51/02

    Zuckerrübenlieferungsrecht - immaterielles WG

  • BFH, 06.02.2003 - X B 153/01

    Schenkung und Darlehen zwischen nahen Angehörigen

  • BFH, 02.08.2004 - IX B 41/04

    Vertrauensschutz; fehlerhafte frühere Veranlagungspraxis

  • BFH, 25.08.1982 - I R 60/82
  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2554/06

    Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit: Billigkeitsprüfung als Gesamtbeurteilung,

    Mit Schriftsätzen vom 05.09.2006 und vom 06.11.2006 stellten die Antragsteller bzgl. der Einkommensteuerbescheide für 1999 bis 2001 vom 01.07.2004 und wegen der Bescheide zum 31.12.2000 und 31.12.2001 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer vom 07.09.2006 Aussetzungsanträge gem. § 69 Finanzgerichtsordnung (FGO), die der Senat mit Beschlüssen vom heutigen Tage in den Verfahren 11 V 2553/06 und 3247/06 abgelehnt hat.

    Der beschließende Senat verweist zur näheren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen insoweit auf die den Beteiligten bekannten Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 11 V 2553/06 und 11 V 3247/06.

    Der beschließende Senat vertritt ebenfalls diese Auffassung und verweist auch insoweit zur näheren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen auf die den Beteiligten bekannten Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 11 V 2553/06 und 11 V 3247/06.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.08.2009 - L 11 KR 3426/11
    Ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen unbilliger Härte nur dann in Betracht kommt, wenn auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung BFH, 09.12.1999, III B 16/99, BFH/NV 2000, 885; BFHE 92, 314; siehe Hessisches Finanzgericht, 15.01.2007, 11 V 2553/06, juris), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2012 - L 11 R 1076/12
    Ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen unbilliger Härte nur dann in Betracht kommt, wenn auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtshofes [BFH], Beschluss vom 09.12.1999, III B 16/99 = BFH/NV 2000, 885; BFHE 92, 314; siehe auch Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 15.01.2007, 11 V 2553/06, juris), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2012 - L 11 R 4523/11
    Ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen unbilliger Härte nur dann in Betracht kommt, wenn auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtshofes [BFH], Beschluss vom 09.12.1999, III B 16/99 = BFH/NV 2000, 885; BFHE 92, 314; siehe auch Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 15.01.2007, 11 V 2553/06, juris), braucht hier nicht entschieden zu werden.
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