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   FG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - 11 V 2885/09   

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https://dejure.org/2009,30304
FG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - 11 V 2885/09 (https://dejure.org/2009,30304)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.12.2009 - 11 V 2885/09 (https://dejure.org/2009,30304)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 11 V 2885/09 (https://dejure.org/2009,30304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG auf DBA-rechtlich freizustellende ausländische Betriebsstätteneinkünfte

  • doppelbesteuerung.eu

    Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des §20 AStG | AStG, Betriebsstätte, DBA, Schweiz. Betriebsstätte, DBA, freigestellte Einkünfte, Schweiz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung eines Einkommenssteuerbescheids gegen Sicherheitsleistung; Vorrang völkerrechtlicher Verträge i.R.e. Besteuerung nach deutschen Steuergesetzen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.10.2009 - I R 114/08

    Schlussurteil "Columbus Container Services": § 20 Abs. 2 und 3 i. V. m. §§ 7 ff.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - 11 V 2885/09
    Eine Klärung dieser umstrittenen Rechtsfragen durch den BFH steht noch aus; sie ist in dem gegen das Urteil des FG Münster anhängigen Revisionsverfahren I R 114/08 zu erwarten.
  • BFH, 19.04.1999 - I B 141/98

    § 34 c Abs. 1 EStG; Anrechnung Schweizer Steuern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - 11 V 2885/09
    Immerhin hatte der Bundesfinanzhof -BFH- mit Beschluss vom 19. April 1999 I B 141/98 (BFH/NV 1999, 1317) entschieden, dass die Regelungen in einem DBA als spezialgesetzliche Regelungen dem § 34c Abs. 1 EStG vorgehen.
  • BFH, 13.10.1988 - IV R 220/85

    1. Zur Frage, ob private Differenzgeschäfte für sich allein als gewerbliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - 11 V 2885/09
    Im Streitfall tritt das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung nicht zurück, da nicht mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Antragsteller günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1988 IV R 220/85, BStBl. II 1989, 39).
  • FG Münster, 11.11.2008 - 15 K 1114/99

    Rechtmäßigkeit einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für 1996

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.12.2009 - 11 V 2885/09
    Ein solcher Eingriff in die Abkommenslage wird zwar vom Finanzgericht -FG- Münster (vgl. das Urteil vom 11. November 2008 15 K 1114/99 F, EW, EFG 2009, 309) für zulässig erachtet.
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