Rechtsprechung
FG Münster, 08.07.2004 - 11 V 3376/04 S |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Erteilung einer Steuernummer zur Erfüllung steuerlicher Pflichten; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Darlegung eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes; Freigabe des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Thüringen, 11.09.2003 - IV 966/02
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund einer neuen gewerblichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.12.1983 - I B 81/82
Vorläufiger Rechtsschutz - Negativer Feststellungsbescheid - Regelungsanordnung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 12.04.1984 - VIII B 115/82
Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Einkommensteuervorauszahlung - …
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- BFH, 26.01.1983 - I B 48/80
Vorläufiger Rechtsschutz - Negativer Feststellungsbescheid - Einstweilige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02
Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.01.1974 - II B 59/73
Einstweilige Anordnung - Ablehnung - Sicherheitsleistung - Aussetzung der …
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- FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06
Pflicht zur Erteilung einer Steuernummer sowie zur Ausstellung einer …
Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO, fehlt, besteht ein öffentlichrechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06, n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S, n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251). - FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3554/06
Verfahren: - Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer bei Vorliegen …
Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO , fehlt, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06 , n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S , n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).