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   FG Münster, 08.07.2004 - 11 V 3376/04 S   

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FG Münster, 08.07.2004 - 11 V 3376/04 S (https://dejure.org/2004,33694)
FG Münster, Entscheidung vom 08.07.2004 - 11 V 3376/04 S (https://dejure.org/2004,33694)
FG Münster, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 11 V 3376/04 S (https://dejure.org/2004,33694)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung einer Steuernummer zur Erfüllung steuerlicher Pflichten; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Darlegung eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes; Freigabe des Unternehmens durch den Insolvenzverwalter

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.01.1983 - I B 48/80

    Vorläufiger Rechtsschutz - Negativer Feststellungsbescheid - Einstweilige

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  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus

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  • BFH, 16.01.1974 - II B 59/73

    Einstweilige Anordnung - Ablehnung - Sicherheitsleistung - Aussetzung der

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  • FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3553/06

    Pflicht zur Erteilung einer Steuernummer sowie zur Ausstellung einer

    Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO, fehlt, besteht ein öffentlichrechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06, n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S, n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).
  • FG Münster, 27.03.2007 - 1 K 3554/06

    Verfahren: - Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer bei Vorliegen

    Obwohl im Gesetz eine Regelung der Erteilung einer Steuernummer, anders als für die ab dem 1. Juli 2007 einzuführenden Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO , fehlt, besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Dies ergibt sich zum einen aus §§ 14, 14a UStG in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung, die eine Rechnungserteilung nur unter Verwendung einer Steuernummer vorsehen (so auch FG München, Beschl. v. 25.8.2006, 14 V 2078/06 , n.v. und FG Münster, Beschl. v. 8.7.2004, 11 V 3376/04 S , n.v.; a.A. noch vor Änderung des §§ 14f. UStG vertrat FG Saarland, Beschl. v. 5.9.1996, 1 V 150/96, EFG 1997, 251).
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