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   FG Köln, 07.01.2005 - 11 V 4042/04   

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https://dejure.org/2005,11083
FG Köln, 07.01.2005 - 11 V 4042/04 (https://dejure.org/2005,11083)
FG Köln, Entscheidung vom 07.01.2005 - 11 V 4042/04 (https://dejure.org/2005,11083)
FG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 2005 - 11 V 4042/04 (https://dejure.org/2005,11083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungskasse der Konferenzdolmetscher in der Rechtsform einer Genossenschaft nach Schweizer Recht (D.Q.J.D.)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kapitaleinkünfte: - Versorgungskasse der Konferenzdolmetscher in der Rechtsform einer Genossenschaft nach Schweizer Recht (D.Q.J.D.)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheides; Besteuerung der laufenden Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen; Folgen eines Vorliegens von Anteilen an einem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 511
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.07.1976 - I R 147/74

    Zur Frage, wann Gutschriften einer Genossenschaft auf Geschäftsguthaben der

    Auszug aus FG Köln, 07.01.2005 - 11 V 4042/04
    Auf das BFH-Urteil I R 147/74, BStBl II 77, 46 werde verwiesen.

    Dieser könnte im Streitjahr und nicht in den jeweiligen Jahren, in denen die Erträge erzielt wurden, liegen, wenn die Antragstellerin in diesen Jahren keine wirtschaftliche Verfügungsmacht über die (thesaurierten) Erträge erlangt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 21.07.1976 I R 147/74, BStBl. II 1977, 46).

  • BFH, 22.09.1993 - V B 113/93

    Objektive Beweislast für Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Köln, 07.01.2005 - 11 V 4042/04
    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.09.1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281; vom 04.04.1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 797 und vom 31.01.2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835).
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Köln, 07.01.2005 - 11 V 4042/04
    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.09.1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281; vom 04.04.1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 797 und vom 31.01.2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835).
  • BFH, 08.02.1995 - I R 73/94

    Vereinigung der Eigentümer von Rittergütern ist keine ins körperschaftsteuerliche

    Auszug aus FG Köln, 07.01.2005 - 11 V 4042/04
    Ausschüttungen von dort nicht genannten Körperschaften könnten zu Einkünften aus Kapitalvermögen allerdings nur dann führen, wenn die Mitgliedschaftsrechte einer kapitalmäßigen Beteiligung gleich stehen und die betreffenden Körperschaften den in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Gesellschaftsformen zumindest vergleichbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 23.09.1970 I R 22/67, BStBl II 1971, 47 und vom 08.02.1995 I R 73/94, BStBl II 1995, 552).
  • BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Auszug aus FG Köln, 07.01.2005 - 11 V 4042/04
    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.09.1993 V B 113/93, BFH/NV 1994, 281; vom 04.04.1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 797 und vom 31.01.2002 V B 108/01, BFH/NV 2002, 835).
  • BFH, 23.09.1970 - I R 22/67

    Ausschüttungen - Ausländische Investmentfonds - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

    Auszug aus FG Köln, 07.01.2005 - 11 V 4042/04
    Ausschüttungen von dort nicht genannten Körperschaften könnten zu Einkünften aus Kapitalvermögen allerdings nur dann führen, wenn die Mitgliedschaftsrechte einer kapitalmäßigen Beteiligung gleich stehen und die betreffenden Körperschaften den in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Gesellschaftsformen zumindest vergleichbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 23.09.1970 I R 22/67, BStBl II 1971, 47 und vom 08.02.1995 I R 73/94, BStBl II 1995, 552).
  • BFH, 14.09.2005 - VIII B 40/05

    Auslandsinvestmentgesetz: Einkünfte aus sog. schwarzen Fonds

    Das FG hat den Antrag als teilweise begründet erachtet und den Einkommensteuerbescheid 1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 1. Juli 2004 bis einen Monat nach einer abschließenden Entscheidung im Klageverfahren in Höhe der steuerlichen Auswirkung von 580 037, 81 DM (Differenz zwischen den bislang aus der Versorgungskasse berücksichtigten 934 860 DM und den zu berücksichtigenden Einkünften von 354 822, 19 DM) von der Vollziehung ausgesetzt (Beschluss vom 7. Januar 2005 11 V 4042/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 511).
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