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   FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 11 V 65/07   

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FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 11 V 65/07 (https://dejure.org/2007,15309)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2007 - 11 V 65/07 (https://dejure.org/2007,15309)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2007 - 11 V 65/07 (https://dejure.org/2007,15309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine ernstlichen Zweifel an Nichtanwendbarkeit der Sachbezugsfreigrenze - Monatlicher Bezug von Gütern aus dem Warensortiment einer Tankstelle durch die Arbeitnehmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 2 S. 9 EStG; § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Anwendung der Sachbezugsfreigrenze auf die Gewährung eines regelmäßigen Warenbezugs nach dem Wunsch des Arbeitnehmers auf arbeitsvertraglicher Grundlage durch den Arbeitgeber; Zuwendung von lohnsteuerpflichtigem Barlohn an die Arbeitnehmer durch Tragung der Kosten der ...

  • Judicialis

    EStG § 8 Abs. 2 S. 9; ; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2
    Barlohn; Freigrenze; Sachbezüge; Sachbezugsfreigrenze - Keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze bei Warenbezug durch Arbeitnehmer auf Rechnung des Arbeitgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung der Sachbezugsfreigrenze bei Warenbezug durch Arbeitnehmer auf Rechnung des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung der Sachbezugsfreigrenze auf die Gewährung eines regelmäßigen Warenbezugs nach dem Wunsch des Arbeitnehmers auf arbeitsvertraglicher Grundlage durch den Arbeitgeber; Zuwendung von lohnsteuerpflichtigem Barlohn an die Arbeitnehmer durch Tragung der Kosten der ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 11 V 65/07
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder gutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BFH, 27.10.2004 - VI R 51/03

    Sachbezugsfreigrenze nicht auf Geldleistungen anwendbar

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 11 V 65/07
    Sie hat hingegen nicht den Zweck, es dem Arbeitgeber zu ermöglichen, seinen Arbeitnehmern auf wie auch immer geartete Weise einen monatlichen Gegenwert von (jetzt) 44 EUR steuerfrei zukommen zu lassen (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VI R 51/03, BStBl II 2005, 137).
  • FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 11 K 64/07

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 11 V 65/07
    Hiergegen richtet sich nach erfolglosem Einspruchsverfahren (Einspruchsbescheid vom 10. Januar 2007) die Klage in dem Verfahren 11 K 64/07, über die noch nicht entschieden ist.
  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 11 V 65/07
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 undvom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Jahressteuergesetz 1996

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 11 V 65/07
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 undvom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • FG München, 03.03.2009 - 8 K 3213/07

    (Bargeld-)Geschenkgutschein ist Barlohn und kein Sachbezug

    Da der Arbeitnehmer einen solchen Gutschein, dessen "Wert" im Übrigen von vornherein feststeht, wie Bargeld zum Kauf eines von ihm erst noch zu bestimmenden Artikels verwenden kann, ist in einem solchen Fall von einer Barlohnzuwendung auszugehen (ebenso Beschluss des Niedersächsischen FG vom 12. April 2007 11 V 65/07, n.v., Urteil des FG Nürnberg vom 15. Januar 2004 IV 398/2002, n.v., Beschluss des FG München vom 26. November 2007 8 V 3556/07, EFG 2008, 368).
  • FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 11 K 64/07

    Überlassung einer zum Einkauf von Waren berechtigenden Kundenkarte durch den

    Die Ausführungen in dem Beschluss vom 12. April 2007 in dem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (11 V 65/07) sind nicht dahin zu verstehen, die Anwendung der Freigrenze bei Sachbezügen sei davon abhängig, dass ihre Bewertung Schwierigkeiten bereite.
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