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   OLG Brandenburg, 28.05.2001 - 11 VA 14/01   

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https://dejure.org/2001,10332
OLG Brandenburg, 28.05.2001 - 11 VA 14/01 (https://dejure.org/2001,10332)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2001 - 11 VA 14/01 (https://dejure.org/2001,10332)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2001 - 11 VA 14/01 (https://dejure.org/2001,10332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richtigkeit eines Eingangsstempels; Mahnbescheidsantrag; Nachtbriefkasten; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Öffentliche Urkunde

  • Judicialis

    BGB § 193; ; EGGVG § 23 Abs. 1 S. 1; ; EGGVG § 23 Abs. 1; ; EGGVG § 26 Abs. 3; ; EGGVG § 30; ; ZPO § 418; ; ZPO § 418 Abs. 2; ; ZPO § 222 Abs. 2; ; GVG § 26 Abs. 1; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur des Eingangsstempels auf einem fristwahrenden Schriftsatz; Rechte der Prozeßparteien bei Zweifeln an der Richtigkeit des Eingangsstempels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 07.09.1993 - 1 VA 3/93

    Anfechtbarkeit der Auskunft des Gerichtsvorstandes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2001 - 11 VA 14/01
    Insoweit ist der gerichtliche Eingangsstempel aufgrund der mit ihm einhergehenden Beweislastverteilung nicht zu vergleichen mit der bloßen Wissenserklärung über das Ergebnis der Ermittlung zur Frage seiner Richtigkeit, die ein Gericht im Streitfalle frei, ohne Beweisregel, würdigen darf (vgl. zu einer derartigen Konstellation KG, NJW-RR 1994, 571).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2001 - 11 VA 14/01
    Dem Verfasser legt er nach § 418 Abs. 2 ZPO zu seiner Entkräftung den Gegenbeweis auf (vgl. BGH NJW 1998, 461).
  • BGH, 10.02.2016 - IV AR (VZ) 8/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung: Rechtsschutzbedürfnis bei Antrag auf

    Im Ansatz zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass der gerichtliche Eingangsstempel ein Justizverwaltungsakt ist (ebenso bereits OLG Celle NJW 2013, 1971; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 28. Mai 2001 - 11 VA 14/01, juris Rn. 4).
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