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   OLG Brandenburg, 18.08.2008 - 11 VA 4/08   

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https://dejure.org/2008,22260
OLG Brandenburg, 18.08.2008 - 11 VA 4/08 (https://dejure.org/2008,22260)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2008 - 11 VA 4/08 (https://dejure.org/2008,22260)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2008 - 11 VA 4/08 (https://dejure.org/2008,22260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwand eines Hinterlegungsbeteiligten gegen eine Hinterlegungsanordnung mit den nach § 3 Abs. 2 Hinterlegungsordnung (HinterlO) bestehenden Rechtsbehelfen

  • Judicialis

    HinterlO § 3 Abs. 1; ; HinterlO § 3 Abs. 2; ; HinterlO § 6 Satz 2 Nr. 1; ; HinterlO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinterlegung der Zeugenentschädigung durch das Gericht: Unanfechtbarkeit mit Begründung des öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.1985 - IX ZR 76/84

    Rechtsgeschäftliche Vereinbarung einer Hinterlegung; Rechtsfolgen einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2008 - 11 VA 4/08
    Die Hinterlegung nach § 6 HinterlO begründet ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis, das auch wirksam ist, wenn die Voraussetzungen für eine Hinterlegung nicht vorgelegen haben (BGH, LM Nr. 1 zu § 142 BGB; BGH, Urteil vom 14.02.1985, Az. IX ZR 76/84, ZIP 1985, 525, 526; Soergel/Zeiss, BGB, 12. Aufl., vor § 372, Rdn. 4; MünchKomm./Heinrichs, a.a.O., § 372, Rdn. 23; Staudinger/Olzen, vor § 372, Rdn. 13; Hornung, Rpfleger 1985, 413, 414).
  • BGH, 28.04.1952 - IV ZR 122/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2008 - 11 VA 4/08
    "Gemäß § 6 Satz 2 Nr. 1 HinterlO ist die Hinterlegung bewirkt, wenn - wie vorliegend - eine Annahmeanordnung ergangen ist, d.h. die Hinterlegungsstelle verfügt hat, dass ein bestimmter Gegenstand zur Hinterlegung anzunehmen ist, und wenn dieser Gegenstand bei der Hinterlegungskasse oder der Gerichtszahlstelle eingezahlt oder eingeliefert ist (BGH, Urteil vom 28.04.1952, Az. IV ZR 122/51, LM Nr. 1 zu § 142 BGB; Bülow/Mecke/Schmidt, a.a.O., § 6, Rdn. 2).
  • OLG Dresden, 05.06.2000 - 6 VA 11/99

    Anfechtung der Annahmeanordnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2008 - 11 VA 4/08
    Das OLG Dresden (Beschluss vom 05. Juni 2000; Az.: 6 VA 11/99) hat in diesem Zusammenhang ausgeführt: .
  • OLG Hamm, 18.11.2014 - 15 VA 7/14

    Hinterlegung; Annahmeanordnung; Antrag auf gerichtliche Entscheidung;

    Insoweit bedarf es eines Rückgriffs auf die §§ 23 ff EGGVG zwecks Beseitigung der Annahmeanordnung aus einem der Zwangsvollstreckung vorgeschalteten Hinterlegungsverfahren nicht, wobei dahingestellt bleiben kann, ob eine solche überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu Brandenburg. OLG, Beschluss vom 18.08.2008 - 11 VA 4/08, zitiert nach juris).
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