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   BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95   

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BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95 (https://dejure.org/1997,2280)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.1997 - 11 VR 30.95 (https://dejure.org/1997,2280)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 11 VR 30.95 (https://dejure.org/1997,2280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Eisenbahnneubaustrecke Ebensfeld-Erfurt - Planfeststellungsabschnitt Staffelstein - Einwendungen einer Gemeinde - Erhebung der Einwendungen - Abschnittsbildung - Planrechtfertigung - Gesetzliche Bedarfsfeststellung - Überprüfung gesetzlicher ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 14 GG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 1 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 1 mit Anlage BSWAG, § 4 BSWAG, § 10 BSWAG, § 1 FVerkWBV
    Planfeststellung; Einwendungen einer Gemeinde; Erhebung der Einwendungen; Abschnittsbildung; Planrechtfertigung; gesetzliche Bedarfsfeststellung; Überprüfung gesetzlicher Bedarfsfeststellungen; Abwägungskontrolle; gemeindliche Planungshoheit; Schutz gemei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im Planfeststellungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Recht des Schienenverkehrs: Anwendung des

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95
    Die Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Nr. 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 (ABl EG Nr. L 175 vom 5. Juli 1985 S. 40) - UVP-Richtlinie - verbietet eine Planfeststellung in Abschnitten nicht (vgl. BVerwGE 98, 339 (366) [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]).

    Das Bundesverwaltungsgericht vertritt dementsprechend den Standpunkt, daß das Ergebnis behördlicher Ermittlungen, die im Anschluß an das Anhörungsverfahren stattgefunden haben, allenfalls Anlaß zu einer erneuten Auslegung geben kann, wenn nämlich die Behörde erkennt oder erkennen muß, daß ohne Offenlegung des Ermittlungsergebnisses Betroffenheiten nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden konnten (vgl. BVerwGE 98, 339 (345) [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]).

    b) Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. Juni 1995 (BVerwGE 98, 339 (347) [BVerwG 08.06.1995 - 4 C 4/94]) bereits entschieden, die gesetzliche Feststellung des Ausbaubedarfs bedeute nicht, daß die Gerichte insofern jeglicher Pflicht zur Prüfung enthoben wären.

  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 45.95

    Telegraphenwege - Telefonleitung - Fernmeldelinien - Planfeststellungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95
    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen - die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben - ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 (213) [BVerwG 15.12.1989 - 4 C 36/86]; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 45.95 - (NVwZ 1996, S. 1021/1022); BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - (DVBl 1996, S. 914)).

    Dies ist indessen kein Gegenstand, den die Antragstellerin im Zusammenhang mit dem ihr zustehenden Selbstgestaltungsrecht mit Erfolg geltend machen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95
    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen - die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben - ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 (213) [BVerwG 15.12.1989 - 4 C 36/86]; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 45.95 - (NVwZ 1996, S. 1021/1022); BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - (DVBl 1996, S. 914)).

    Der unter Berufung darauf gestellte Antrag einer Gemeinde auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses kann nur dann Erfolg haben, wenn entweder eine bereits konkretisierte Planung im Verfahren dargelegt und von der Planfeststellungsbehörde nicht berücksichtigt wurde oder eine im einzelnen noch nicht konkretisierte gemeindliche Planung durch die angegriffene Fachplanung gänzlich verhindert oder grundlegend behindert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 17.03.1992 - 4 B 230.91

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95
    Ob ein Gebiet oder eine Anlage unter Lärmschutzgesichtspunkten schutzbedürftig ist, beurteilt sich danach, ob die Art der Nutzung Lärmschutz verlangt oder ob Verkehrslärm die Art der Nutzung beeinträchtigen kann (BVerwG, Beschluß vom 17. März 1992 - BVerwG 4 B 230.91 - (DVBl 1992, S. 1103 [BVerwG 17.03.1992 - 4 B 230/91])).

    Der Außenbereich als solcher ist kein schutzbedürftiges Gebiet im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BVerwG, Beschluß vom 17. März 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95
    Auszug aus BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95
    Zudem wäre im Falle von Verfahrensmängeln zu berücksichtigen, daß diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8)).

    Daß dabei im Eisenbahnrecht nicht jedem Planfeststellungsabschnitt eine eigenständige Verkehrsfunktion zukommen muß, hat der Senat bereits im Beschluß vom 21. Dezember 1995 (a.a.O.) entschieden.

  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Zuständigkeit für den Feuerschutz im Mündungsbereich der Elbe - Unterhaltung des

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95
    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - (NVwZ 1994, S. 368/369); Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Im übrigen ist Lichtenfels kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - (Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S 49/50); Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 99.95

    Duldung von Erkundungsbohrungen auf einem Grundstück - Gewährung vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95
    Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, sind etwaige Anpassungsentscheidungen des Bundesgesetzgebers nach § 4 Bundesschienenwegeausbaugesetz abzuwarten, ohne daß die Rechtsprechung zuvor befugt wäre, entsprechende Entscheidungen an sich zu ziehen (vgl. dazu bereits Urteil des Senats vom 27. November 1996 - BVerwG 11 A 99.95 -).
  • BVerwG, 18.03.1987 - 7 C 31.85

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95
    Dieses in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleitete Recht kann nur durch Maßnahmen betroffen werden, die das Ortsbild entscheidend prägen und damit nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwGE 77, 134 (138) [BVerwG 18.03.1987 - 7 C 31/85]).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95
    Der Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen - die ihre Rechte selbst geltend zu machen haben - ein Schaden droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 (213) [BVerwG 15.12.1989 - 4 C 36/86]; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 45.95 - (NVwZ 1996, S. 1021/1022); BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - (DVBl 1996, S. 914)).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95
    Zudem wäre im Falle von Verfahrensmängeln zu berücksichtigen, daß diese nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anfechtungsklage nur dann zum Erfolg verhelfen können, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Planungsbehörde ohne diese Fehler anders entschieden hätte (vgl. BVerwGE 69, 256; 75, 214 [BVerwG 05.12.1986 - 4 A 1/85]; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1995 - BVerwG 11 VR 6.95 - (Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8)).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 70.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Vorsaussetzungen für ein einheitliches

  • BVerwG, 01.07.1993 - 7 ER 308.93

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Stufung von Immissionsgrenzwerten in vier Schutzkategorien - Schutz der

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern

  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 A 1.85

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Das Vorhaben nimmt vielmehr Außenbereichsflächen in einem Raum in Anspruch, der bereits durch zivilisatorische Eingriffe - namentlich durch den Bestand des Verkehrsflughafens München - deutlich geprägt bzw. vorbelastet ist (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18/98 - juris Rn. 9; B.v. 8.1.1997 - 11 VR 30/95 - juris Rn. 51; B.v. 29.12.1994 - 7 VR 12/94 - juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 6.3.2009 - 22 A 07.40036 - juris Rn. 25).

    Die Veränderung des Landschaftsbilds ist demgegenüber - anders als die Prägung des Ortsbilds - schon im Ansatz kein Gesichtspunkt, der im Zusammenhang mit dem kommunalen Selbstgestaltungsrecht mit Erfolg geltend gemacht werden könnte (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.1997 - 11 VR 30/95 - juris Rn. 51).

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03

    Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse

    Soweit die Klägerin im Planfeststellungsverfahren eine entsprechende Beeinträchtigung letztlich aller ihrer Einrichtungen geltend machte - auf die Beeinträchtigung der Einrichtungen anderer (kirchlicher) Träger konnte sich die Klägerin von vornherein nicht berufen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.1997, NuR 1998, 221) - und auf deren Schutzwürdigkeit und Betroffenheit im Einzelnen nicht näher einging, obwohl hierzu aufgrund der vorliegenden Fachgutachten, die auch dem Planfeststellungsbeschluss (a.a.O., S. 122) zugrundegelegt wurden, durchaus Veranlassung bestanden hätte, hatte sie zwar keine konkreten Beeinträchtigungen einzelner Einrichtungen dargetan, die von der Planfeststellungsbehörde im Rahmen ihrer Abwägungsentscheidung hätten besonders berücksichtigt werden müssen.

    Soweit sich die Klägerin darüber hinaus auf 41 weitere Bebauungsplanverfahren bezieht, hat sie gegenüber der Planfeststellungsbehörde schon nicht rechtzeitig konkret dargelegt, welchen Inhalt die von ihr angeführten, zumal nicht mehr die unmittelbare Nachbarschaft des Planvorhabens betreffenden (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 08.12.1994, NWVBl 1995, 256) Bebauungsplanentwürfe haben, in welchem (fortgeschrittenen) Planungsstadium (vor oder nach dem Anhörungsverfahren) diese sich befinden, und warum trotz Abstimmung der Bauleitplanung auf die vorgegebene Situation bauleitplanerische Mittel nicht ausreichten, die von ihr - lediglich pauschal -bezeichneten Konflikte durch zunehmende verkehrliche Wirkungen zu lösen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.1993, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23; Beschl. v. 08.01.1997, NuR 1998, 221; Urt. v. 20.05.1998, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18; Beschl. v. 18.09.1998, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 141).

    Nachdem sich die Klägerin in Bezug auf nahezu alle Bebauungsplanverfahren lediglich stereotyp dahin einließ, dass es zu erheblichem Parksuch- bzw. Schleichverkehr infolge der durch das Planvorhaben induzierten Verkehrsverlagerungen komme, denen sie durch Umplanungen bzw. Schutzauflagen entgegenwirken müsse (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.09.1993, a.a.O.), von solchen Verdrängungseffekten ins innerstädtische Verkehrsnetz aufgrund der fachlich nicht erschütterten "Verkehrsuntersuchung Landesmesse" jedoch nicht ausgegangen werden kann und es ansonsten - auch nach Einschätzung der Klägerin - allenfalls zu geringfügigen Lärm- bzw. Schadstoffzunahmen, mithin jedenfalls zu keinen vorliegend ins Gewicht fallenden Beeinträchtigungen der von ihr genannten Gebiete kommen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.1997, NuR 1998, 221; aber auch Beschl. v. 28.11.1995, Buchholz § 47 VwGO Nr. 109; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.07.2002, NuR 2003, 227), bedurfte es darüber hinaus keiner weiteren, auf die einzelnen Verfahren bezogenen Ausführungen.

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, inwiefern das am Rande ihrer Markung vorgesehene Vorhaben geeignet wäre, ihr Ortsbild in seinem Kernbereich bzw. ihre "städtebauliche Identität" zu beeinträchtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.2000, a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 30.09.1993, Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23; hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 05.12.1996, NVwZ-RR 1997, 339; Beschl. v. 08.01.1997, NuR 1998, 221; Beschl. v. 31.10.2000, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 51).

    Soweit die Klägerin noch darauf verweist, dass Belange des Luftverkehrs, des Brandschutzes, der Landwirtschaft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.01.1997, NuR 1998, 221 u. Urt. v. 12.12.1996, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107) sowie des Umweltschutzes (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.12.1989, BVerwGE 84, 209; Urt. v. 12.12.1996, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107; Urt. v. 14.12.2000 BVerwGE 112, 274), insbesondere des Klimaschutzes nur unzureichende Berücksichtigung gefunden hätten, handelt es sich schon um keine der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie zugeordneten Belange.

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 70.95

    Recht des Schienenverkehrs - Erhebung der Einwendungen einer Gemeinde bei sich

    Beklagte und Beigeladene verteidigen insoweit den angefochtenen Planfeststellungsbeschluß und nehmen zur Begründung auf den Beschluß des Senats vom 8. Januar 1997 - BVerwG 11 VR 30.95 - Bezug, mit dem der von der Klägerin gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß abgelehnt worden ist.

    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 8. Januar 1997 (BVerwG 11 VR 30.95) im einzelnen dargelegt.

    Soweit die Klägerin sich zur Begründung ihres Hauptantrages auf Verfahrensfehler beruft, führt sie Argumente an, die bereits Gegenstand des von ihr durchgeführten einstweiligen Rechtsschutzverfahrens BVerwG 11 VR 30.95 waren.

    c) Vor diesem Hintergrund ist - wie im Beschluß vom 8. Januar 1997 (a.a.O.) - festzustellen, daß die Planungshoheit der Klägerin nicht unzulässig beeinträchtigt wird.

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

    Die hier gegebene prägende Einwirkung auf das Landschaftsbild berührt indessen nicht den Rechtskreis der Klägerin zu 1) als Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1997 11 VR 30.95 -, [...]).
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
    Das Vorhaben nimmt vielmehr Außenbereichsflächen in einem Raum in Anspruch, der bereits durch zivilisatorische Eingriffe - namentlich durch den Bestand des Verkehrsflughafens München - deutlich geprägt bzw. vorbelastet ist (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18/98 - juris Rn. 9 ; B.v. 8.1.1997 - 11 VR 30/95 - juris Rn. 51 ; B.v. 29.12.1994 - 7 VR 12/94 - juris Rn. 21 ; BayVGH, U.v. 6.3.2009 - 22 A 07.40036 - juris Rn. 25 ).

    Die Veränderung des Landschaftsbilds ist demgegenüber - anders als die Prägung des Ortsbilds - schon im Ansatz kein Gesichtspunkt, der im Zusammenhang mit dem kommunalen Selbstgestaltungsrecht mit Erfolg geltend gemacht werden könnte (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.1997 - 11 VR 30/95 - juris Rn. 51 ).

  • VGH Bayern, 21.11.2023 - 8 A 21.40040

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss für den

    cc) Soweit die Klägerin die "ruhige Natur" und die durch ihre Lage im Voralpenland einzigartigen Blickbeziehungen als gefährdet ansieht, macht sie keine Schutzgüter geltend, die zu ihrem gemeindlichen Aufgabenkreis gehören (vgl. BVerwG, B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18.98 - NVwZ-RR 1999, 554 = juris Rn. 6; B.v. 8.1.1997 - 11 VR 30.95 - juris Rn. 51; U.v. 9.12.2021 - 4 A 2.20 - NVwZ-RR 2022, 317 = juris Rn. 20).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 1 B 10286/01
    Zwar können nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter dem Aspekt eines aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitenden Selbstgestaltungsrechts der Gemeinde auch Maßnahmen der Fachplanung, die das Ortsbild entscheidend prägen und damit nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken, eine Klage- oder Antragsbefugnis der betroffenen Gemeinde zur Folge haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1987, BVerwGE 77, 134, 138 und Beschlüsse vom 8. Januar 1997 - 11 VR 30.95 - sowie vom 15. April 1999, a.a.O.; zurückhaltend: Steinberg/Berg/Wickel, a.a.O., Rdnr. 84).

    Eine prägende Einwirkung auf das Landschaftsbild berührt indessen nicht den Rechtskreis der Antragstellerin als Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1997, a.a.O. unter Hinweis auf den Beschluss vom 9. Februar 1996, NVwZ 1996, 1021).

  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige

    Darüber hat der Senat mit eingehender Begründung in den Beschlüssen vom 30. Dezember 1996 (BVerwG 11 VR 21, 24, 25.95) und 8. Januar 1997 (BVerwG 11 VR 30.95) entschieden.
  • VG Neustadt, 30.06.2011 - 4 K 61/11

    Gemeinde Steinweiler unterliegt im Raumordnungsstreit gegen geplantes

    Eine eventuell prägende Einwirkung des Vorhabens auf das Landschaftsbild berührt indessen nicht den Rechtskreis der Klägerin als Selbstverwaltungskörperschaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1997 - 11 VR 30.95 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

    Dieser Auffassung, an der das Bundesverwaltungsgericht in späteren Entscheidungen festgehalten hat (vgl. Beschl. v. 30.12.1996 - 11 VR 21.95 - NVwZ-RR 1998, 284/286 f., - 11 VR 24.95 - LKV 1997, 203/211 und - 11 VR 25.95 - NVwZ-RR 1997, 525/527 f. sowie v. 08.01.1997 - 11 VR 30.95 - Urt. v. 27.08.1997 - 11 A 61.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 30 S. 145 f. und v. 05.11.1997 - 11 A 54.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 34 S. 175 f.), schließt sich der Senat für den hier in Rede stehenden Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahn-Bundesamts vom 13.08.1999 an.
  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid gemäß § 9

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1883/99

    Erhalt von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren; Lärmschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2000 - 5 S 1885/99

    Planfeststellungsverfahren: Präklusion von Einwendungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 20 A 3642/91
  • OVG Saarland, 19.11.2003 - 1 M 2/03

    Planfeststellungsbeschluss: Gerichtliche Überprüfbarkeit

  • VG Gießen, 19.03.2007 - 1 E 1785/06

    Abweichung vom Regionalplan; Abwehrrecht der betroffenen Gemeinde

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2653/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid für die Errichtung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 1 C 10395/01

    Voraussetzungen für den Angriff eines Planfeststellungsbeschlusses für einen

  • BVerwG, 14.02.2003 - 4 VR 7.02
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