Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.09.1997

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   BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95   

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BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95 (https://dejure.org/1996,751)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1996 - 11 VR 31.95 (https://dejure.org/1996,751)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1996 - 11 VR 31.95 (https://dejure.org/1996,751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsabschnitt Staffelstein - Planfeststellung - Eisenbahnausbaustrecke - Eisenbahnneubaustrecke

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 14 GG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 3 BImSchVm, § 18 VerkPBG, § 5 VerkPBG, § 1 FVerkWBV, § 1 BSchWAG
    Fernverkehrswege, Abschnittsbildung, Lärmschutzkonzept; Planrechtfertigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung des gesetzgeberischen Ermessens bei der Aufnahme der Projekte in die Bedarfspläne, Schrittweise Reduzierung der Anzahl der Varianten der Trassenführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 210
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Unter diesem Gesichtspunkt ist zu prüfen, ob das Vorhaben bereits deshalb rechtswidrig ist, weil es den Zielen der jeweiligen Fachplanungsgesetze nicht entspricht und - im Hinblick darauf, daß privates Eigentum in Anspruch genommen werden soll - zum Wohle der Allgemeinheit (Art. 14 Abs. 3 GG) objektiv nicht erforderlich, d.h. nicht vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwGE 84, 123/130).
  • BVerwG, 15.01.1997 - 11 A 67.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (BVerwG 11 A 67.95) gegen den Planfeststellungsbeschluß für die Eisenbahnaus- und -neubaustrecke N.-E.-E. im Abschnitt Bau-km 15, 1 bis Bau-km 20, 4 + 80 (Ausbau) und Bau-km 0, 0 bis Bau-km 18, 0 + 30 (Neubau).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dazu entwickelten Grundsätzen (vgl. Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 - , vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - ) besteht keine Verpflichtung, alle denkbaren Möglichkeiten der Trassenführung einer gleich intensiven Prüfung zu unterziehen.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110/133; 71, 150/160; BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 S. 45).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110/133; 71, 150/160; BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 S. 45).
  • BVerwG, 26.04.1996 - 11 VR 47.95

    Recht des Schienenverkehrs: Eisenbahn-Neubaustrecke Ebensfeld-Erfurt und

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Dies hat der Senat bereits im Beschluß vom 26. April 1996 (BVerwG 11 VR 47.95) betreffend den - thüringischen - Planfeststellungsabschnitt Arnstadt entschieden.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Der mit dem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO erstrebte Baustopp könnte nämlich nur dann angeordnet werden, wenn im Hauptsacheverfahren die - jedenfalls teilweise - Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder aber - im Hinblick auf ein zur Heilung erforderliches ergänzendes Verfahren (§ 20 Abs. 7 Satz 2 AEG) - die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - UPR 1996, 339) zu erwarten wäre.
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110/133; 71, 150/160; BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 22 S. 45).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 8. Juni 1995 (BVerwGE 98, 339/347) entschieden hat, bedeutet die gesetzliche Feststellung des Ausbaubedarfs nicht, daß die Gerichte insofern jeglicher Pflicht zur Prüfung enthoben wären.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95
    Damit hat der Bundesgesetzgeber den Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung mit bindender Wirkung auch für die zur Rechtmäßigkeitskontrolle von Planfeststellungen berufenen Gerichte konkretisiert (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1995 - 2 BvR 2397/94 - <NVwZ 1996, S. 261>).
  • BVerwG, 01.07.1993 - 7 ER 308.93

    Duldung von Erkundungsbohrungen auf einem Grundstück - Gewährung vorläufigen

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • BVerwG, 30.08.1993 - 7 A 14.93
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2015 - 11 ME 230/15

    Beschlagnahme; Eigentum; erhebliche Gefahr; Flüchtling; Gefahr; gegenwärtige

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (BVerfG, Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NJW 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210, juris, Rdnr. 16).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31.95 - Senatsbeschl. v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, S. 368 [BVerwG 01.07.1993 - 7 ER 308/93]; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Im übrigen ist L. kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S 49/50; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers war die Ermittlung und Würdigung vorhandener Planungsvarianten nicht mangelhaft (vgl. dazu bereits BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. November 1992 - BVerwG 7 ER 300.92 - Buchholz 442.08 § 36 BBAnG Nr. 22 S. 45; BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 25.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Reduzierung der Anzahl der

    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - NVwZ 1994, S. 368/369; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Im übrigen ist L. kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23 S 49/50; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

    Dies hat der Senat im Beschluß vom 9. September 1996 (BVerwG 11 VR 31.95) mit eingehender Begründung bereits entschieden.

    Ließe sich aber eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 24.95

    Recht des Schienenverkehrs - Verkehrswegeplanung, Einwendungen einer Gemeinde

    Sie zwingt demgegenüber nicht dazu, beim Neubau dieser Strecke in Anwendung der Vorschriften des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes das Gebiet der Stadt zu durchqueren (so bereits ausdrücklich: BVerwG, Beschluß vom 1. Juli 1993 - BVerwG 7 ER 308.93 - <NVwZ 1994, S. 368/369>; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -).

    Im übrigen ist L. kein Knotenpunkt des Hauptfernverkehrsnetzes im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VerkPBG, weil dort nicht mindestens zwei Hauptfernverkehrsstrecken zusammentreffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1993 - BVerwG 7 A 14.93 - ; Beschluß des Senats vom 9. September 1996 a.a.O.).

    Im übrigen hat der Senat diese bereits im Beschluß vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - auf das Vorliegen von Abwägungsfehlern untersucht, ohne solche festzustellen.

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2018 - 13 ME 49/18

    § 21 Abs. 6 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Verlängerung oder

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297, 2298; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - BVerwG 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 964).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Selbst wenn dies verneint würde, handelte es sich nämlich um einen Mangel, der ohne Einfluß auf die Gesamtkonzeption der Planung durch nachträgliche Schutzauflagen ausgeglichen werden könnte (ebenso bereits BVerwG, Beschluß vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - ).
  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

    Ein solcher Mangel kann jedoch nur dann zur Aufhebung oder Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder auch zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit führen, wenn er gemäß § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblich - also offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen - ist und nicht durch eine Planergänzung behoben werden kann (vgl. BVerwGE 100, 370 ; 104, 123 ; 106, 241 ; Beschlüsse vom 9. September 1996 - BVerwG 11 VR 31.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 17 S. 64, und vom 1. April 1998 - BVerwG 11 VR 13.97 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 63 S. 14).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 8 ME 86/13

    Verpflichtung zur Totenfürsorge für den hinterbliebenen Ehegatten trotz

    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297, 2298; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2018 - 13 ME 289/17

    § 50 Abs. 5 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Anordnung der

    Dem öffentlichen Vollzugsinteresse kann dabei überhaupt nur dann ein Vorrang eingeräumt werden, wenn der angefochtene Verwaltungsakt voraussichtlich auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben, mithin sich als rechtmäßig erweisen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.5.2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, 2297, 2298; Beschl. v. 11.2.1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerwG, Beschl. v. 9.9.1996 - 11 VR 31.95 -, NVwZ-RR 1997, 210).
  • BVerwG, 08.01.1997 - 11 VR 30.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde im

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2010 - 8 ME 125/10

    Genehmigungserfordernis für die Errichtung von Grabplatten und baulichen Anlagen

  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

  • BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96

    Planfeststellung, Eisenbahnneubaustrecke Ebenfeld - Erfurt;

  • BVerwG, 18.06.1997 - 11 A 65.95

    Recht des Schienenverkehrs - Einwendungen einer Gemeinde wegen mangelnder

  • VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2011 - 8 ME 239/10

    Regelungsinhalt und rechtliche Wirkungen eines vom Bezirksschornsteinfegermeister

  • VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20

    Schließungsumfang bei Einzelhandel mit Mischsortiment während der Corona-Pandemie

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2008 - 4 ME 295/08

    Untersagung der weiteren Beschäftigung eines Heimleiters wegen fehlender

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 4 ME 60/11

    Verkehrsgeräusche aus Zugangsverkehr und Abgangsverkehr sind im Zusammenhang mit

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2426/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2019 - 7 ME 49/19

    Anliegergebrauch; straßenrechtliche Einziehungsverfügung

  • BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97

    Gebühren und Kosten - Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" im Sinne des § 25

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2010 - 4 ME 122/10

    Beachtung des Grundsatzes eines geringstmöglichen Eingriffs beim Erlass

  • OVG Bremen, 28.08.2001 - 1 D 469/00

    Straßenbahnlinie 4 - Leher Kreisel bis Borgfeld - Straßenbahn; Lärmschutz

  • VGH Bayern, 10.06.2008 - 22 AS 08.40013

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Umrichterwerk; vorläufiger Rechtsschutz

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 13 ME 217/17

    Pflicht der Leitung einer Berufsakademie zur Auskunftserteilung als statistische

  • VG Gera, 02.09.2008 - 3 K 611/08

    ; Planfeststellung; Trassenalternative; Präklusion; Gewerbebetrieb;

  • VG Augsburg, 24.10.2014 - Au 5 S 14.1379

    Feuerstättenbescheid; Verfassungskonformität des SchfHwG; Europarechtskonformität

  • VG Gera, 23.06.2009 - 3 K 1276/08

    ; Planergänzung; landwirtschaftliches Wegenetz; Verkehrssicherheit; Zumutbarkeit

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97, 11 VR 31.95   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Gebühren und Kosten - Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" im Sinne des § 25 Abs. 2 S. 3 GKG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahren - Hauptsache - Änderung des Streitwerts - Vorläufiger Rechtsschutz - Klageverfahren

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 142
  • DVBl 1998, 491 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 27.06.1978 - 1 W 2171/78
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97
    Die Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" beziehen sich dabei auf das mit einer eigenen Kostenentscheidung abgeschlossene Verfahren, für welches der Streitwert geändert werden soll, nicht dagegen - im Falle eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - auf das zugehörige Klageverfahren (so auch OVG Hamburg, Beschluß vom 21. November 1988 - OVG Bs III 904 und 905/86 -, KostRsp. § 25 GKG Nr. 134 und OVG Münster, Beschluß vom 29. August 1995 - 6 E 748/95 -, KostRsp. § 25 GKG Nr. 193; anderer Ansicht: KG, Beschluß vom 27. Juni 1978 - 1 W 2171/78 -, Rpfleger 1978, S. 392; Oestreich-Winter-Hellstab, GKG , Stand Juli 1997, 7.0 Streitwert, S. 99/100; zu einem ohne Kostenentscheidung abgeschlossenen vollständigen Beweisverfahren: OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Februar 1997 - 10 U 92/96 -, MDR 1997, 692).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1995 - 6 E 748/95

    Einlegung einer Beschwerde; Streitwertfestsetzung; Frist

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97
    Die Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" beziehen sich dabei auf das mit einer eigenen Kostenentscheidung abgeschlossene Verfahren, für welches der Streitwert geändert werden soll, nicht dagegen - im Falle eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - auf das zugehörige Klageverfahren (so auch OVG Hamburg, Beschluß vom 21. November 1988 - OVG Bs III 904 und 905/86 -, KostRsp. § 25 GKG Nr. 134 und OVG Münster, Beschluß vom 29. August 1995 - 6 E 748/95 -, KostRsp. § 25 GKG Nr. 193; anderer Ansicht: KG, Beschluß vom 27. Juni 1978 - 1 W 2171/78 -, Rpfleger 1978, S. 392; Oestreich-Winter-Hellstab, GKG , Stand Juli 1997, 7.0 Streitwert, S. 99/100; zu einem ohne Kostenentscheidung abgeschlossenen vollständigen Beweisverfahren: OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Februar 1997 - 10 U 92/96 -, MDR 1997, 692).
  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 3.81
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97
    Zwar darf das Gericht auf eine innerhalb dieser Frist eingegangene Gegenvorstellung seinen Streitwertbeschluß von Amts wegen auch noch nach Ablauf der Frist ändern (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 -, Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2 und vom 21. Februar 1992 - BVerwG 1 C 39.88 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 56), doch ist hier auch die Gegenvorstellung erst nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist eingegangen.
  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97
    Die Sechs-Monats-Frist des § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG ist in bezug auf den das einstweilige Rechtsschutzverfahren BVerwG 11 VR 31.95 beendenden Beschluß des Senats vom 9. September 1996, dessen Streitwertfestsetzung die Antragsteller angreifen, verstrichen.
  • BVerwG, 21.02.1992 - 1 C 39.88

    Streitwertänderung nach Gegenvorstellung - Zu niedrig angesetztes Einkommen des

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 11 KSt 2.97
    Zwar darf das Gericht auf eine innerhalb dieser Frist eingegangene Gegenvorstellung seinen Streitwertbeschluß von Amts wegen auch noch nach Ablauf der Frist ändern (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 1987 - BVerwG 3 C 3.81 -, Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 2 und vom 21. Februar 1992 - BVerwG 1 C 39.88 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 56), doch ist hier auch die Gegenvorstellung erst nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist eingegangen.
  • OLG Köln, 12.07.2021 - 15 W 45/21
    Der Begriff der "Hauptsache" bezieht sich dabei nur auf das konkrete Verfahren, für welches der Streitwert angepasst werden soll, nicht dagegen im Falle eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes zwingend auf das zugehörige Hauptsache-Klageverfahren i.S.d. § 926 ZPO (BVerwG v. 02.09.1997 - 11 KSt 2/97 (11 VR 31/95), NVwZ-RR 1998, 142 zu § 25 GKG aF).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2018 - 2 L 23.18

    Hauptsache im Sinne des § 63 Abs. 3 GKG (juris: GKG 2004)

    Die Begriffe "Hauptsache" und "Verfahren" in § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG beziehen sich deshalb auf das mit einer eigenen Kostenentscheidung abgeschlossene Verfahren, für welches der Streitwert geändert werden soll, nicht dagegen - im Falle eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - auf das zugehörige Klageverfahren (so zu § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG a.F. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1997 - 11 KSt 2/97 (11 VR 31.95) -, juris Rn. 2, und OVG NRW, Beschluss vom 29. August 1995 - 6 E 748/95 -, juris Rn 2 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2016 - VI-W (Kart) 3/15) -, juris Rn. 5 ff.; Jäckel in: Dörndorfer/Neie/ Wendtland/Gerlach, BeckOK Kostenrecht, Stand: 15. Mai 2018, § 63 GKG Rn. 31).
  • OLG Köln, 25.04.2019 - 15 W 11/19

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Der Senat verkennt nicht, dass bei Eilverfahren zwar oft gerade nicht auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (oder dessen anderweitige Erledigung) abgestellt wird, sondern isoliert auf den Abschluss des einstweiligen Verfügungsverfahrens, doch sind damit ersichtlich jeweils nur rechtskräftige Entscheidungen im Verfügungsverfahren gemeint (für rechtskräftige Urteile im Verfügungsverfahren OLG Düsseldorf v. 06.09.2016 - VI-W (Kart) 3/15, BeckRS 2016, 19787; OLG Stuttgart v. 09.05.2000 - 2 W 25/00, BeckRS 2000, 30110725; für rechtskräftige Zurückweisung per Beschluss BVerwG v. 02.09.1997 - 11 KSt 2/97, NVwZ-RR 1998, 142; OVG Münster v. 22.04.2013 - 6 E 323/13, BeckRS 2013, 50208) oder eine sonstige anderweitige Erledigung (wie ein Vergleich).
  • LG Düsseldorf, 15.03.2013 - 12 O 582/11

    Streitwertbeschwerde muss spätestens drei Monate nach Erlass der einstweiligen

    Eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache ist in diesem Verfahren mangels Widerspruchs des Antragsgegners nicht ergangen; auf die zu diesem Eilverfahren zugehörige Hauptsacheklage kommt es nicht an (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1998, 142; OVG Berlin, Beschluss vom 11.07.1991 - Az. 1 L 22.90 - OVG Hamburg, Beschluss vom 21.11.1988 - Az: Bs III 904/86, Bs III 905/86 -, jeweils bei juris).
  • VGH Bayern, 20.07.2021 - 20 NE 20.2001

    Zur Streitwertfestsetzung bzgl. eines Antrags nach § 47 Abs. 6 VwGO im Bereich

    Die von den Beteiligten angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1997 (11 KSt2/97 (11 VR 31.95) - NVwZ-RR 1998, 142) ist zu § 25 GKG a.F. ergangen.
  • BVerwG, 15.05.2006 - 4 KSt 3.06

    Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung - Auslegung eines als Beschwerde

    Die Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" beziehen sich dabei auf das mit einer eigenen Kostenentscheidung abgeschlossene Verfahren, für welches der Streitwert geändert werden soll, nicht dagegen - im Falle eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes - auf das zugehörige Klageverfahren (vgl. BVerwG, Be-schluss vom 2. September 1997 - BVerwG 11 KSt 2.97, 11 VR 31.95 - Buchholz 360 § 25 GKG Nr. 8 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.1998 - 7 O 5802/97

    Zulassung eines Hauptbetriebsplans - Kosten

    Die Begriffe "Verfahren" und "Hauptsache" im Sinne dieser Vorschrift beziehen sich auf das Verfahren, für welches der Streitwert geändert werden soll (BVerwG, Beschl. v. 2.9.1997 - 11 KSt 2.97 (11 VR 31.95) -, NVwZ-RR 1998, 142).
  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 4 C 20.1886

    Beginn der Beschwerdefrist bei der Streitwertbeschwerde

    Der dort als Fristbeginn genannte Zeitpunkt, an dem "die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt", bezieht sich nach der Regelungssystematik allein auf dasjenige Verfahren, das mit einer eigenen Kostenentscheidung abgeschlossen wurde und für das der Streitwert geändert werden soll (BVerwG, B.v. 2.9.1997 - 11 KSt 2.97 - NVwZ-RR 1998, 142 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 5 B 130/98

    F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen

    vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 2. September 1997 - 11 KSt 2/97 -, NVwZ-RR 1998, 142.
  • VGH Bayern, 29.03.2000 - 26 B 97.412

    Streitwertbestimmung bei Fortsetzungsfeststellungsklage

    Die hierfür zu beachtende Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache ist eingehalten (vgl. BVerwG vom 2.9.1997 NVwZ-RR 1998, 142 zu § 25 Abs. 2 Satz 3 GKG ).
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