Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.03.1996

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   BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95   

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BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95 (https://dejure.org/1996,946)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.1996 - 11 VR 33.95 (https://dejure.org/1996,946)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1996 - 11 VR 33.95 (https://dejure.org/1996,946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bundesbahn - Planfeststellung - Eisenbahnverbindung - Wiederherstellung

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 80 VwGO, Art. 28 GG, § 5 VerkPBG, § 20 AEG
    Ausschluß des Suspensiveffektes; Selbstverwaltungsgarantie/gemeindliche Planungshoheit; rechtlicher Fortbestand einer Eisenbahnstrecke; Rechtsträgerwechsel als Indiz für endgültige Streckenstilllegung; Sanierungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden gegen eisenbahnrechtliche Planfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 793 (Ls.)
  • DVBl 1996, 929 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95
    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Bahnanlage ihre rechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen(Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 48/86];Beschluß vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 1.90 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 17).

    Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Flache als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (Urteil vom 16. Dezember 1988, a.a.O., S. 117).

  • BVerwG, 13.12.1996 - 11 A 77.95

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95
    Am 31. August 1995 haben die Antragstellerinnen im Verfahren BVerwG 11 A 77.95 Klage erhoben und gleichzeitig um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.
  • BVerwG, 23.03.1993 - 7 B 126.92

    Selbstverwaltung - Bahnhofsname

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95
    Vielmehr sind die Gemeinden unabhängig von einer Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit auch gegenüber solchen Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger rechtlich geschützt, die das Gemeindegebiet oder Teile hiervon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen (vgl. BVerwGE 97, 203 [BVerwG 14.12.1994 - 11 C 18/93] unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 23. März 1993 - BVerwG 7 B 126.92 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 92).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90

    Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage - Vorübergehende Überlassung an

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95
    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Bahnanlage ihre rechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen(Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 48/86];Beschluß vom 5. Februar 1990 - BVerwG 4 B 1.90 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 17).
  • BVerwG, 23.06.1989 - 4 B 100.89

    Abwägung nachteiliger Folgen für Anwohner bei der Planung eines öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95
    Über etwaige Schutzansprüche wegen schon bestehender Belastungen braucht daher im Planfeststellungsverfahren in der Regel nicht entschieden zu werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1989 - BVerwG 4 B 100.89 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 8).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 18.93

    Militärische Tiefflüge der Bundeswehr und der NATO-Truppen - Festlegung von

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95
    Vielmehr sind die Gemeinden unabhängig von einer Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit auch gegenüber solchen Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger rechtlich geschützt, die das Gemeindegebiet oder Teile hiervon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen (vgl. BVerwGE 97, 203 [BVerwG 14.12.1994 - 11 C 18/93] unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 23. März 1993 - BVerwG 7 B 126.92 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 92).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95
    Die gemeindliche Planungshoheit, wie sie auch in der genannten Vertragsbestimmung angesprochen worden ist, umfaßt das der Gemeinde als Selbstverwaltungskörperschaft zustehende Recht auf Planung und Regelung der Bodennutzung auf ihrem Gebiet (vgl. BVerwGE 74, 124 [BVerwG 11.04.1986 - 4 C 51/83]).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

    Auszug aus BVerwG, 26.02.1996 - 11 VR 33.95
    Der 7. Senat hat sich dieser Rechtsprechung in seinem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 A 19.94 - (DVBl 1996, 50) angeschlossen und hat sie auf die Verhältnisse in der DDR übertragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 8 A 2851/18

    Vergleichsverhandlungen zu Luftreinhalteplänen in NRW

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2008- 9 A 19.08 -, juris Rn. 28, sowie Beschlüsse vom 18. September 1998 - 4 VR 11.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 141 = juris Rn. 18, vom 26. Februar 1996 - 11 VR 33.95 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 = juris Rn. 16, und vom 23. März 1993 - 7 B 126.92 -, Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 92 = juris Rn. 3; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2018 - 9 A 2037/18.Z -, NVwZ 2019, 329 = juris Rn. 8.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 1996 - 11 VR 33.95 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 = juris Rn. 16.

  • BVerwG, 28.10.1998 - 11 A 3.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre planungsrechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; 102, 269 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42).

    Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; Beschluß vom 26. Februar 1996, a.a.O.).

    Aus der gesetzlich vorgeschriebenen Notwendigkeit einer Planfeststellung, also auch bei planfeststellungsbedürftigen Änderungen von Betriebsanlagen der Eisenbahn, die keine wesentlichen Änderungen im Sinne des § 41 BImSchG sind, ergibt sich die rechtliche Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, in eine neue Abwägung einzutreten, die tatsächliche oder plangegebene Vorbelastungen nicht von vornherein ausblendet, sondern in den Blick nimmt und bewertend berücksichtigt (BVerwGE 56, 110 ; 59, 253 ; Beschluß vom 26. Februar 1996, a.a.O., S. 45).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verliert eine Betriebsanlage der Eisenbahn ihre planungsrechtliche Zweckbestimmung nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offen stehen (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; 102, 269 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 - BVerwG 11 VR 33.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 12 S. 42).

    Möglich ist allerdings auch, daß die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet wird (BVerwGE 81, 111 ; 99, 166 ; Beschluß vom 26. Februar 1996 a.a.O.).

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   BVerwG, 11.03.1996 - 11 VR 33.95   

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  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Beschlusses des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts

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