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   BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98   

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BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98 (https://dejure.org/1998,38112)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1998 - 11 VR 6.98 (https://dejure.org/1998,38112)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1998 - 11 VR 6.98 (https://dejure.org/1998,38112)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Allenfalls läßt sich vermuten, daß mit dem Hinweis auf die als "Ve. Bogen" bezeichnete Trassenalternative nicht nur ein "Aussetzungsgrund", sondern zugleich ein Anspruch auf objektivrechtliche Planprüfung geltend gemacht wird, den die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem enteignend betroffenen Eigentümer auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG zubilligt (vgl. BVerwGE 67, 74 ; 77, 86 ; 78, 347 ).
  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Ebensowenig sind damit Planungsfehler aufgezeigt, die nur durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden könnten, so daß aus diesem Grunde die beantragte Aussetzungsentscheidung gerechtfertigt erscheinen könnte (vgl. dazu den Senatsbeschluß vom 1. April 1998 - BVerwG 11 VR 13.97 - UPR 1998, 311 f.).
  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 6.84

    Prüfungsumfang bei einem "energiewirtschaftlichen" Enteignungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Die insoweit maßgeblichen Erwägungen stützen sich auf wertende Einschätzungen und Prognosen, die vom Gericht nicht durch eigene Erwägungen zu ersetzen, sondern als rechtmäßig hinzunehmen sind, wenn sie methodisch einwandfrei zustande gekommen und in der Sache vernünftig sind (vgl. BVerwGE 72, 365 ).
  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Selbst wenn dies nämlich möglich sein sollte (vgl. zu der Beteiligtenfähigkeit einer nicht rechtsfähigen Genossenschaft BVerwG, Urteil vom 12. Februar 1997 - BVerwG 11 A 66.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 24 NVwZ-RR 1998, 90), kann die Antragstellerin zu 3 einen Baustopp ebensowenig beanspruchen wie die anderen beiden Antragsteller.
  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Wie der Senat in seinem - den Beteiligten bekannten - Beschluß vom 26. August 1998 - BVerwG 11 VR 4.98 - angedeutet und nunmehr durch Urteil vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 43.98 - entschieden hat, handelt es sich bei der Bahnverbindung zwischen Ue. und Wi. - trotz der Demontage des zweiten Gleises und des 1985 gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 10, 14 Abs. 3 Buchst. d, § 44 Buchst. a BBahnG vollzogenen dauernden Übergangs vom zweigleisigen zum eingleisigen Betrieb - planungsrechtlich um eine zweigleisige Strecke.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Allenfalls läßt sich vermuten, daß mit dem Hinweis auf die als "Ve. Bogen" bezeichnete Trassenalternative nicht nur ein "Aussetzungsgrund", sondern zugleich ein Anspruch auf objektivrechtliche Planprüfung geltend gemacht wird, den die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem enteignend betroffenen Eigentümer auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG zubilligt (vgl. BVerwGE 67, 74 ; 77, 86 ; 78, 347 ).
  • BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83

    BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Allenfalls läßt sich vermuten, daß mit dem Hinweis auf die als "Ve. Bogen" bezeichnete Trassenalternative nicht nur ein "Aussetzungsgrund", sondern zugleich ein Anspruch auf objektivrechtliche Planprüfung geltend gemacht wird, den die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem enteignend betroffenen Eigentümer auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG zubilligt (vgl. BVerwGE 67, 74 ; 77, 86 ; 78, 347 ).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Das ist nicht schon dann der Fall, wenn die tatsächlich gefundene Lösung nicht als zwingend angesehen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - NVwZ-RR 1991, 118 ).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Eine Zurückstellung des Eigentums gegenüber anderen abwägungserheblichen Belangen ist um so leichter möglich, je weniger gewichtig die betroffene Eigentümerposition und je bedeutsamer die ihr entgegenstehenden planstützenden Belange sind (vgl. BVerwGE 61, 295 ).
  • BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94

    Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1998 - 11 VR 6.98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird der Austausch alter Anlagenteile nicht allein deswegen zu einer über eine Instandsetzung hinausgehenden planfeststellungsbedürftigen Änderungsmaßnahme, weil die neuen Bauteile den aktuellen Sicherheits- und Verkehrsbedürfnissen Rechnung tragen (BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 1995 - BVerwG 7 VR 16.94 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 17 = NVwZ 1995, S. 586).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 24.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Variantenauswahl;

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde;

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - BVerwG 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2019 - BVerwG 1 VR 1.19 -, NVwZ-RR 2019, 971 - juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 10.3.2020 - 13 ME 30/20 -, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2018 - 4 ME 41/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein an die Eltern des Auszubildenden gerichtetes

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - 11 VR 6.98 -) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - IV C 21.74 -, DVBl. 1974, 566; Senatsbeschl. v. 17.3.2017 - 4 ME 102/17 -, v. 16.6.2010 - 4 ME 122/10 - u. v. 23.10.2006 - 4 ME 208/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2018 - 13 ME 49/18

    § 21 Abs. 6 AufenthG als taugliche Rechtsgrundlage für die Verlängerung oder

    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.9.1998 - BVerwG 11 VR 6.98 -, juris Rn. 4) jedoch offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1974 - BVerwG IV C 21.74 -, DVBl. 1974, 566).
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