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   BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97   

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BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97 (https://dejure.org/1998,2154)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 11 VR 9.97 (https://dejure.org/1998,2154)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 11 VR 9.97 (https://dejure.org/1998,2154)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung des Flughafens Leipzig-Halle - Planfeststellungsbeschluß - Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Planrechtfertigung - Lärmschutzkonzept - Gesamtlärmbelastung - Planergänzung

  • Judicialis

    VerkPBG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; VerkPBG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; LuftVG § 8 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4; ; LuftVG § 9 Abs. 2; ; LuftVG § 10 Abs. 4, 7, 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht - Lärmschutzkonzept des Planfeststellungsbeschlusses und einstweiliger Rechtsschutz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Lediglich unterstellte Mängel im Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97
    Soweit der Antragsteller darüber hinhaus im Klageverfahren die Verpflichtung zu einer Verbesserung des Lärmschutzes anstrebt, muß nach dem derzeitigen Erkenntnisstand angenommen werden, daß diesem Verlangen - unterstellt es wäre begründet - ohne die Notwendigkeit eines ergänzenden Verfahrens im Sinne des § 10 Abs. 8 Satz 2 LuftVG durch "schlichte" Planergänzung entsprochen werden könnte (vgl. zur Art des einstweiligen Rechtsschutzes bei der Notwendigkeit der Durchführung eines ergänzenden Verfahrens: BVerwG, Beschluß vom 1. April 1998 - BVerwG 11 VR 13.97 -).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97
    Wird diese Schwelle nicht erreicht, bleibt es bei einem Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110 ; 71, 150 ; 104, 123 ; BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 -).
  • BVerwG, 31.12.1998 - 11 A 24.97
    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97
    Da der Antragsteller im Hauptsacheverfahren BVerwG 11 A 24.97 mit dem Klageantrag zu 1 in bezug auf den Planfeststellungsbeschluß vom 10. Juli 1997 ein Teilanfechtungsbegehren verfolgt, ist die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes insoweit nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen.
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97
    Wird diese Schwelle nicht erreicht, bleibt es bei einem Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110 ; 71, 150 ; 104, 123 ; BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 -).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97
    Wird diese Schwelle nicht erreicht, bleibt es bei einem Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110 ; 71, 150 ; 104, 123 ; BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 -).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97
    Wird diese Schwelle nicht erreicht, bleibt es bei einem Anspruch auf Planergänzung (BVerwGE 56, 110 ; 71, 150 ; 104, 123 ; BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 -).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 4 VR 2000.05

    Kein vorläufiger Baustopp für den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle

    Ob die Planrechtfertigung auch zu prüfen ist, wenn die Planung zwar keine enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet, aber andere Rechtspositionen der Antragsteller betroffen sind (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - BVerwG 11 VR 9.97 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 14), kann offen bleiben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 8.08

    Truppenübungsplatz Wittstock ("Bombodrom")

    Dabei kann die in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärte Frage, ob das fachplanungsrechtliche Erfordernis der Planrechtfertigung auch zu prüfen ist, wenn die Planung zwar keine enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet, aber andere Rechtspositionen der Kläger betroffen sind (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 11 VR 9.97 -, LKV 1999, 144), hier offen bleiben (so auch BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940, 941).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - 20 B 417/00

    Kein vorläufiger Stopp für den Ausbau des Flughafens Dortmund

    Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - 11 VR 8.96 -, NVwZ-RR 1997, 339 m.w.N. Anders scheinbar BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 11 VR 9.97 -, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 14 (S. 10).

    Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 a.a.O. Für einen danach relevanten Mangel, der allein auch im vorliegenden Verfahren nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO die Interessengewichtung maßgeblich steuern könnte - für Schutzauflagen kommt vorläufiger Rechtsschutz nur nach § 123 VwGO in Betracht, also ein Rechtsschutzbegehren, in das das hier zu bescheidende Begehren nicht umgedeutet werden kann -, spricht letztlich nichts: Die Antragstellerin trägt nicht vor, dass die Gesamtkonzeption der Planung, den Flugplatz unter Anpassung der für seine Nutzbarkeit besonders wichtigen Länge der Start- und Landebahn zu ertüchtigen und hierdurch seine Auslastung d. schwerere bzw. größere Flugzeuge zu steigern, d. das Absehen von zusätzlichem aktiven oder passiven Lärmschutz aus Anlass der Planfeststellung bedingt wäre.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 9.08

    Bundeswehr: Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Zulassung der Nutzung

    Dabei kann die in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärte Frage, ob das fachplanungsrechtliche Erfordernis der Planrechtfertigung auch zu prüfen ist, wenn die Planung zwar keine enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet, aber andere Rechtspositionen der Kläger betroffen sind (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 11 VR 9.97 - LKV 1999, 144), hier offen bleiben (so auch BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 - NVwZ 2005, 940, 941).
  • BVerwG, 19.05.2005 - 4 A 2000.05

    Planfeststellung; Flughafen; Verkehrsflughafen; Luftfrachtverkehr;

    Ob die Planrechtfertigung auch zu prüfen ist, wenn die Planung zwar keine enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet, aber andere Rechtspositionen der Antragsteller betroffen sind (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - BVerwG 11 VR 9.97 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 14), kann offen bleiben.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2009 - 12 S 154.08

    Hubschrauberlandeplatz des Unfallkrankenhauses Berlin

    Hierbei kann offen bleiben, ob die Planrechtfertigung, die ein ungeschriebenes Erfordernis jeder Fachplanung und eine Ausprägung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit staatlichen, mit Eingriffen in private Rechte verbundenen Handelns ist, auch dann vorliegen muss, wenn die Planung zwar keine enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet, aber andere Rechtspositionen der Antragsteller betroffen sind (vgl. z.B. BVerwG; Beschluss vom 17. Juni 1998, LKV 1999, 144; Beschluss vom 19. Mai 2005, NVwZ 2005, 941; zur Planrechtfertigung im Luftverkehrsrecht vgl. Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Kommentar, § 6 Rn. 66; Wysk, in: Ziekow, Praxis des Fachplanungsrechts, Rn. 1593; BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, BVerwGE 128, 358 = NVwZ 2007, 1074).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 10.08

    Luft-Boden-Schießplatz Wittstock

    Dabei kann die in der Rechtsprechung bisher nicht abschließend geklärte Frage, ob das fachplanungsrechtliche Erfordernis der Planrechtfertigung auch zu prüfen ist, wenn die Planung zwar keine enteignungsrechtliche Vorwirkung entfaltet, aber andere Rechtspositionen der Klägerin betroffen sind (so z.B. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 11 VR 9.97 -, LKV 1999, 144), hier offen bleiben (so auch BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940, 941).
  • VG Kassel, 15.01.2021 - 1 L 1872/20:KS
    Nach der im vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10.01.1990 - 2 BvR 1434/89 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 17.06.1998 - 11 VR 9.97 -, juris Rn. 20) erweist sich die mit Bescheid vom 14.08.2020 verfügte Entlassung des Antragstellers als Beamtem auf Widerruf sowohl formell als auch materiell als rechtmäßig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 20 A 1138/97
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978, a.a.O. S. 7 f.; Beschluß vom 17. Juni 1998 - 11 VR 9.97 -, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 14 (S. 10); Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 53.97 -, Buchholz 442.40 § 10 LuftVG Nr. 8 (S. 4); zurückhaltend hingegen: Urteil vom 9. März 1990 - 7 C 21.89 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 37 (S. 71 f.) im Anschluß an Kühling, Fachplanungsrecht (1988), Rdnr. 166. Das Ziel der Planfeststellung ist hier - wie schon oben angesprochen - mit der im Planfeststellungsbeschluß wiederholt gebrauchten Formulierung "Sicherstellung der ständigen Betriebsbereitschaft" des Flughafens zu umschreiben: Der Verkehr, den die vorhandene Start- und Landebahn ermöglicht, soll gegen Störungen abgesichert werden, die sich aus einer mangelnden Verfügbarkeit der Bahn selbst sowie aus Unregelmäßigkeiten im Fluggeschehen ergeben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2001 - 20 B 1391/00

    Genehmigung des Betriebes von Stoppbahnen an einem Flugplatz; Ersetzung der

    Dieser für Planfeststellungsbeschlüsse entwickelte Grundsatz, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1998 - 11 VR 9.97 -, Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 14, findet bei einer Genehmigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG, die die in Frage stehenden Änderungen luftverkehrsrechtlich abschließend zulässt und bei der es sich deshalb gleichermaßen um eine planerische Abwägungsentscheidung handelt, ebenfalls Anwendung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2001 - 20 B 1124/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2001 - 20 B 1345/00

    Ausnutzbarkeit der Tragfähigkeit einer Start- und Landebahn sowie der als

  • VG Dresden, 20.05.2005 - 3 K 1044/04
  • VG Dresden, 20.05.2005 - 3 K 1107/04
  • VG Dresden, 20.05.2005 - 3 K 1078/04
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