Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20   

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https://dejure.org/2020,32153
OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20 (https://dejure.org/2020,32153)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.06.2020 - 11 Verg 2/20 (https://dejure.org/2020,32153)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 11 Verg 2/20 (https://dejure.org/2020,32153)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 160 Abs 2 GWB, § 160 Abs 3 S 1 Nr 1 GWB, § 8 Abs 2 RPW 2013
    Voraussetzungen der Berechtigung zur Weitergabe eines Produktkeys

  • IWW

    § 160 Abs. 2 GWB, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB, § 8 Abs. 2 RPW 2013
    GWB, RPW 2013

  • heuking.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ergebnis des Planungswettbewerbs ist im Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbssieger muss in der Wertung privilegiert werden! (VPR 2021, 11)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbssieger ist zu privilegieren! (IBR 2021, 34)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Obliegenheit zur Rüge trotz Brückentag! (VPR 2021, 35)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zweite Chance: Nicht, solange das Vergabeverfahren noch gerettet werden kann! (VPR 2021, 8)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Frankfurt, 11.04.2017 - 11 Verg 4/17

    Pflicht zur regelmäßigen Beauftragung des ersten Preisträgers bei Vergabe nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20
    Führt die Vergabestelle im Anschluss an einen Architektenwettbewerb ein Verhandlungsverfahren durch, ist das Ergebnis des Architektenwettbewerbs gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 bei der Gewichtung und Binnengewichtung der Auswahlkriterien zu berücksichtigen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 ).

    Führt die Vergabestelle dementsprechend im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren durch, ist allerdings das Ergebnis des Architektenwettbewerbs gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 bei der Gewichtung und Binnengewichtung der Auswahlkriterien in geeigneter Weise zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 ; zustimmend, Kus, aaO; Stolz, VergabeR 2014, S. 295, 298; VK München, Beschluss vom 25.6.2019 - Z3-3-3194-1-09-03/19 Rn. 135, zit. nach juris).

    Zwar muss auch für die Gewichtung dieses Kriteriums selbst wie auch für die Zusammenschau mit der Gewichtung und Binnengewichtung des ersten Wertungskriteriums die in § 8 Abs. 2 RPW 2013 vorgesehenen Regelbeauftragung des ersten Preisträgers berücksichtigt werden, da die dem zweiten Wertungskriterium zugrundeliegenden Anmerkungen und Empfehlungen des Preisgerichts Gegenstand der Beurteilung durch das Preisgericht waren (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation: Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 ).

    Damit ist die Gewichtung des zweiten Kriteriums insbesondere nicht geeignet, die Berücksichtigung des Ergebnisses des Wettbewerbs (im ersten Wertungskriterium) zu entwerten (vgl. zu einer solchen Konstellation: Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 ).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sog. zweiten Chance (Beschluss vom 10.11.2009 - X ZB 8/09) greife nicht ein, da vorliegend nicht sämtliche anderen Angebote auch auszuschließen seien.

    b) Ist damit das Angebot der Antragstellerin wirksam ausgeschlossen worden, könnte unter dem von ihr geltend gemachten Gesichtspunkt der Notwendigkeit der Gewährung einer sog. zweiten Chance (vgl. grundlegend: BGH, Beschlüsse vom 26.9.2006 - X ZB 14/06 - Polizeianzüge und vom 10.11.2009 - X ZB 8/09 - Endoskopiesystem) eine Antragsbefugnis nur für solche Rügen bestehen, deren Behebung eine (teilweise) Aufhebung des bisherigen Vergabeverfahrens oder die Untersagung der Zuschlagserteilung an die Beigeladene erforderte und damit der Antragstellerin die Möglichkeit eröffnete, sich - im Fall fortbestehender Beschaffungsabsicht der Antragsgegnerin - durch ein neues Angebot am Vergabeverfahren zu beteiligen.

  • OLG München, 07.08.2007 - Verg 8/07

    Substantiierte Rüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20
    Damit ergibt sich, dass eine Ausnahme von der Rügeobliegenheit nicht deshalb bestand, weil bei Vorschaltung einer Rüge der effektive Rechtsschutz in Gefahr geraten wäre (vgl. zu solchen Konstellationen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2006 - Verg 56/06; OLG München, Beschluss vom 7.8.2007 - Verg 8/07; jeweils zu § 107 Abs. 3 GWB aF).

    Da die Antragstellerin die Rüge auch nicht nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens am selben Tag oder in einer Frist von ein bis zwei Tagen danach gegenüber der Vergabestelle aussprach, kann dahinstehen, ob eine gegenüber dem Nachprüfungsantrag gleichzeitige oder unmittelbar zeitlich nachfolgende Rüge geeignet wäre, dem Nachprüfungsantrag trotz unterbliebener vorheriger Rüge gegenüber der Vergabestelle zur Zulässigkeit zu verhelfen (bejahend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2006 - VII-Verg 56/06 Rn. 12; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 7.8.2007 - Verg. 8/07 und OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.1.2012, Verg W 18/11, jeweils zu § 107 Abs. 3 GWB aF).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2006 - Verg 56/06

    Kein Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20
    Damit ergibt sich, dass eine Ausnahme von der Rügeobliegenheit nicht deshalb bestand, weil bei Vorschaltung einer Rüge der effektive Rechtsschutz in Gefahr geraten wäre (vgl. zu solchen Konstellationen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2006 - Verg 56/06; OLG München, Beschluss vom 7.8.2007 - Verg 8/07; jeweils zu § 107 Abs. 3 GWB aF).

    Da die Antragstellerin die Rüge auch nicht nach Einleitung des Nachprüfungsverfahrens am selben Tag oder in einer Frist von ein bis zwei Tagen danach gegenüber der Vergabestelle aussprach, kann dahinstehen, ob eine gegenüber dem Nachprüfungsantrag gleichzeitige oder unmittelbar zeitlich nachfolgende Rüge geeignet wäre, dem Nachprüfungsantrag trotz unterbliebener vorheriger Rüge gegenüber der Vergabestelle zur Zulässigkeit zu verhelfen (bejahend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.12.2006 - VII-Verg 56/06 Rn. 12; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 7.8.2007 - Verg. 8/07 und OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.1.2012, Verg W 18/11, jeweils zu § 107 Abs. 3 GWB aF).

  • VK Südbayern, 03.07.2019 - Z3-3-3194-1-09-03/19

    Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach vorangegangenem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20
    Führt die Vergabestelle dementsprechend im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren durch, ist allerdings das Ergebnis des Architektenwettbewerbs gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 bei der Gewichtung und Binnengewichtung der Auswahlkriterien in geeigneter Weise zu berücksichtigen (Senat, Beschluss vom 11.4.2017 - 11 Verg 4/17 ; zustimmend, Kus, aaO; Stolz, VergabeR 2014, S. 295, 298; VK München, Beschluss vom 25.6.2019 - Z3-3-3194-1-09-03/19 Rn. 135, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20
    In diesem Fall genügt er der Pflicht, (u.a.) über mögliche Ausschlussgründe zu entscheiden, dadurch, dass er die Wertung des Dritten genehmigt und dies zumindest durch einen billigenden Prüfungsvermerk mit verantwortlicher Unterschrift zum Ausdruck bringt (Senat, Beschluss vom 9.7.2010 - 11 Verg 5/10 ; Beschluss vom 3.5.2018 - 11 Verg 5/18 ).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2008 - Verg W 16/07

    Vergabeverfahren: Erfordernis von Nachverhandlungen vor dem Angebotsausschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20
    Erst bei deren Scheitern war er berechtigt, den betroffenen Bieter von der Vergabe auszuschließen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8.1.2008 - Verg W 16/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 14/02; Senat, Beschluss vom 23.6.2016 - 11 Verg 4/16 ).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 11 Verg 5/18

    Vergaberecht: Ausschluss einer Bieterin wegen vorzeitiger Beendigung früheren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20
    In diesem Fall genügt er der Pflicht, (u.a.) über mögliche Ausschlussgründe zu entscheiden, dadurch, dass er die Wertung des Dritten genehmigt und dies zumindest durch einen billigenden Prüfungsvermerk mit verantwortlicher Unterschrift zum Ausdruck bringt (Senat, Beschluss vom 9.7.2010 - 11 Verg 5/10 ; Beschluss vom 3.5.2018 - 11 Verg 5/18 ).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20
    Des Weiteren müssen beide Seiten sich auch inhaltlich über die Vertragsgestaltung und -inhalt einig werden (Weyand, ibr-Online-Kommentar Vergaberecht, Stand 26.11.2012, § 17 VOF Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2009 - Az.: VII-Verg 39/09).
  • OLG Stuttgart, 28.11.2002 - 2 Verg 14/02

    Vergabenachprüfungsverfahren: Ausschluss von Angeboten unterhalb der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20
    Erst bei deren Scheitern war er berechtigt, den betroffenen Bieter von der Vergabe auszuschließen (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8.1.2008 - Verg W 16/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.11.2002 - 2 Verg 14/02; Senat, Beschluss vom 23.6.2016 - 11 Verg 4/16 ).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

    Zur Intransparenz von Bewertungskriterien

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Koblenz, 16.03.2016 - 1 Verg 8/13

    Mindestlohnerklärung II - Vergabeverfahren: Gesetzgebungskompetenz der Länder für

  • EuGH, 04.07.2019 - C-377/17

    Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

  • VK Hessen, 21.01.2020 - 69d-VK-17/19

    Wettbewerbsergebnis kann mit 60% gewichtet werden!

  • EuGH, 07.10.2004 - C-247/02

    Sintesi - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung des

  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 11 Verg 3/19

    Auslegung einer Leistungsbeschreibung für Bestattungsleistungen

  • OLG Brandenburg, 10.01.2012 - Verg W 18/11

    Vergabenachprüfung: Verspätete Rüge der Unmöglichkeit der Abgabe eines

  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 1/02

    Darlegung eines eingetretenen oder drohenden Schadens

  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    Die Eröffnung der sogenannten "zweiten Chance" durch eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die die Antragsteller mit ihrer Hilfsanschlussbeschwerde begehren, kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der Sach- und Rechtslage am Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung feststeht, dass ein vergaberechtskonformer Zuschlag unmöglich ist und sich daran auch durch bloße Fortsetzung des Vergabeverfahrens nichts mehr ändern kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Juni 2020, 11 Verg 2/20, juris Rn. 107; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Mai 2020, Verg 26/19, juris Rn. 61; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. März 2016, 1 Verg 8/13, juris Rn. 21).
  • BayObLG, 07.12.2022 - Verg 2/21

    1. Die Aufzählung der fakultativen Ausschlussgründe in § 124 GWB ist

    Die Eröffnung der sogenannten "zweiten Chance" durch eine Zurückversetzung des Vergabeverfahrens, die die Antragsteller mit ihrer Hilfsanschlussbeschwerde begehren, kommt nur in Betracht, wenn aufgrund der Sach- und Rechtslage am Schluss der (letzten) mündlichen Verhandlung feststeht, dass ein vergaberechtskonformer Zuschlag unmöglich ist und sich daran auch durch bloße Fortsetzung des Vergabeverfahrens nichts mehr ändern kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 23. Juni 2020, 11 Verg 2/20, juris Rn. 107; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Mai 2020, Verg 26/19, juris Rn. 61; OLG Koblenz, Beschl. v. 16. März 2016, 1 Verg 8/13, juris Rn. 21).
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