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   OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04   

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https://dejure.org/2005,9265
OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04 (https://dejure.org/2005,9265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2005 - 11 Verg 21/04 (https://dejure.org/2005,9265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 11 Verg 21/04 (https://dejure.org/2005,9265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    Vergabeverfahren für einen "Abschleppdienst": Überprüfung der Wirksamkeit einer Aufhebungsentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren; Bindung des Auftraggebers durch ein Verlangen zur Vorlage bestimmter Nachweise; Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit der Angebote

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Europaweite Ausschreibung des Abschleppens zugelassener Kraftfahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum im offenen Verfahren; Aufhebung des Vergabeverfahrens und Entscheidung im Verhandlungsverfahren ohne vorherige öffentliche Vergabebekanntmachung; Begründung der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibungsaufhebung bei wirtschaftlicher Unangemessenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestangebot 23% über Kostenschätzung: Aufhebung des Verfahrens! (IBR 2006, 1469)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2006, 131
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04
    Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.09.1998 (Az.: X ZR 109/96), die die Frage eines "Mehr an Eignung" anspricht, kann im vorliegenden Fall nicht herangezogen werden.
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04
    Darüber hinaus ist auch der auf die Aufhebung der Aufhebung der Ausschreibung gerichtete Nachprüfungsantrag zulässig (vgl. EuGH, Urteil vom 18.06.2002 C 92/00 - Hospitalingenieure = NZBau ZBau 2002, 458 f.; BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 - Jugendstrafanstalt - = NZBau 2003, 293).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04
    Gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 29.07.2004, VergabeR 2004 S. 597) und des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 07.05.2004, VergabeR 2004, S. 473 f.) kann die Antragstellerin auch als antragsbefugt angesehen werden.
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO (vgl. zur entsprechenden Anwendung der §§ 91 ff. ZPO BGHZ 146, 202, 217).
  • VK Hessen, 10.06.2004 - 69d-VK-27/04

    Nachprüfungsverfahren auch für Aufhebungsentscheidungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium in Darmstadt vom 10.06.2004 (Aktenzeichen 69 d VK 27/04) wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04
    Darüber hinaus ist auch der auf die Aufhebung der Aufhebung der Ausschreibung gerichtete Nachprüfungsantrag zulässig (vgl. EuGH, Urteil vom 18.06.2002 C 92/00 - Hospitalingenieure = NZBau ZBau 2002, 458 f.; BGH, Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 - Jugendstrafanstalt - = NZBau 2003, 293).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04
    Gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 29.07.2004, VergabeR 2004 S. 597) und des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 07.05.2004, VergabeR 2004, S. 473 f.) kann die Antragstellerin auch als antragsbefugt angesehen werden.
  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Insoweit entspricht es überwiegender Auffassung, dass ein Missverhältnis in dieser Größenordnung für eine Unangemessenheit spricht (vgl. OLG München, Beschluss vom 7. März 2013 - Verg 36/12, juris Tz. 36; Urteil vom 12. Dezember 2013, a. a. O.; anders noch Beschluss vom 2. Juni 2006 - Verg 12/06, juris Tz. 106 [10 %]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009 - 15 Verg 3/09, juris Tz. 47 [Differenz von 16 - 18 % zu Vergleichsangeboten, allerdings unter Berücksichtigung der Preissteigerung eher größer]; BKartA, a. a. O. [15% nicht ausreichend]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 11 Verg 21/04, juris Tz. 50 [erhebliches Missverhältnis bei Abweichung von 23 % von der Kostenschätzung angenommen]; Wagner in: jurisPK - Vergaberecht, 4. Auflage, § 16 VOL/A Rdnr. 208).
  • VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen

    Niemand kann ihn dazu zwingen, einen bestimmten Vertrag mit einem Bieter abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97 , Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00 , Beschluss vom 18.02.2003 - X ZB 43/02 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2005 - 11 Verg 21/04 ; OLG München, Beschluss vom 23.12.2010 - Verg 21/10 , zitiert nach ibr-online).
  • VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18

    Stahlbauarbeiten

    Das OLG Frankfurt hat ein die Aufhebung des Verfahrens rechtfertigendes unwirtschaftliches Ausschreibungsergebnis abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bereits bei einer Abweichung der angebotenen Preise von einer vertretbaren Kostenschätzung des Auftraggebers in Höhe von 80 Prozent (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2013, 11 Verg 4/13) und in einer früheren Entscheidung von 23 Prozent (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juni 2005, 11 Verg 21/04) als vergaberechtsfehlerfrei bestätigt, ohne sich mit konkreten Preisangaben im Einzelnen auseinanderzusetzen.
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