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   OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 11 Verg 5/18   

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OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 11 Verg 5/18 (https://dejure.org/2018,19408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2018 - 11 Verg 5/18 (https://dejure.org/2018,19408)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 (https://dejure.org/2018,19408)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vergaberecht: Ausschluss einer Bieterin wegen vorzeitiger Beendigung früheren Auftrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergaberecht: Ausschluss einer Bieterin wegen vorzeitiger Beendigung früheren Auftrages

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausschluss eines Bieters wegen ungenehmigten Nachunternehmereinsatzes bei einem früheren Auftrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungenehmigter Nachunternehmereinsatz: Ausschluss vom nachfolgenden Vergabeverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Angebotsausschluss bei vertragswidrigem Nachunternehmereinsatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ungenehmigter Nachunternehmereinsatz: Ausschluss vom nachfolgenden Vergabeverfahren! (VPR 2018, 226)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ungenehmigter Nachunternehmereinsatz: Ausschluss vom nachfolgenden Vergabeverfahren! (IBR 2018, 642)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 102
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 11 Verg 13/17

    Vorzeitige Gestattung des Zuschlags im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 11 Verg 5/18
    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 12.10.2017 (AZ. 11 Verg 13/17) zurückgewiesen, auf den wegen der Begründung verwiesen wird.

    Es wird insoweit auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 12.10.2017 (AZ. 11 Verg 13/17) verwiesen.

  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 11 Verg 5/18
    Diese Genehmigung soll zumindest durch einen billigenden Prüfungsvermerk mit verantwortlicher Unterschrift zum Ausdruck kommen (Senat, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 11 Verg 5/10 Rn. 77, juris).
  • OLG Frankfurt, 24.02.2009 - 11 Verg 19/08

    Vergabeverfahren über Postdienstleistungen: Eignungsprüfung bei vorangegangenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 11 Verg 5/18
    b) Die Antragsgegnerin hat, wie geboten (vgl. BT-Drucks. 18/6281, S. 106; Hausmann/von Hoff in: Kulart/Kus/Portz/Prieß, GWB, 4. Auflage, § 124 Rn. 53; vgl. auch Senat, Beschluss vom 24.2.2009 - 11 Verg 19/08), auch die Prognose getroffen, dass von der Antragstellerin unter Berücksichtigung der festgestellten früheren Schlechtleistung im Hinblick auf die Zukunft zu erwarten ist, dass sie den nunmehr zu vergebenden Auftrag nicht gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführen werde und hat diese Prognoseentscheidung auch hinreichend dokumentiert.
  • OLG Celle, 22.05.2009 - 14 U 45/09

    Vorzeitige Auftragsentziehung im Bauvertrag bei nicht ernsthaftem Tätigwerden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 11 Verg 5/18
    Zwar kann eine Zustimmung bei entsprechendem übereinstimmenden Willen beider Vertragspartner auch ohne Beachtung der Schriftform wirksam sein, wenn im Einzelfall unter Auslegung des beiderseitigen wirklichen Willens nach § 133 BGB anzunehmen ist, dass beide Partner davon ausgehen, nur das mündlich Abgesprochene solle Gültigkeit besitzen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 22.5.2009 - 14 U 45/09 Rn. 10, zit. nach juris; zur Zulässigkeit der Abweichung vom Formzwang auch: Gartz in: Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B, 4. Auflage, § 4 VOB/B Rn. 148).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 11 Verg 2/20

    Voraussetzungen der Berechtigung zur Weitergabe eines Produktkeys

    In diesem Fall genügt er der Pflicht, (u.a.) über mögliche Ausschlussgründe zu entscheiden, dadurch, dass er die Wertung des Dritten genehmigt und dies zumindest durch einen billigenden Prüfungsvermerk mit verantwortlicher Unterschrift zum Ausdruck bringt (Senat, Beschluss vom 9.7.2010 - 11 Verg 5/10 ; Beschluss vom 3.5.2018 - 11 Verg 5/18 ).
  • OLG München, 29.01.2021 - Verg 11/20

    Rechtswidriger Ausschluss im Rahmen öffentlicher Ausschreibung von

    Der Antragsgegner hat vor einem Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB ferner einer Prognoseentscheidung dahingehend zu treffen und zu dokumentieren, ob von dem fraglichen Bieter unter Berücksichtigung der festgestellten früheren Schlechtleistung im Hinblick auf die Zukunft zu erwarten ist, dass er den nunmehr zu vergebenden Auftrag nicht gesetzestreu, ordnungsgemäß und sorgfältig ausführen werde (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.05.2018, 11 Verg 5/18, juris Tz. 57; OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017, 13 Verg 9/16, juris Tz. 52; Pauka in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl, GWB § 124 Rz. 4; Kaufmann in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl., GWB § 124 Rz. 82; Stolz in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 124 GWB Rz. 2; abweichend Tz. 40 - nur erforderlich, wenn sich der Unternehmer auf Selbstreinigung beruft; a.A. Opitz in Beck"scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., GWB § 124 Rz. 95 - eine Prognoseentscheidung sei nicht nötig).
  • VK Bund, 19.08.2020 - VK 2-59/20

    Vergabesperre; Ausschluss nach §124 Abs, 1 Nr. 3, Nr. 7 GWB

    solch erheblichen Folgen, hat der Auftraggeber damit die Wesentlichkeit einer Anforderung im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB deutlich gemacht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Oktober 2017, Az.: 11 Verg 13/17 sowie Beschluss vom 3. Mai 2018, Az.: 11 Verg 5/18).
  • OLG Koblenz, 23.05.2022 - Verg 2/22

    Rüge eines Vergaberechtsverstoßes durch Verständnisfrage

    Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden Senat, Beschluss vom 23. März 2022 - Verg 1/22 - Beschluss vom 8. November 2021 - Verg 5/21 - Beschluss vom 14. Oktober 2020 - Verg 7/20 - Beschluss vom 12. Oktober 2020 - Verg 8/20 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 -, juris, Rdnr. 15; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rdnr. 11; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 -, juris, Rdnr. 41; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17 -, juris, Rdnr. 52).

    Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20 -, juris, Rdnr. 16; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19 -, juris, Rdnr. 12; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18 -, juris, Rdnr. 14; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18 -, juris, Rdnr. 42; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17 -, juris, Rdnr. 53; Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.

  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17).

    Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17; Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.

  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

    Bei der Abwägung sind das Interesse der Allgemeinheit an einer wirtschaftlichen Erfüllung der Aufgaben des Auftraggebers, die Erfolgsaussichten der Beschwerde, die allgemeinen Aussichten des Antragstellers im Vergabeverfahren, den Auftrag zu erhalten, und das Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen (vgl. zu allem Vorstehenden OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17).

    Denn die sofortige Beschwerde hat bei der gebotenen und im Verfahren nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB allein möglichen summarischen Prüfung (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 15 Verg 1/20; OLG Dresden, Beschluss vom 21. August 2019 - Verg 5/19; OLG München, Beschluss vom 30. Juli 2018 - Verg 05/18; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 11 Verg 5/18; Beschluss vom 24. August 2017 - 11 Verg 12/17; Dieck-Bogatzke in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 173 GWB, Rdnr. 28) auf der Grundlage der bis zum heutigen Tage eingegangenen Schriftsätze keine Aussicht auf Erfolg.

  • VK Bund, 17.08.2023 - VK 2-56/23

    Ausschluss eines Angebots gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A

    Auch ein Verstoß gegen den kaufmännischen Teil des Vertrages kann als Schlechtleistung in diesem Sinne eingestuft werden (vgl. EuGH v. 3. Oktober 2019 C 267/18 sowie OLG Frankfurt v. 3. Mai 2018 11 Verg 5/18, jeweils zum ungenehmigten Nachunternehmereinsatz).
  • BayObLG, 13.06.2022 - Verg 6/22

    Zulässige Vergabe von Versorgungsleistungen der Kalt- und Warmverpflegung

    Bei der diesbezüglichen Prüfung handelt es sich um eine Bewertung mit prognostischem Charakter, bei der dem Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zusteht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Mai 2018, 11 Verg 5/18, juris Rn. 58; Summa in jurisPK-VergabeR, GWB § 124 Rn. 48).
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