Rechtsprechung
OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe ; Nutzungsentschädigung; Getrennt lebende Ehegatten ; Wohnungsrecht; Finanzierungskosten ; Gesamtgläubiger
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 428; ; BGB § 745; ; BGB § 745 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 428 745 1092
Nutzungsentschädigung getrenntlebender Eheleute bei unentgeltlichem Wohnungsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 29.11.1999 - 10 O 444/99
- OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93
Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Trennen sich Eheleute endgültig und zieht einer aus der im Eigentum beider stehenden Wohnung aus, so gelten nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1982, 1753 f.; 1983, 1845 ff.; 1986, 1340 f.; 1994, 1721 f.) folgende Grundsätze: Der ausziehende Ehegatte kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangen. - BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90
Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Sie ist daher erstmals ab Mai 1999 zu zahlen (vgl. dazu BGH NJW-RR 1993, 386, 387). - BGH, 21.12.1966 - V ZB 24/66
Wohnungsberechtigte als Gesamtgläubiger
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Eine solche Bestellung ist - trotz des höchstpersönlichen Charakters des Wohnungsrechts - rechtlich möglich (BGHZ 46, 253, 256 ff.;… Staudinger/Langhein, 13.Aufl., § 741 Rn. 128, 132).
- BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84
Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Trennen sich Eheleute endgültig und zieht einer aus der im Eigentum beider stehenden Wohnung aus, so gelten nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1982, 1753 f.; 1983, 1845 ff.; 1986, 1340 f.; 1994, 1721 f.) folgende Grundsätze: Der ausziehende Ehegatte kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangen. - BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80
Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Trennen sich Eheleute endgültig und zieht einer aus der im Eigentum beider stehenden Wohnung aus, so gelten nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1982, 1753 f.; 1983, 1845 ff.; 1986, 1340 f.; 1994, 1721 f.) folgende Grundsätze: Der ausziehende Ehegatte kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangen. - BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus OLG Köln, 10.03.2000 - 11 W 106/99
Trennen sich Eheleute endgültig und zieht einer aus der im Eigentum beider stehenden Wohnung aus, so gelten nach der Rechtsprechung (vgl. etwa BGH NJW 1982, 1753 f.; 1983, 1845 ff.; 1986, 1340 f.; 1994, 1721 f.) folgende Grundsätze: Der ausziehende Ehegatte kann eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung gemäß § 745 Abs. 2 BGB verlangen.