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   OLG Karlsruhe, 17.08.2000 - 11 W 113/00   

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https://dejure.org/2000,8535
OLG Karlsruhe, 17.08.2000 - 11 W 113/00 (https://dejure.org/2000,8535)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.08.2000 - 11 W 113/00 (https://dejure.org/2000,8535)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. August 2000 - 11 W 113/00 (https://dejure.org/2000,8535)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 103; ; ZPO § 104; ; ZPO § 720 a Abs. 3; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 795 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme von Vollstreckungsbeschränkungen in den Kostenfestsetzungsbeschluss; Höhe der Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenfestsetzungsbeschluss ; Kostengrundentscheidung; Vollstreckungsbeschränkungen; Abwendungsbefugnis; Rechtsmittel

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 3 O 418/99
  • OLG Karlsruhe, 17.08.2000 - 11 W 113/00

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2000, 555
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 25.08.1987 - 8 W 415/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2000 - 11 W 113/00
    Trotz dieser Automatik der Abhängigkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses vom zugrunde liegenden Titel, den er bezüglich der Kosten nur der Höhe nach ausfüllt, und obwohl die sich aus dem zugrunde liegenden Titel ergebenden Beschränkungen der Zwangsvollstreckung auch ohne ausdrückliche Aufnahme in den Kostenfestsetzungsbeschluß wirken (vgl. MünchKomm., ZPO, § 104, 55), sind sich Literatur und Rechtsprechung weitestgehend dahin einig, daß die Vollstreckungsbeschränkungen zur Klarstellung und Rechtssicherheit in den Kostenfestsetzungsbeschluß aufzunehmen sind (vgl. z.B. MünchKomm., a.a.O., Thomas/Putzo, 22. Aufl., 104, 19; Zöller, 21. Aufl., §§ 103, 104 Rdnr. 21 Stichwort: Sicherheitsleistung jeweils m.w.N.; Stein/Jonas, 21. Aufl., § 103 Abs. 2, 6; OLG Stuttgart, Rpfleger 1988, 39; OLG Nürnberg JurBüro 1964, 44).
  • OLG Frankfurt, 31.08.2017 - 18 W 86/17

    Erstattungsfähigkeit von Kosten einer Avalbürgschaft und eines

    Der ursprüngliche Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19.12.2008, aus dem die Vollstreckung drohte, war mit Rechtskraft der neuen, abändernden Kostengrundentscheidung am 08.09.2016 wirkungslos geworden (vgl. BGH, MDR 2007, 742, 743; OLG Karlsruhe, Rpfleger 2000, 555), so dass von diesem Zeitpunkt an eine Vollstreckung nicht mehr zu befürchten und daher auch nicht mehr abzuwenden war.
  • OLG Celle, 29.02.2008 - 2 W 50/08

    Kostenfestsetzung vor Ablauf einer Zahlungsfrist trotz eines eine vereinbarte

    Er teilt daher unmittelbar das Schicksal der Kostengrundentscheidung - Grundsatz der Akzessorität - (vgl. OLG München MDR 2001, 414. OLG Naumburg RPfleger 2002, 38. OLG Karlsruhe RPfleger 2000, 555).
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