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   OLG München, 16.04.2002 - 11 W 1138/02   

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https://dejure.org/2002,9836
OLG München, 16.04.2002 - 11 W 1138/02 (https://dejure.org/2002,9836)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2002 - 11 W 1138/02 (https://dejure.org/2002,9836)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2002 - 11 W 1138/02 (https://dejure.org/2002,9836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 134 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) auf das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechtes und der Steuerberatergebührenordnung auf Euro

  • Anwaltsblatt

    § 134 BRAGebO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Übergangsrecht bei Euro-Umstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1220
  • FamRZ 2002, 1506
  • AnwBl 2002, 434
  • Rpfleger 2002, 380
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00

    Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken

    Die auf Gesetzesänderungen bezogenen Übergangsvorschriften in § 73 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GKG und in § 134 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BRAGO finden - mangels einer abweichenden Regelung im KostREuroUG vom 27.04.2001 (BGBl. I S. 751) - auf die Umstellung von DM zum Euro in den Gebührengesetzen entsprechende Anwendung (wie hier Markl/Meyer, GKG (2003), § 73, Rn. 1; OLG München - Beschluss vom 16.04.2002 - 11 W 1138/02 - JurBüro 2002, 417; VGH Mannheim - Beschluss vom 04.04.2002 - 14 S 2326/01 - NJW 2002, 1893; a.A. OVG Bremen - Beschluss vom 21.03.2002 - OVG 1 S 126/02 - JurBüro 2002, 423).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 9 KO 3/07

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Ermäßigung der Geschäftsgebühr für

    Auch für die Bestimmung der maßgeblichen Fassung der Anlage 1 zu § 11 BRAGO ist gemäß § 134 Abs. 1 Satz 1 BRAGO die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist, denn die Änderung der BRAGO durch das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts auf Euro (KostREuroUG) wird von § 134 BRAGO erfasst (ebenso OLG München, Beschluss vom 16. April 2002 - AZ 11 W 1138/02 - [...]).
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