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   OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 11 W 13/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14404
OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 11 W 13/13 (https://dejure.org/2013,14404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2013 - 11 W 13/13 (https://dejure.org/2013,14404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 11 W 13/13 (https://dejure.org/2013,14404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 227 ZPO, § 569 ZPO, § 571 ZPO, § 935 ZPO
    Zur Dringlichkeitsschädlichkeit eines Terminverlegungsantrags sowie der Einreichung einer Beschwerdebegründung nach Ablauf der Beschwerdefrist

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu dringlichkeitsschädlichen Verzögerungen im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren bei Stellung eines Terminverlegungantrags und Einreichung der Beschwerdebegründung nach Ablauf der Beschwerdefrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227; ZPO § 569; ZPO § 571; ZPO § 935
    Feststellung der Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren Erstellung eines Terminverlegungantrags und Einreichung der Beschwerdebegründung nach Ablauf der Beschwerdefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 496
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.03.2011 - 4 U 200/10

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zögerliche Prozessführung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 11 W 13/13
    Ein Verlegungsantrag kann dringlichkeitsschädlich wirken, wenn es zu einer nicht unerheblichen Verzögerung des Verfahrens kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.3.2011, Az: 4 U 200/10, zitiert nach juris; W. Berneke, ebenda Rd. 87 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 13.12.2005 - 6 W 33/04

    Abschiebungshaft, Aufenthaltsgestattung, Ausreisepflicht, Asylverfahren,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2013 - 11 W 13/13
    Es entspricht aber einer sachgerechten Prozessführung, dem Rechtsmittelgericht gegenüber zeitnah zum Ausdruck zu bringen, aus welchen Gründen die Entscheidung angefochten wird (Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 571 Rd. 1; OLG Karlsruhe Beschluss vom 5.4.2004, Az: 6 W 33/04).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - U (Kart) 7/18

    "MUB-Hintersitzlehnen"

    Einer Dringlichkeit der Angelegenheit steht ebenso entgegen, wenn der Antragsteller, gleichgültig, ob er in erster Instanz obsiegt hat oder nicht, eine mehr als nur kurzfristige Vertragung beantragt oder ihr zustimmt (OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 10983 - Comedyvideos ).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20
    Einer Dringlichkeit der Angelegenheit steht ebenso entgegen, wenn der Antragsteller, gleichgültig, ob er in erster Instanz obsiegt hat oder nicht, eine mehr als nur kurzfristige Vertragung beantragt oder ihr zustimmt (OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 10983 - Comedyvideos ).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2016 - 11 U 113/15

    Voraussetzungen der Berechtigung zur Weitergabe eines Produktkeys

    Grundsätzlich ist im jeweiligen Einzelfall ohne Zugrundelegung einer starren Regelfrist zu bewerten, ob der Zeitraum des Zuwartens dringlichkeitsschädlich wirkt (Senat, Urteil vom 28.5.2013-11 W 13/13).
  • LG Köln, 03.03.2022 - 14 O 354/21

    Urheberrecht, Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens, Berichterstattung über

    Ein Verlegungsantrag kann grundsätzlich dringlichkeitsschädlich wirken, wenn es zu einer nicht unerheblichen Verzögerung des Verfahrens kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.3.2011, Az: 4 U 200/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 10983).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    Mit der Stellung eines Eilantrages darf der Verfügungskläger nicht ohne überzeugenden Grund längere Zeit zuwarten, wenn er die maßgeblichen Umstände der Schutzrechtsverletzung und der ihm fortdauernd drohenden Nachteile kennt (BGH, GRUR 2000, 151 - Späte Urteilsbegründung; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; Senat, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Frankfurt, Urt. v. 28.05.2013, BeckRS 2013, 10983; Senat, GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; LG Düsseldorf GRUR 1950, 42; BeckOK PatR/Voß, 4. Edition Stand 28.11.2016, PatG Vorbem. zu § 139 Rz. 285).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2020 - U (Kart) 10/20
    Einer Dringlichkeit der Angelegenheit steht ebenso entgegen, wenn der Antragsteller, gleichgültig, ob er in erster Instanz obsiegt hat oder nicht, eine mehr als nur kurzfristige Vertragung beantragt oder ihr zustimmt (OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 10983 - Comedyvideos ).
  • LG Köln, 03.02.2022 - 14 O 392/21

    Urheberrechtlicher Schutz für Zeichnungen auf Donutverpackung als Werk der

    Ein Verlegungsantrag kann grundsätzlich dringlichkeitsschädlich wirken, wenn es zu einer nicht unerheblichen Verzögerung des Verfahrens kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.3.2011, Az: 4 U 200/10, zitiert nach juris; OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2013, 10983).
  • LG Darmstadt, 18.03.2024 - 18 O 7/24

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

    Vom Verfügungskläger verursachte Verfahrensverzögerungen bei der Erwirkung der einstweiligen Verfügung, wie beispielsweise durch das Stellen von Terminverlegungsanträgen, lassen regelmäßig darauf schließen, dass "ihm die Sache nicht so eilig ist", wobei bereits der Verlegungsantrag als solcher dringlichkeitsschädlich ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 2.9.2021 - 19 U 86/21; OLG Hamm, Urteil vom 20.4.2021 - 4 U 14/21; OLG München, Hinweisbeschluss vom 16.9.2021 - 29 U 3437/21 Kart; OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2017 - 2 U 162/16; ferner: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.5.2013 - 11 W 13/13).
  • OLG Nürnberg, 28.02.2023 - 3 W 290/23

    Kein Verfügungsgrund bei Nichtbegründung einer sofortige Beschwerde gegen

    Es entspricht daher einer sachgerechten Prozessführung, dem Rechtsmittelgericht gegenüber zeitnah zum Ausdruck zu bringen, aus welchen Gründen die Entscheidung angefochten wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2013 - 11 W 13/13, juris-Rn. 20).

    Insbesondere bei einem Rechtsmittelführer, der den Weg des einstweiligen Verfügungsverfahrens eingeschlagen hat, legt eine sachgerechte Prozessführung es nahe, die Beschwerdebegründung innerhalb der Beschwerdefrist oder jedenfalls im engen zeitlichen Zusammenhang mit ihr einzureichen (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2013 - 11 W 13/13, juris-Rn. 20).

  • LG Siegen, 29.07.2016 - 1 S 35/16

    Wiedereinräumung des Besitzes durch den Einbau neuer Schlösser

    Gleiches könnte auch angesichts der Terminverlegungsanträge gelten (vgl. hierzu etwa OLG Hamm, Urt. v. 30.06.2009, 4 U 74/09, juris, Rn. 28, im Rahmen der Wertung von § 12 UWG; OLG Frankfurt, Urt. v. 28.05.2013, 11 W 13/13, juris, Rn. 17ff.).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 12 W 71/15

    Einstweilige Verfügung: Rechtsschutzbedürfnis für Unterlassungsverfügung bei

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