Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 W 131/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,7777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltsgebühren; Gewillkürter Parteiwechsel ; Verschiedene Angelegenheiten; Erhöhung der Prozessgebühr; Beweisgebühr; Umsatzsteuer
- Judicialis
BRAGO § 6 I 2; ; BRAGO § 13 II 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltsgebühren bei gewillkürtem Parteiwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe - 6 O 53/99
- OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 W 131/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 18.10.1996 - 9 W 159/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 W 131/00
Hat dagegen der neue Beklagte dem Rechtsanwalt bereits vor dem Ausscheiden der zunächst verklagten Partei Mandat erteilt und hat dieser in der Phase gemeinsamer Beauftragung Tätigkeiten desselben Inhalts für beide Beklagten entfaltet, können die entstandenen Gebühren nur einmal verlangt werden (§ 13 Abs. 2 BRAGO), die Prozessgebühr allerdings um 3/10 nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO erhöht (ebenso OLG Schleswig JurBüro 1997, 584; Hansens JurBüro 1997, 568). - BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80
Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.10.2000 - 11 W 131/00
Da aber bereits zuvor am 05.05.1999 mündlich verhandelt worden war, setzte der gewillkürte Parteiwechsel die Zustimmung der früheren Beklagten Ziffer 1 voraus (BGH NJW 1981, 989).
- BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06
Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel
Danach wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit tätig, wenn er die beiden wechselnden Beklagten teilweise - sei es auch nur für kurze Zeit - nebeneinander vertritt (OLG Bamberg, JurBüro 1978, 696, 697; OLG Hamburg, MDR 2002, 1339; OLG Hamm, JurBüro 2002, 192, 193; OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 88, 89; OLG Köln, JurBüro 1998, 589; OLG München, Rpfleger 1996, 261; OLG Schleswig, JurBüro 1997, 584).