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   OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99   

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OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99 (https://dejure.org/1999,2209)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.12.1999 - 11 W 177/99 (https://dejure.org/1999,2209)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Dezember 1999 - 11 W 177/99 (https://dejure.org/1999,2209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 608 (Ls.)
  • ZIP 2000, 465
  • MDR 2000, 295
  • NZI 2000, 76
  • Rpfleger 2000, 122
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. NJW 1997, 2163) darf das Rechtsmittelgericht ein von der jeweiligen Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und "leerlaufen" lassen.

    Im Hinblick darauf, dass es "zuvörderst den Fachgerichten (obliegt), die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen" (BVerfG NJW 1997, 2163), hält der Senat die dargelegten Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung von Rechtsmittelvorschriften auch im vorliegenden Fall für anwendbar.

  • LG Kassel, 07.04.1999 - 3 T 165/99

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
    Diese Schlussfolgerung wird aber - soweit ersichtlich - bislang nur vom LG Kassel (ZInsO 1999, 356 mit ablehnender Anmerkung von Uhlenbruck, ZInsO 1999, 357) gezogen.

    Der Senat kann deshalb offen lasen, ob § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO über § 4 InsO Anwendung findet und die Erstbeschwerde statthaft war (verneinend LG Kassel ZInsO 1999, 356; bejahend LG Oldenburg Rpfleger 1999, 559) und ob - etwa aus verfassungsrechtlichen Gründen - Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, obwohl die Gesetzgebungsgeschichte eindeutig dagegen spricht (vgl. die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/2443, S. 255, und die Gegenäußerung der Bundesregierung, aaO, S. 266).

  • OLG Frankfurt, 10.08.1999 - 26 W 102/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
    Er sieht sich hieran aber durch Entscheidungen des OLG Köln (Beschl. v. 23.3. 1999, ZIP 1999, 586 und vom 23.6. 1999, ZIP 1999, 1714), des OLG Frankfurt (Beschl. v. 10.8. 1999, Rpfleger 1999, 559) und des BayObLG (Beschl. v. 8.10.1999 - 4Z BR 7/99, bislang unveröffentlicht) gehindert.

    Der Senat kann deshalb offen lasen, ob § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO über § 4 InsO Anwendung findet und die Erstbeschwerde statthaft war (verneinend LG Kassel ZInsO 1999, 356; bejahend LG Oldenburg Rpfleger 1999, 559) und ob - etwa aus verfassungsrechtlichen Gründen - Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist, obwohl die Gesetzgebungsgeschichte eindeutig dagegen spricht (vgl. die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 12/2443, S. 255, und die Gegenäußerung der Bundesregierung, aaO, S. 266).

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 2 W 119/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
    Er sieht sich hieran aber durch Entscheidungen des OLG Köln (Beschl. v. 23.3. 1999, ZIP 1999, 586 und vom 23.6. 1999, ZIP 1999, 1714), des OLG Frankfurt (Beschl. v. 10.8. 1999, Rpfleger 1999, 559) und des BayObLG (Beschl. v. 8.10.1999 - 4Z BR 7/99, bislang unveröffentlicht) gehindert.

    cc) Die Unstatthaftigkeit der weiteren Beschwerde in Fällen der vorliegenden Art lässt sich auch nicht mit Blick auf die Rechtslage im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit begründen (so aber OLG Köln ZIP 1999, 1714 f).

  • BGH, 15.02.1978 - IV ZB 76/77

    Scheidung einer Ehe wegen Ehebruchs - Zuständigkeit eines Gerichts - Entscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
    Sollte der Bundesgerichtshof die Vorlage und die sofortige weitere Beschwerde als zulässig ansehen, ist es ihm vorbehalten, auch in der Sache zu entscheiden (BGH NJW 1978, 1260; NJW 1990, 3081 unter IV).
  • BGH, 11.07.1990 - XII ZB 113/87

    Zulässigkeit eines Anerkennungsverfahrens; Umfang der Entscheidung über eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
    Sollte der Bundesgerichtshof die Vorlage und die sofortige weitere Beschwerde als zulässig ansehen, ist es ihm vorbehalten, auch in der Sache zu entscheiden (BGH NJW 1978, 1260; NJW 1990, 3081 unter IV).
  • LG Köln, 26.02.1999 - 19 T 18/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
    Wer jedoch - wie die wohl überwiegende Rechtsprechung - in § 4 InsO keine Verweisung auf die §§ 114 ff. ZPO sieht und deshalb auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu gewähren, ablehnt (so etwa LG Köln ZIP 1999, 588, dazu EWiR 1999, 765 (Springenerr) ; Bork, ZIP 1998, 1209, 1214), müsste konsequenterweise schon die Statthaftigkeit der Erstbeschwerde verneinen.
  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
    Vielmehr ist von dem allgemeinen Grundsatz des Verfahrensrechtes der streitigen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit auszugehen, wonach die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht davon abhängig ist, ob die Erstbeschwerde zulässig war (vgl. BGH NJW 1992, 3305).
  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
    Er sieht sich hieran aber durch Entscheidungen des OLG Köln (Beschl. v. 23.3. 1999, ZIP 1999, 586 und vom 23.6. 1999, ZIP 1999, 1714), des OLG Frankfurt (Beschl. v. 10.8. 1999, Rpfleger 1999, 559) und des BayObLG (Beschl. v. 8.10.1999 - 4Z BR 7/99, bislang unveröffentlicht) gehindert.
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99
    Er sieht sich hieran aber durch Entscheidungen des OLG Köln (Beschl. v. 23.3. 1999, ZIP 1999, 586 und vom 23.6. 1999, ZIP 1999, 1714), des OLG Frankfurt (Beschl. v. 10.8. 1999, Rpfleger 1999, 559) und des BayObLG (Beschl. v. 8.10.1999 - 4Z BR 7/99, bislang unveröffentlicht) gehindert.
  • LG Konstanz, 14.09.1999 - 6 T 58/99

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach der

  • AG Stendal, 21.05.1999 - 7 IK 11/99

    Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Antrag auf Erteilung von

  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

  • BGH, 31.03.1970 - III ZB 23/68

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung der Oberlandesgerichte im FGG

  • AG Göttingen, 01.04.1999 - 74 IK 22/99

    Rechtliches Gehör und Beiordnung eines Rechtsanwalts im

  • BayObLG, 28.07.1999 - 4Z BR 1/99

    Insolvenzverfahren

  • OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00

    Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren;

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob bereits die Tatsache einer Entscheidung des Insolvenzgerichts im Insolvenzverfahren, über die das Landgericht als Beschwerdegericht zu entscheiden hatte, unabhängig von dem spezifisch insolvenzrechtlichen Inhalt der Entscheidung und der Einschlägigkeit des Rechtsweges der InsO ausreicht, um zur Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zu kommen (so OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Stuttgart, Beschl. v. 14. Januar 2000 - 8 W 374/99 und 375/99; wohl auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99), oder ob zwingend ein Beschwerdeverfahren nach der InsO vorausgegangen sein muss.

    Ebenfalls dahingestellt bleiben kann die von der Mehrzahl der Oberlandesgerichte inzwischen positiv beantwortete Frage, ob eine sofortige Beschwerde und damit auch eine sofortige weitere Beschwerde dann statthaft ist, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner in einer Auflage nach § 305 Abs. 3 Satz 1 InsO die Beibringung von Unterlagen und Erklärungen - etwa des Angebots einer "angemessenen" Befriedigungsquote oder der Beibringung einer qualifizierten Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung - aufgibt, die nach dem Gesetz nicht verlangt werden können (für die Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in diese Fällen BayObLG, Beschl. v. 3. November 1999 - 4 Z BR 3/99; Beschl. v. 2. Dezember 1999 - 4 Z BR 8/99; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102; OLG Köln, ZIP 1999, 1929 = DZWIR 2000, 29; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 1. Februar 2000 - 1 W 51/99; anders nur OLG Frankfurt, Beschl. v. 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99, das schon die Erstbeschwerde für unstatthaft hält).

  • OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00

    Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag

    Nur wenn die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 6 Abs. 1 InsO anfechtbar ist, weil ein Fall gegeben ist, in dem die Insolvenzordnung ausdrücklich eine derartige Anfechtbarkeit vorsieht, ist gemäß § 7 Abs. 1 InsO gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts der Weg zum Oberlandesgericht eröffnet (BGH, ZIP 2000, 755; Senat, ZIP 2000, 552 = NZI 2000, 130 = ZinsO 2000, 104; Senat, ZIP 2000, 462 [463); Senat ZIP 1999, 1767 [1768]; Senat, ZIP 1999, 586 [587] = NZI 1999, 198 [199] = NJW-RR 1999, 996 [997]; BayObLG, ZIP 2000, 320 [321] = NZI 2000, 129 = ZInsO 2000, 161; BayObLG, ZIP 1999, 1767 [1768] = NZI 1999, 412 [413]; BayObLG, ZIP 1999, 1767 [1768] = NZI 1999, 412 [413]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453; OLG Naumburg, Beschluß vom 15.03.2000, 5 W 28/00; HK-Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 5; a.A.: OLG Karlsruhe, NZI 2000, 76 für die sofortige weitere Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22. März 2000, 3 W 50/00 für die sofortige weitere Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtspflegers; wohl auch: OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; offen gelassen: OLG Celle, ZIP 2000, 802 [803] = NZI 2000, 229 [230]).

    Der Senat sieht sich an seiner Verwerfungsentscheidung nicht durch den Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Dezember 1999 (NZI 2000, 76) und den Beschluß des Oberlandesgericht Zweibrücken vom 22. März 2000, 3 W 45/00, gehindert.

  • OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00

    Abweichung von einem Vorlagebeschluss in einer Frage des Insolvenzrechts

    Mit dem am 2. März 2000 eingegangenen Schriftsatz hat der Schuldner gegen den Beschluss des Landgerichts "sofortige weitere Beschwerde" eingelegt und unter Verweis auf den Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Dezember 1999 - 11 W 177/99 - deren Zulassung nach § 7 Abs. 1 InsO beantragt.

    Der Senat sieht sich an seiner Verwerfungsentscheidung nicht durch den Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Dezember 1999 - 11 W 177/99 - gehindert.

  • OLG Zweibrücken, 22.03.2000 - 3 W 50/00

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in Verfahren betreffend die

    Der Senat schliesst sich jedoch der von den Oberlandesgerichten Karlsruhe (Vorlagebeschluss vom 29. Dezember 1999 - 11 W 177/99 - = NZI 2000, 26) und Frankfurt (Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 26 W 124/99 -) vertretenen Auffassung an.
  • OLG Celle, 08.03.2000 - 2 W 23/00

    Tragung der Kosten des Verfahrens der vorläufigen Insolvenzverwaltung;

    Es kommt deshalb auch nicht entscheidend auf die Frage an, ob die sofortige weitere Beschwerde nach § 7 Abs. 1 InsO auch dann statthaft ist, wenn das Beschwerdegericht über eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Insolvenzgerichts zu entscheiden hatte, der keine spezifisch Insolvenzrechtliche Problematik betraf (zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in derartigen Fällen OLG Karlsruhe, ZInso 2000, 102 = InvO 2000, 49).
  • OLG Celle, 11.09.2000 - 2 W 87/00

    Voraussetzungen für die Anordnung der Postsperre im Insolvenzverfahren; Vortrag

    Soweit als Voraussetzung für die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde verlangt wird, dass schon die Erstbeschwerde zum Landgericht statthaft gewesen ist (s. zu dieser Voraussetzung OLG Köln, ZInsO 2000, 104; OLG Köln, ZInsO 2000, 117 ; OLG Frankfurt, NZI 2000, 137; OLG Karlsruhe, ZInsO 2000, 102), ist auch dieses Merkmal hier erfüllt.
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Abweisung mangels Masse

    c) Wird abweichend von den Ausführungen zu b) darauf abgestellt, dass die weitere Beschwerde auch in Fällen stattfindet, in denen die Insolvenzordnung selbst kein Rechtsmittel vorsieht (vgl. OLG Karlsruhe, Vorlagebeschluss vom 29. Dezember 1999 -11 W 177/99- veröffentlicht NZI 2000, 76), scheitert eine Zulassung jedenfalls daran, dass die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.
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