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   OLG München, 24.09.1999 - 11 W 2377/99   

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https://dejure.org/1999,48557
OLG München, 24.09.1999 - 11 W 2377/99 (https://dejure.org/1999,48557)
OLG München, Entscheidung vom 24.09.1999 - 11 W 2377/99 (https://dejure.org/1999,48557)
OLG München, Entscheidung vom 24. September 1999 - 11 W 2377/99 (https://dejure.org/1999,48557)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 26.11.2009 - 3 U 103/06

    Schadensersatz bei Beschädigung eines Kunstwerks: Unmöglichkeit der

    Notwendig kann die Teilnahme eines Privatgutachters im Rahmen einer Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen sein (OLG München, Beschl. v. 24.09.1999, 11 W 2377/99, AGS 2000, 37).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 12 W 11/09

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein privates

    Die Parteivereinbarung und nicht die Regelung des JVEG ist die Grundlage der Festsetzung der notwendigen Kosten (vergleiche OLG München vom 24. September 1999, 11 W 2377/99, AGS 2000, 37, zitiert nach juris; vergleiche BGH vom 25. Januar 2007, VIIZB 74/06, NJW 2007, 1532, zitiert nach juris Rdnr. 11), weil dem Gutachten ein privater und kein gerichtlicher Auftrag im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG zugrunde liegt.

    Das von der Beklagten gleichwohl veranlasste Erscheinen des Privatgutachters zum Termin war ebenfalls nicht notwendig, um für sie ungünstige Feststellungen des gerichtlich bestellten und in diesem Termin angehörten Sachverständigen SV2 zu erschüttern; lediglich in diesem Fall kann eine Terminswahrnehmung mit einem Privatgutachter notwendig sein (vergleiche OLG München AGS 2000, 37, juris Randnummer 5).

  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Ob die von einer Prozesspartei gleichwohl veranlasste Teilnahme ihres Privatgutachters an einem (Gerichts-) Termin dann als notwendig angesehen werden kann, wenn es darum geht, für die Partei ungünstige Feststellungen des gerichtlich bestellten und in dem Termin angehörten Sachverständigen zu erschüttern (vgl. OLG München AGS 2000, 37; OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 1076, 1077), kann hier auf sich beruhen, weil eine unter diesem Gesichtspunkt anzuerkennende Beratungsbedürftigkeit der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten im Termin vom 23.07.2007 ungeachtet des wiederholten Bestreitens der Erforderlichkeit der Privatgutachterkosten vom Kläger nicht hinreichend konkret vorgetragen worden ist.
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