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   OLG München, 18.11.2009 - 11 W 2492/09   

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https://dejure.org/2009,16815
OLG München, 18.11.2009 - 11 W 2492/09 (https://dejure.org/2009,16815)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2009 - 11 W 2492/09 (https://dejure.org/2009,16815)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2009 - 11 W 2492/09 (https://dejure.org/2009,16815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostengrundentscheidung und Kostenerstattung nach Entlassung eines Scheinbeklagten aus einem Rechtsstreit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Kostenerstattung nach Entlassung eines Scheinbeklagten aus dem Rechtsstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Kostenerstattung nach Entlassung eines Scheinbeklagten aus dem Rechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vom Zwang, sich rechtzeitig als Scheinbeklagter zu "outen"

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 113
  • FamRZ 2010, 750
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus OLG München, 18.11.2009 - 11 W 2492/09
    Für eine Klageabweisung war dagegen auf Grund der fehlenden Parteistellung kein Raum, nachdem der Kläger nach dem Hinweis auf die fehlende Identität zwischen Zustellungsempfänger und wahrer Beklagter umgehend die Rubrumsberichtigung beantragt hatte (BGH NJW-RR 1995, 764 und NJW-RR 2008, 582 = MDR 2008, 524; OLG Stuttgart OLGR 1998, 302 = NJW-RR 1999, 216; Zöller/Herget, a.a.O. , § 91 Rn. 2).

    10 3. Auf Grund der Kostenentscheidung des Landgerichts im Beschluss vom 15.05.2009 hat die Scheinbeklagte gegen den Kläger als Prozessgegner aber nur einen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die zur Geltendmachung seiner fehlenden Parteistellung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig waren (BGH NJW-RR 2008, 582).

    Dies gilt umso mehr, als der gestellte Klageabweisungsantrag im Hinblick auf die fehlende Parteistellung überflüssig war (BGH NJW-RR 2008, 582),.

  • OLG Dresden, 08.06.2007 - 10 W 291/07

    Zur Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei falscher Klagezustellung an

    Auszug aus OLG München, 18.11.2009 - 11 W 2492/09
    Der Senat teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden in dessen Beschluss vom 08.06.2007 - Az.: 10 W 291/07 - (OLGR Dresden 2007, 845), dass die hiermit verbundene Tätigkeit mit einem anwaltlichen Hinweis auf eine doppelte Rechtshängigkeit vergleichbar ist und damit - jedenfalls aus erstattungsrechtlicher Sicht - lediglich eine Verfahrensgebühr für eine sonstige Einzeltätigkeit gemäß der Nr. 3403 VV-RVG auslösen kann (vgl. Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, VV 3403 Rn. 17).
  • OLG Stuttgart, 09.04.1998 - 2 W 11/98

    Zustellungsempfänger einer erkennbar gegen einen anderen gerichteten Klage als

    Auszug aus OLG München, 18.11.2009 - 11 W 2492/09
    Für eine Klageabweisung war dagegen auf Grund der fehlenden Parteistellung kein Raum, nachdem der Kläger nach dem Hinweis auf die fehlende Identität zwischen Zustellungsempfänger und wahrer Beklagter umgehend die Rubrumsberichtigung beantragt hatte (BGH NJW-RR 1995, 764 und NJW-RR 2008, 582 = MDR 2008, 524; OLG Stuttgart OLGR 1998, 302 = NJW-RR 1999, 216; Zöller/Herget, a.a.O. , § 91 Rn. 2).
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus OLG München, 18.11.2009 - 11 W 2492/09
    Für eine Klageabweisung war dagegen auf Grund der fehlenden Parteistellung kein Raum, nachdem der Kläger nach dem Hinweis auf die fehlende Identität zwischen Zustellungsempfänger und wahrer Beklagter umgehend die Rubrumsberichtigung beantragt hatte (BGH NJW-RR 1995, 764 und NJW-RR 2008, 582 = MDR 2008, 524; OLG Stuttgart OLGR 1998, 302 = NJW-RR 1999, 216; Zöller/Herget, a.a.O. , § 91 Rn. 2).
  • OLG Koblenz, 17.12.2009 - 14 W 820/09

    Kostenerstattungsansprüche einer nicht existenten Partei

    Der Fall liegt damit anders als in der Entscheidung des OLG München vom 18.11.2009 (11 W 2492/09).
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