Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 26.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09   

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OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09 (https://dejure.org/2009,1508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.2009 - 11 W 27/09 (https://dejure.org/2009,1508)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 2009 - 11 W 27/09 (https://dejure.org/2009,1508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Kosten der Auskunftsanordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG - Werden einem Auskunftsbegehren nach § 101 Abs. 9 UrhG eine Vielzahl unterschiedlicher, verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen zu Grunde gelegt, handelt es sich gebührenrechtlich um inhaltlich unterschiedliche ...

  • openjur.de

    § 101 UrhG; § 128c KostO

  • Justiz Hessen

    § 128c Abs 1 Nr 4 KostO, § 101 Abs 9 UrhG, § 3 Nr 30 TKG
    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf Gestattung der Erteilung von Auskünften über die Inhaber von IP-Adressen

  • JurPC

    KostO § 128 c; UrhG § 101 IX
    Vorliegen mehrerer Anträge nach § 109 Abs. 9 UrhG

  • Judicialis

    KostO § 128 c; ; UrhG § 101 Abs. 9

  • kanzlei.biz

    Gebühren pro Werk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 128c; UrhG § 101 Abs. 9
    Gerichtsgebühren bei Geltendmachung unterschiedlicher Rechtsverletzungen hinsichtlich einer Vielzahl unterschiedlicher Werke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 128c Nr. 4 KostO, § 101 Abs. 9 UrhG
    Schwere Zeiten für Filesharing-Abmahner - Auskünfte zu 55 illegal angebotenen Werken kosten 11.000,00 EUR

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abmahnung - Abmahnkosten - Urheberrechtsschutz - Wettbewerbsverstöße

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kostenhöhe des Auskunftsanspruchs nach § 101 UrhG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtsgebühren bei Geltendmachung unterschiedlicher Rechtsverletzungen hinsichtlich einer Vielzahl unterschiedlicher Werke

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kostenansatz für urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kosten für urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen werden für Rechteinhaber teuer

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Vielzahl unterschiedlicher, verschiedene Werke betreffende Rechtsverletzungen bedingt mehrere Anträge mit gesonderten Gebühren nach § 128 c KostO

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahner muss 11.000 Euro zahlen für einheitlichen Auskunftsantrag unterschiedlicher Werke!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anzahl der IP-Adressen nicht maßgeblich für Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 407
  • MMR 2009, 551
  • MIR 2009, Dok. 141
  • ZUM 2009, 641
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 09.10.2008 - 6 W 123/08

    Urheberrecht - Gegenstandswert im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG n.F.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Aus der Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen kann dagegen nicht sicher darauf geschlossen werden, wie viele Personen eine Schutzrechtsverletzung begangen haben (OLG Karlsruhe, wie vor; OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38).

    Der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt unterscheidet sich auch dann für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in wesentlichen Punkten und bildet jeweils einen inhaltlich gesonderten Antrag, wenn mehrere unterschiedliche Werke zum Download angeboten werden (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38 OLG Düsseldorf, I-10 W 11/09, Beschl. v. 12.3.2009).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09

    Gebühren für mehrere Auskunftsersuche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Der Intention des Gesetzgebers, die Gebühr einerseits zu pauschalieren, andererseits aber am entstehenden Aufwand auszurichten, entspricht es vor diesem Hintergrund am besten, wenn auch im Falle der Zusammenfassung mehrerer inhaltlich unterschiedlicher Anträge für jeden Antrag eine gesonderte Gebühr anfällt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 W 4/09, WRP 2009, 335).

    Unterscheidet sich der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in einem wesentlichen Punkt, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 W 4/09, WRP 2009, 335).

  • OLG Frankfurt, 27.11.2008 - 11 W 37/08

    Keine selbstständige Anfechtung des Trennungsbeschlusses nach § 145 ZPO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Auch der Senat hatte sich in einem obiter-dictum ursprünglich diese Auffassung angeschlossen (Beschl. v. 27.11.2008, 11 W 37/08).
  • LG Köln, 02.09.2008 - 28 AR 4/08

    Zum gewerblichen Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Im Schrifttum wird mit Hinweis auf BT-Drucks. 16/5048, S. 56 vertreten, die Gebühr nach § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO falle für jede einzelne IP-Adresse an (so Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 101 Rn. 39; im Ergebnis ohne nähere Begründung ebenso LG Köln, Beschl. v. 2.9.2008 - 28 AR 4/08, MMR 2008, 761).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09
    Der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt unterscheidet sich auch dann für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in wesentlichen Punkten und bildet jeweils einen inhaltlich gesonderten Antrag, wenn mehrere unterschiedliche Werke zum Download angeboten werden (ebenso OLG Köln, Beschl. v. 9.10.2008, 6 W 123/08, GRUR-RR 2009, 38 OLG Düsseldorf, I-10 W 11/09, Beschl. v. 12.3.2009).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101, Rdn. 70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09, InstGE 11, 29 = WRP 2009, 335) dargelegten Auffassung fest, dass die Festgebühr nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO mehrfach anfällt, wenn in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen (ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; a.A. OLG München, GRUR-RR 2011, 230).

    Diese Auffassung wird von den Oberlandesgerichten Düsseldorf (Beschluss vom 12.03.2009 - 10 W 11/09, OLGR Düsseldorf 2009, 525) und Frankfurt (Beschluss vom 15.04.2009 - 11 W 27/09, OLGR Frankfurt 2009, 579 = GRUR-RR 2009, 407) geteilt; das Oberlandesgericht München (GRUR-RR 2011, 230) ist dagegen der Auffassung, maßgeblich sei allein, dass formal eine Antragsschrift vorliege und eine Gerichtsentscheidung verlangt werde.

  • OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12

    Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1894/10

    Gerichtskosten: Gebührenanfall für eine richterliche Gestattungsanordnung über

    Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen , dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen , die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476) , oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551) , vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen .
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 440/17

    Gerichtsgebühren bei Stellung von Auskunftsersuchen gemäß § 101 Abs. 9 UrhG wegen

    Denn in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde die vorstehend zitierte Auffassung des Senats nahezu einhellig geteilt (vgl. OLG Köln, 2 Wx 391/12, Beschluss vom 28. Januar 2013; OLG Karlsruhe, 6 W 69/11, Beschluss vom 12. Dezember 2011; OLG Frankfurt, 11 W 27/09, Beschluss vom 15. April 2009).
  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]); jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1868/10

    Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen:

    Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen, dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen, die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476), oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551), vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.
  • OLG Köln, 07.01.2014 - 2 Wx 302/13

    Verwirkung der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, dass die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).
  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12

    Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen

    Es entspricht der wohl überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, daß die Festgebühr nach § 128 e Abs. 1 KostO mehrfach anfällt, wenn in einer Antragsschrift mehrere Anträge zusammengefaßt sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zugrunde liegen und die insbesondere dem Schutz unterschiedlicher Werke dienen (vgl. OLG Düsseldorf, OLG-Report 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, WRP 2009, 335; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 441/17

    Gerichtsgebühren beim Verbindung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen nach

  • LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12

    Gerichtsgebühren für eine Auskunft nach § 101 UrhG fallen für jedes Werk

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 10 W 442/17

    Gerichtskosten bei Zusammenfassung mehrerer Anträge in einem Auskunftsersuchen

  • LG Köln, 12.04.2010 - 9a OH 820/09

    Erinnerung gegen eine Gebührenentscheidung betreffend eine Entscheidung über "den

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1900/10

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Tauschbörse: Erhöhung des

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1906/10

    Gestattungsverfahren betreffend einen Auskunftsanspruch gegen den

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.05.2009 - 11 W 26/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,42134
OLG Hamburg, 26.05.2009 - 11 W 26/09 (https://dejure.org/2009,42134)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.05.2009 - 11 W 26/09 (https://dejure.org/2009,42134)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 11 W 26/09 (https://dejure.org/2009,42134)
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