Rechtsprechung
   OLG München, 07.11.1988 - 11 W 2840/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,11969
OLG München, 07.11.1988 - 11 W 2840/88 (https://dejure.org/1988,11969)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.1988 - 11 W 2840/88 (https://dejure.org/1988,11969)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 1988 - 11 W 2840/88 (https://dejure.org/1988,11969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,11969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 273
  • AnwBl 1990, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 01.03.2013 - 2 W 49/12

    Anrechnung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf die Prozessgebühr

    "Eine Anrechnung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf die Prozessgebühr findet auch dann statt, wenn ein Verkehrsunfallgeschädigter durch seinen Rechtsanwalt außergerichtlich mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verhandelt, einen Verkehrsunfallprozess dann aber nur gegen den Schädiger und nicht auch gegen dessen Versicherung führt (entgegen OLG München, 1988-11-07, 11 W 2840/88, AnwBl 1990, 325).
  • OLG Frankfurt, 09.02.1996 - 2 U 149/95

    Anwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf spätere Prozeßgebühr

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Haftpflichtversicherung als Gegner des Geschädigten anzusehen ist, dessen Begehren sich also gegen zwei verschiedene Personen richtet (Gerold/Schmidt/Madert, a.a.O.; OLG München, Anwaltsblatt 1990, 325; LG Frankfurt/M., JB 1982, 873).
  • OLG München, 28.04.1994 - 24 U 1003/93

    Anrechenbarkeit der vorprozessualen Geschäftsgebühr auf die Prozeßgebühr der

    Nach herrschender Rechtsauffassung setzt eine Anrechnung nach § 118 Abs. 2 BRAGO allerdings voraus, daß sich die vorprozessuale und die gerichtliche Tätigkeit auf denselben Gegner beziehen, wobei die formelle Parteistellung maßgebend ist (vgl. OLG München 11. Zivilsenat Beschluß vom 7.11.1988 AnwBl. 1990, 325).
  • AG Bonn, 08.02.2001 - 14 C 537/99
    Das Gericht folgt hier der weit überwiegenden Meinung, daß eine Anrechnung nach § 118 Abs. 2 BRAGO voraussetzt, daß sich die Tätigkeit außergerichtlich und gerichtlich auf denselben Gegner bezieht (vgl. Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert-Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 118 Rdnr. 25; Riedel/Sußbauer-Schneider, BRAGO, 8. Aufl., § 118 Rdnr. 63; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 17. Aufl., "sonstige Angelegenheiten", Anm. 5.1; OLG Bamberg, OLGR Bamberg 1998, 121-122; LG Frankenthal, ZfSch 1996, 71-72 = AnwBl 1996, 176; OLG München, AnwBl 1990, 325 = ZfSch 1990, 267; LG Flensburg JurBüro 1986, 723; LG Frankfurt, JurBüro 1982, 873 = AnwBl. 1982, 318).
  • LG Frankenthal, 19.09.1995 - 6 O 588/94
    Ebenso OLG München AnwBl 1990, 325; LG Augsburg ZfS 1992, 244; LG Hamburg ZfS 1994, 422; a.A. OLG Karlsruhe AGS 94, 43 m. abl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht