Rechtsprechung
OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 141 Abs. 3 S. 1; GKG § 38
Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens einer Partei in der mündlichen Verhandlung trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens; Zurechnung von Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung des persönlichen Erscheinens des anlegenden Klägers zum Zwecke der Erörterung und Sachaufklärung in einer Kapitalanlageache; Förderung der Aufklärung des Sachverhalts; Verschulden des Prozessbevollmächtigten betreffend das unentschuldigte Fernbleiben einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 141 Abs. 3 S. 1; GKG § 38
Anordnung des persönlichen Erscheinens einer Prozesspartei: Gesetzeszweck der Förderung der Sachverhaltsaufklärung; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten zu Lasten der unentschuldigt nicht erschienenen Partei; Ausnahmefall der Gefährdung der ... - rechtsportal.de
ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 141 Abs. 3 S. 1; GKG § 38
Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens einer Partei in der mündlichen Verhandlung trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Persönliches Erscheinen angeordnet: Wer nicht kommt, muss (hohes) Ordnungsgeld zahlen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ordnungsgeld bei Fernbleiben einer Partei im Gerichtstermin
Besprechungen u.ä.
- zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Verzögerungsgebühr gem. § 38 GKG wegen Verstoßes gegen § 141 ZPO
Verfahrensgang
- LG Hannover, 05.07.2017 - 7 O 137/16
- OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 241
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 03.07.2017 - 11 U 164/16
Voraussetzungen der Haftung eines Anlageberaters; Darlegungs- und Beweislast im …
Auszug aus OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
In diesem Zusammenhang ist ergänzend hinzuweisen auf die Ausführungen, die der Senat in seinem Urteil vom 3. Juli 2017 in dem Verfahren 11 U 164/16 gemacht hat (…zitiert nach juris, Rn. 54):.Das entspricht der ständigen (jüngeren) Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Senat, Beschlüsse vom 3. Juli 2017 - 11 U 164/16, juris Rn. 35 ff. …sowie vom 17. Juli 2017 - 11 U 66/17, juris Rn. 4 ff., insbesondere 13 f.).
- BGH, 22.06.2011 - I ZB 77/10
Ausbleiben der Partei im Verhandlungstermin trotz Anordnung des persönlichen …
Auszug aus OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
aa) Zweck der Vorschrift des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist nicht, eine vermeintliche Missachtung des Gerichts zu ahnden, sondern die Aufklärung des Sachverhalts zu fördern (BGH, Senat für Landwirtschaftssachen…, Beschluss vom 30. März 2017 - BLw 3/16, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 77/10, juris Rn. 16).Ein Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten braucht sich die Partei, die unentschuldigt einer Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht Folge geleistet hat, nicht als etwaiges Verschulden zurechnen zu lassen, da die Vorschrift des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen von § 141 Abs. 3 ZPO nicht zur Anwendung kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 77/10, juris Rn. 20;… Wieczorek/ Schütze-Smid, ZPO, 4. Aufl., § 141 Rn. 67;… MünchKommZPO-Fritsche, 5. Aufl., § 141 Rn. 24).
- OLG Celle, 17.07.2017 - 11 U 66/17
Schlüssigkeit der Schadensersatzklage wegen fehlerhafter Anlageberatung bei …
Auszug aus OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
Das entspricht der ständigen (jüngeren) Rechtsprechung des Senats (…vgl. z. B. Senat, Beschlüsse vom 3. Juli 2017 - 11 U 164/16, juris Rn. 35 ff. sowie vom 17. Juli 2017 - 11 U 66/17, juris Rn. 4 ff., insbesondere 13 f.). - BGH, 30.03.2017 - BLw 3/16
Anordnung des persönlichen Erscheinens: Festsetzung eines Ordnungsgeldes bei …
Auszug aus OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
aa) Zweck der Vorschrift des § 141 Abs. 3 Satz 1 ZPO ist nicht, eine vermeintliche Missachtung des Gerichts zu ahnden, sondern die Aufklärung des Sachverhalts zu fördern (BGH, Senat für Landwirtschaftssachen, Beschluss vom 30. März 2017 - BLw 3/16, juris Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 22. Juni 2011 - I ZB 77/10, juris Rn. 16). - OLG Celle, 22.06.2017 - 11 U 147/16
Anforderungen an die Darlegung fehlerhafter Anlageberatung
Auszug aus OLG Celle, 28.08.2017 - 11 W 31/17
"Ergänzend ist anzumerken, dass - wie den Prozessbevollmächtigten der hiesigen Klägerin bekannt ist, die auch in dem nachfolgend genannten Verfahren die dortige Klägerin vertreten haben - zeitlich nach Erlass des Hinweisbeschlusses am 29. Mai 2017 der Senat in dem (Kapitalanlage-)Verfahren 11 U 147/16 in der mündlichen Verhandlung vom 1. Juni 2017 die dortige Klägerin persönlich angehört und diese in diesem Rahmen eingeräumt hat, dass Teile des schriftsätzlichen tatsächlichen Vorbringens, das ihre Prozessbevollmächtigten in ihrem Namen gehalten haben, nicht auf Angaben beruhen, die sie gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten gemacht hat, sie im Übrigen zumindest zum Teil gar nicht verstanden habe, was ihre Prozessbevollmächtigten in ihrem Namen vorgetragen haben.